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IV. Kapitel.
diese Münzen etwas weniger als die ursprüngliche Quantität der damit kauf
baren Artikel. Indem wir dies in unserer Untersuchung des Zinsfußes berück
sichtigen, wollen wir jetzt annehmen, daß die Preise jährlich um 3 Prozent
steigen. Es ist klar, daß der Mann, welcher zu Beginn des Jahres hundert
Dollar ausleiht, um 5 Prozent Zinsen in Kaufkraft zu erhalten, $ 103 (das
Äquivalent der geliehenen $ 100) plus 5 Prozent auf diesen Betrag oder
eine Gesamtsumme von $ 108,15 zurückerhalten muß. Das heißt, um 5
Prozent Zinsen in gegenwärtiger Kaufkraft zu erlangen, muß er etwas mehr
als 8 Prozent Zinsen in Geld erhalten. Die 3 Prozent Preissteigerung
sollten daher den Zinsfuß um annähernd 3 Prozent erhöhen. Damit die
Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner während des Steigens der
Preise die gleichen bleiben wie vorher und nachher, verlangen steigende
Preise einen höheren Geldzins als ihn gleichbleibende Preise erfordern.
Nicht nur Gelddarleiher können auf Zahlung höherer Interessen
Anspruch erheben, sondern die Geldentlehner können auch ganz gut
höhere Zinsen zahlen. Bis zu einem gewissen Grade wird die Konkur
renz sie allmählich hierzu zwingen 1 ). Wir sind in unserem Geschäfts
leben aber so daran gewöhnt, das Geld als den stabilen Faktor zu be
trachten und, ohne Rücksicht auf den Zeitablauf, den Dollar für einen Dollar
zu halten, daß wir nur widerstrebend diesem Prozeß der Wiederausgleichung
nachgeben, die wir dadurch sehr langsam und unvollständig gestalten.
Wenn die Preise um 3 Prozent per Jahr steigen und der normale Zins
fuß, d. h. der Zinsfuß, der bestände, wenn sich die Preise immer gleich
blieben, 5 Prozent wäre, so wird der wirkliche Zinsfuß, obwohl er von Rechts
wegen 8,15 Prozent sein sollte, um für die Preissteigerung Ersatz zu bieten,
diese Ziffer gewöhnlich nicht erreichen; der Zinsfuß mag sich vielleicht auf
6 Prozent und später auf 7 Prozent erhöhen. Diese Unzulänglichkeit und
Langsamkeit in der Ausgleichung werden außerdem durch das Gesetz sowie
durch Brauch und Sitte gefördert, die nach Willkür streben, den Zinsfuß
möglichst niederzuhalten.
Dieselbe Unzulänglichkeit der Ausgleichung ist bei einem Fallen der
Preise wahrzunehmen. Nehmen wir an, daß $ 97 am Ende des Jahres
ebensoviel kaufen als $ 100 zu Anfang des Jahres. Um also eine Kauf
kraft im gleichen Werte seiner ursprünglichen und 5 Prozent Zinsen zurück
zuerhalten, sollte in diesem Falle der Verleiher nicht $ 105, sondern nur
$ 97 plus 5 Prozent von $ 97 oder $ 101,85 empfangen. Der Zinsfuß in Geld
sollte also in diesem Fall statt der ursprünglichen 5 Prozent 1,85 Prozent, oder
1 ) Rate of Interest, Kap. XIV.