Full text: Kameralwissenschaften und vergleichende Betriebswirtschaftslehre

— DT — 
in’zwei natürliche Gruppen-auf: das Finanzwesen, d. h. die 
Einkünfte von Fürst und Staat nebst deren Verwaltung (Ka- 
meralwissenschaft im engeren Sinne) und das allgemeine 
Regierungs- oder Verwaltungswesen, insbesondere die mer- 
kantilistische Wirtschaftspolitik (Polizeiwissenschaft). 
Zu diesen zwei Gruppen nahmen aber die Kameralisten 
— und das ist das spezifisch Deutsche an ihnen und zugleich 
der Grund, weshalb sie uns hier interessieren — noch eine 
dritte hinzu: die Privatökonomie oder die Gewerbswissen- 
schaften (kurz Oekonomie genannt), und zwar zunächst 
in der mittelalterlichen Gliederung in Landökonomie, d. i. 
Land-, Forst- und Bergwirtschaft, und Stadtökonomie, d. i. 
Oekonomie des Handels und der Manufakturen. 
Diese Befassung mit der Privatökonomie hatte mehr- 
fache wichtige Ursachen. 
Zunächst waren in Deutschland im Gegensatz zu ande- 
ren Ländern die Domänen in stärkerem Maße erhalten ge- 
blieben. 
Um deren Bedeutung zu verstehen, muß man sich ein- 
mal einen Etat Friedrichs des Großen vor Augen halten. 
Hier entfielen von 22 Millionen Talern Einnahmen 10 Mil- 
lionen auf Domänen, 6,5 Millionen auf Grundsteuer, 5,5 Mil- 
lionen auf Zölle und Regie. 
Die Fürsten als Verwalter der Domänen waren daher 
selbst in starkem Maße Privatökonomen. 
Daneben war den Kameralisten das Sprichwort von der 
Henne mit den goldenen Eiern durchaus gegenwärtig, d, h. 
sie waren von der klaren Einsicht getragen, daß die Finan- 
zen des Staates nur gedeihen konnten, wenn die Gewerbe 
blühten. Die Finanzen erforderten also Hebung der Ge- 
werbe. Da nach merkantilistischer Auffassung diese Hebung 
Aufgabe des Staates war, ergab sich auch aus diesem Grunde 
die Notwendigkeit, sich mit den Lebensbedingungen der 
Gewerbe zu befassen, 
Schließlich wurde die wiederum sehr vernünftige Mei- 
nung vertreten, daß, wer die privaten Wirtschaften zu den
	        
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