Zusammenfassung
findenden deutschen Industrie gegenüber steht 3. Der Gesetzentwurf ist mit dem in der Reichs-
und bislang schon die äußersten Zugeständnisse verfassung verankerten Grundrecht der
in Bezug auf Preise, Zahlungsbedingungen usw. Vereinigungsfreiheit unvereinbar.
aus ihr herausgeholt hat. Der Gedanke, die ; E . n 1015
Rechte ausländischer Untertanen davon ab- Ka n Pam en - Gi ur
hängig zu machen, daß die betreffenden fremden Vereiniagnesfreiheit En wW * 4
Staaten die Gegenseitigkeit gewähren, ist dem- Tin OS
gegenüber aus verschiedenen Gründen un- FAT deTung der ATOES m WESEN
Genüaond bedingungen einschränken oder zu behindern
A suchen.“
Der Gesetzentwurf nimmt den Lieferern ein-
; : , . seitig die Möglichkeit, ihre Vereinigungsfreiheit
De hen Dirk une NN Deinen auszuüben, während den Abnehmern ihr Recht,
Lieferer so einschneidend, daß sie ihnen die Sich, en Einkanfsyereinigungen DT
wirtschaftliche Bewegungs Ireiheit nehmen, schließen, gemeinsame KEinkaufs- und Abnahme-
bedingungen zu vereinbaren, erhalten bleibt, und
Die in $ 1 des Artikels II verlangte vollständige die Lieferer diesen künftighin vollständig hilflos
Meldung aller Vereinbarungen der Lieferer ist für gegenüberstehen würden. . Der Gesetzentwurf
das praktische Geschäftsleben teilweise undurch- ist daher mit dem Artikel 159 der Reichsver-
führbar, mindestens aber überaus belastend fassung unvereinbar. Seine Annahme würde
und infolge der in dem Gesetzentwurf wegen Un- eine ganz partelische Abänderung der
richtigkeit oder Unvollständigkeit angedrohten Reichsverfassung zu Ungunsten eines
strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen auch Teiles der Gewerbetreibenden bedeuten.
so gefährlich, daß ein vorsichtiger und verant-
wortungsbewußter Kaufmann und Firmenleiter
sich von ihnen nicht abhängig machen kann. 4. Der Gesetzentwurf wirkt der Steigerung der
Der Wortlaut des $ 3 des Artikels bedroht tat- Qualität der deutschen Erzeugnisse und
sächlich jede Firma, die sich schützen läßt, und Leistungen entgegen.
jeden Geschäftsführer eines Verbandes, der ein Von allen Seiten wird anerkannt und betont,
Schutzverfahren regelt, mit Geldstrafen oder daß die deutsche Wirtschaft ihre Zukunfts-
Gefängnis. Dadurch wären künftig selbst Kar- aufgabe in der Lieferung von möglichst hoch-
telle mit den einfachsten Schutzformen als wertigen Qualitätserzeugnissen sehen müsse und
erledigt zu betrachten, auch dann, wenn sie allein auf dieser Grundlage die Ausfuhr in der
Gewähr dafür bieten, daß ihre Schutzpreise nie unbedingt notwendigen Weise gesteigert werden
die angemessenen Grenzen übersteigen. könne. Als abschreckende Warnung hat sich
Die Annahme der Begründung des Gesetz- die deutsche Industrie in den vergangenen Jahr-
entwurfes, daß sich künftig nur zuverlässige zehnten immer wieder das Wort: „Billig und
Firmen zu Abreden zusammen finden würden, schlecht“ vorgehalten, mit dem Reuleaux im
ist also ganz falsch. Der Gesetzentwurf Jahre 1876 die deutsche Ware kennzeichnete.
nimmt gerade den besten Kreisen der Der von der Regierung eingebrachte Gesetz-
Lieferer und der Industrie die wirtschaft- entwurf setzt sich demgegenüber einzig und
liche Bewegungsfreiheit und macht sie, allein die unbeschränkte Herabdrückung der
gegenüber den Bestrebungen vieler Ab- Preise zum Ziele und läßt die schrankenlose
nehmer, den Wetthewerb zu schranken- Ausnützung des Wettbewerbes nicht nur als das
losen Unterbietungen auszunützen, wehr- gute Recht, sondern geradezu als die Pflicht
los, was volkswirtschaftlich durchaus der Abnehmer erscheinen. Der Gesetzgeber
unerwünschtist. Der Gesetzentwurf bekämpft weiß scheinbar auch von den schweren Miß-
nicht nur die bei Vereinbarungen der Lieferer ständen nichts, die sich gerade bei den Aus-
vorkommenden Auswüchse, sondern macht wahl- Schreibungen seit langer Zeit immer wieder
los alle Vereinbarungen der Lieferer über Preise ergeben haben, weil bei ihnen die einseitige
und Lieferbedingungen praktisch unmöglich. Das Rücksicht auf den Preis viel zu ausschlaggebend
ist in den späteren Ausführungen über die in den Vordergrund gedrängt wurde.
Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes ein- Der Gesetzentwurf würde diese Mißstände,
gehend nachgewiesen. die nicht nur für die Lieferer unerträglich,