fullscreen: Wissenschaftlicher Sozialismus, Kommunismus, Anarchismus und Bolschewismus

— 37 — 
duktionsverhältnisse" erblicken wollen. Mit Fug weist weiter Menger a. a. 
D. darauf hin, wie die französische Gesetzgebung, das Recht eines geistig, 
politisch und wirtschaftlich hochentwickelten Volkes, im Gefolge der sieg 
reichen Fahnen Napoleons >1. in Ländern verbreitet wurde, die wie z. V. 
Neapel und Polen damals die mittelalterlichen Rechts- und Wirtschafts 
zustände kaum überschritten hatten. Der Briefwechsel Napoleons des I., ins 
besondere mit seinem Bruder Jerome, dem König Westfalens, ergibt ganz 
klar, daß er die Veröffentlichung des Locke Napoleon (civile) lediglich als 
eine Angelegerheit seines Nein persönlichen Ehrgeizetz betrachtet, irgend 
eine Rücksichtnahme auf die politisch, rechtlichen und wirtschaftlichen Ver 
hältnisse Neapels, Polens und Westfalens waren ihm ganz fern, kannte er 
doch diese überhaupt nicht. Sehr kennzeichnend ist es auch, daß seine Gesetz 
gebung gerade in den wirtschaftlich gcknz zurückgebliebenen Ländern Polen 
und Neapel auch nach dem Sturze des ,-Imperators unverändert fast bis zur 
Gegeniwart in Kraft blieb, während sie in Westfalen bald beseitigt wunde. 
„Und nach dem Sturze Napoleons stellten einzelne durch den Wiener Kon 
greß zurückgeführte Fürsten, z. B. der Kurfürst von Hassen und der König 
von Sardinien, als wollten sie die materialistische Geschichtsauffassung zum 
voraus widerlegen, die Rechts- und Verwaltuntzszustände vom Tage ihrer 
Entthronung mit einem Federstriche wieder her, zum klaren Beweise, daß 
die Laune eines kleinen Despoten eine ganze Rechtsordnung im Wider 
sprüche mit allen inzwischen herangewachsenen politischen, juristischen und 
wirtschaftlichen Verhältnissen umstürzen kann, wenn ihr nur die genügenden 
Machtmittel zu Gebote stehen." (Menger a. a. O. S. 293.) Um weiter ein 
letztes Beispiel aus der Gegenwart anzuführen: Das industriell ent 
wickeltste Land Deutschlands, das frühere Königreich Sachsen, hatte lange 
Jahre hindurch ein Klassenwahlrecht, das den wirtschaftlichen Verhältnissen 
des Landes sich in keiner Weise anpaßte, der Arbeiterklasse sogut wie gar 
keinen Einfluß in der Volksvertretung gewährte, sondern die 1. Kammer 
sogut wie restlos dem — nur ganz schwach vertretenen Großgrundbesitz und 
die 2. Kammer den besitzenden Volksschichten auslieferte. Hier in dieser 
Hinsicht erwies sich LassalIe viel einsichtsreicher als sein großer Meister 
Marx, wenn er in seinem berühmten Vortrag über Verfassungswesen (Band 
I seiner Eesamtwerke, herausgegeben von Erich Blüm, S. 40/69) die Ge 
staltung der Verfassung und der staatlichen Organisationen, wie der ganzen 
Rechtsordnung überhaupt, nur als einen Ausfluß der tatsächlichen Macht 
verhältnisse bezeichnete! So sehen wir, wie man did materialistische Ge 
schichtsauffassung auch immer kritisch betrachten mag, sie ist unfertig und 
unausgedacht, ja positiv falsch. Es ist eben ein Ding der Unmöglichkeit, den 
gewaltigen Strom der menschlichen Dinge, die unsagbare Vielgestaltigkeit 
der geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in das Prokrustesbett 
der „Produktionsverhältnisse" und der „Technik" einschnüren zu wollen. Die 
Wirklichkeit spottet dieser Fesseln! 
Und sehr interessant ist es auch, daß in. Praxi fast alle Vertreter des 
historischen Materialismus neben dem Gedanken der ursächlichen natur 
gesetzlichen Bedingtheit der wirtschaftlichen Phänomene den Z w e ck g e - 
gedanken im weitesten Umfange wieder aufnehmen. Ganz besonders 
kennzeichnend für diesen schweren methodologischen Sündenfall ist es, daß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.