— SS —
jeweiligen steuerlichen Leistungen heranziehen wolle, die
dort obwaltenden Ertragskräfte kennen müsse, um nicht fehl
zu gehen. Es ist außerordentlich interessant, bei ‚den Kameralisten
gelegentlich Ausführungen über gewerbliche Kalkulationen
nicht zur Belehrung der Gewerbetreibenden sondern
nur zum Zwecke der Steuerveranlagung anzutreffen.
Die klare Herausarbeitung dieser Dreiteilung ist nun
aber nicht von Anfang an vorhanden gewesen.
Zwar bewegten sich die Gedankengänge der Kameralisten
immer, wenn auch mit verschiedenem Schwergewicht,
auf diesen drei Gebieten, und die Benennung der Hallenser
Professur bringt dies ja auch deutlich zum Ausdruck.
Während aber noch bei dem ersten Akademiker Gasser
Oekonomisches und Polizeyliches, d. h. also Privatwirtschaftliches
und Wirtschaftspolitisches ungegliedert nebeneinander
steht, ist es erst sein Frankfurter Kollege Dithmar
gewesen, der die Dreigliederung klar begründet und in
seiner „Einleitung“ streng durchgeführt hat.
Diese Systematik bildet die erste Frucht der akademischen
Pflege.
Von nun an wird die Dreigliederung nicht mehr verlassen.
Ja, sie ist sogar für die durch Karl Rau später
vorgenommene Gliederung der Nationalökonomie vorbildlich
geworden. Auch diese zeigt bis auf den heutigen Tag
eine Dreiteilung, und die Stellung der Finanzwissenschaft
dort als drittes Glied, die sich nur in Deutschland so
durchgesetzt hat, ist unmittelbare Folge der alten Kameralgliederung.
Die Frage der Dreiteilung ist nun aber noch aus einem
anderen Grunde bedeutsam.
Sie beweist, daß die in der späteren deutschen National-Ökonomie
üblich gewordene abfällige Beurteilung der Kameralisten
als reine Regalisten bezw, Fiskalisten oder als
reine Privatökonomen bezw. Technologen nicht richtig sein
kann.