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ihre Produkte auf die Märkte. Der Zwischenhandel spielt noch 
eine sehr geringe Rolle. 
Stark wird die Entwicklung der Produktivkräfte durch den 
Übergang zur nächsten Stufe des Gewerbes, zur Kustarform, ge 
fördert. Zwischen der Bestellungsarbeit und der Arbeit für einen 
lokalen Markt ist noch kein wesentlicher Unterschied. Denn 
der Produzent und der Konsument sind noch nicht voneinander 
geschieden. Die Herstellung der Produkte paßt sich dem lokalen 
Bedarf an. Die Rayonwirtschaft wird durch nichts gestört, er 
leidet keine Änderungen. Erst die Arbeit für den großen und 
unbestimmten Markt ruft eine volle Umwälzung in den wirt 
schaftlichen Verhältnissen hervor und verwandelt die Rayon 
wirtschaft in die Volkswirtschaft. 
Dieser Übergang zur Arbeit für den entfernten Markt ist, wie 
schon erwähnt, eine Folge der gestiegenen Zahl der Handwerker. 
Durch die Verkleinerung ihres Grundbesitzes gezwungen, wenden 
sich immer mehr Bauern den Gewerben zu. Mit der Zunahme 
der Zahl der Handwerker steigt aber auch die Konkurrenz unter 
ihnen, sinken die Preise ihrer Erzeugnisse. Dieser letzte Um 
stand veranlaßt die Handwerker, zur Massenproduktion überzu 
gehen, um auf diese Weise den durch das Sinken der Preise ver 
ursachten Einnahmeausfall zu ersetzen. So stört die Vermehrung 
der Handwerker das frühere, stabile Gleichgewicht der Rayon 
wirtschaft und veranlaßt sie, ein Absatzgebiet für ihre Produkte 
auf entfernten Märkten zu suchen. Der Verkehr mit 
den entfernten Märkten ist aber nur durch die Vermittlung des 
Handelskapitals möglich, weil der Handwerker doch nicht gleich 
zeitig das Gewerbe treiben und seine Erzeugnisse auf den Märk 
ten herumführen kann. 
Wie wir bald sehen werden, kämpften die Handwerker gegen 
ihre Unterjochung durch das Handelskapital, indem sie ihre Pro 
duktion beschränkten. Als aber diese Mittel die Zunahme der 
Handwerkerzahl nicht aufhalten konnten, sahen sich auch die 
anderen Handwerker gezwungen, ihre Produktion zu vermehren, 
um den Verlust aus dem Sinken des Preises auszugleichen. 
Der Zwischenhändler kann seinen Anteil nur durch Ver-
	        
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