Object: Die Kaufkraft des Geldes

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IV. Kapitel. 
diese Münzen etwas weniger als die ursprüngliche Quantität der damit kauf 
baren Artikel. Indem wir dies in unserer Untersuchung des Zinsfußes berück 
sichtigen, wollen wir jetzt annehmen, daß die Preise jährlich um 3 Prozent 
steigen. Es ist klar, daß der Mann, welcher zu Beginn des Jahres hundert 
Dollar ausleiht, um 5 Prozent Zinsen in Kaufkraft zu erhalten, $ 103 (das 
Äquivalent der geliehenen $ 100) plus 5 Prozent auf diesen Betrag oder 
eine Gesamtsumme von $ 108,15 zurückerhalten muß. Das heißt, um 5 
Prozent Zinsen in gegenwärtiger Kaufkraft zu erlangen, muß er etwas mehr 
als 8 Prozent Zinsen in Geld erhalten. Die 3 Prozent Preissteigerung 
sollten daher den Zinsfuß um annähernd 3 Prozent erhöhen. Damit die 
Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner während des Steigens der 
Preise die gleichen bleiben wie vorher und nachher, verlangen steigende 
Preise einen höheren Geldzins als ihn gleichbleibende Preise erfordern. 
Nicht nur Gelddarleiher können auf Zahlung höherer Interessen 
Anspruch erheben, sondern die Geldentlehner können auch ganz gut 
höhere Zinsen zahlen. Bis zu einem gewissen Grade wird die Konkur 
renz sie allmählich hierzu zwingen 1 ). Wir sind in unserem Geschäfts 
leben aber so daran gewöhnt, das Geld als den stabilen Faktor zu be 
trachten und, ohne Rücksicht auf den Zeitablauf, den Dollar für einen Dollar 
zu halten, daß wir nur widerstrebend diesem Prozeß der Wiederausgleichung 
nachgeben, die wir dadurch sehr langsam und unvollständig gestalten. 
Wenn die Preise um 3 Prozent per Jahr steigen und der normale Zins 
fuß, d. h. der Zinsfuß, der bestände, wenn sich die Preise immer gleich 
blieben, 5 Prozent wäre, so wird der wirkliche Zinsfuß, obwohl er von Rechts 
wegen 8,15 Prozent sein sollte, um für die Preissteigerung Ersatz zu bieten, 
diese Ziffer gewöhnlich nicht erreichen; der Zinsfuß mag sich vielleicht auf 
6 Prozent und später auf 7 Prozent erhöhen. Diese Unzulänglichkeit und 
Langsamkeit in der Ausgleichung werden außerdem durch das Gesetz sowie 
durch Brauch und Sitte gefördert, die nach Willkür streben, den Zinsfuß 
möglichst niederzuhalten. 
Dieselbe Unzulänglichkeit der Ausgleichung ist bei einem Fallen der 
Preise wahrzunehmen. Nehmen wir an, daß $ 97 am Ende des Jahres 
ebensoviel kaufen als $ 100 zu Anfang des Jahres. Um also eine Kauf 
kraft im gleichen Werte seiner ursprünglichen und 5 Prozent Zinsen zurück 
zuerhalten, sollte in diesem Falle der Verleiher nicht $ 105, sondern nur 
$ 97 plus 5 Prozent von $ 97 oder $ 101,85 empfangen. Der Zinsfuß in Geld 
sollte also in diesem Fall statt der ursprünglichen 5 Prozent 1,85 Prozent, oder 
1 ) Rate of Interest, Kap. XIV.
	        
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