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der Forstwirtschaftslehre verloren gegangen infolge eines
Streites um Prinzipien, die doch niemand in die rauhe Wirklichkeit
umzusetzen den Mut hatte.
Diese Hinweise auf die Bedeutung der vergleichenden
Betriebswirtschaftslehre für die allgemeinen Probleme mögen
schließlich noch durch einige Beispiele aus dem Gebiete der
Einzelfragen ergänzt werden.
Das Problem des industriellen Beschäftigungsgrades
z. B. findet seine Parallele im landwirtschaftlichen Bodengesetz
und — wenn auch abgeschwächter — in der finanziellen
Umtriebszeit des Waldbaues.
Die Frage des optimalen Betriebssystems, d. h. des
günstigsten Wirkungsverhältnisses aller Betriebsfaktoren, ist
in der Landwirtschaftslehre hervorragend bearbeitet worden
und findet sich in der kaufmännischen und forstlichen Betriebslehre
wieder. Das Gleiche gilt für die Frage des
außerbetrieblichen Einflusses auf die Rentabilitätsgestaltung.
Die Frage, wo die Grenze zwischen Geld- und Naturaloder
Materialrechnung liegt, beschäftigt ebenfalls alle Betriebslehren
und ist in den erstgenannten Betriebslehren gut
vorgearbeitet; desgleichen die Frage nach den möglichen
Beziehungsgrundlagen des Gewinnes.
Das Problem der Etats oder Voranschläge ist wiederum
altes, schon durch die Kameralisten gepflegtes Erbgut
der Land- und Forstwirtschaftslehre und beginnt jetzt
in die kaufmännischen Großbetriebe einzudringen. Ebenso
ist dort der Betriebsvergleich vorgebildet, und über das
Wesen absolut und nur relativ richtiger Betriebszahlen finden
sich z. B. in Ostwalds Forstschriften geradezu klassische
Ausführungen.
Auch über die Frage des Bewertungsproblems, der Verrechnungspreise
in der Betriebsrechnung und des Goodwills
oder Firmenwertes liefert die landwirtschaftliche Betriebslehre
ausgezeichnetes Vergleichsmaterial, desgleichen über
die Personalwirtschaft, insbesondere über das Entlöhnungsproblem.