Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

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füllt ist. Es erübrigt sich wohl hervorzuheben, daß die Zoll- 
diensststellen von dieser letzteren Befugnis nur dann Gebrauch 
machen, wenn ganz besonders geartete Umstände es fordern. 
Ob die jeweilige Gesetzesbestimmung einen Rechtsanspruch 
auf Zollbefreiung gibt oder nur einen allgemeinen Billigkeits- 
grund, ist, falls sie nicht geradezu von „besonderer Erlaubnis“, 
„Billigkeitsgründen“ oder dergleichen spricht, aus der sonstigen 
Aus dru> s wei s e zu entnehmen. Satzfasssungen wie 
„können" oder „dürfen zollfrei bleiben“ oder „es ist zulässig“ 
deuten auf allgemeine Billigkeitsgründe; strengere, anordnende 
Fasssungen dagegen, wie q,... bleiben zollfrei“ oder „von der 
Verzollung befreit ist...“ oder ,„... ist ein Zoll nicht zu er- 
heben“, geben den Beteiligten einen Anspruch auf die Zoll- 
befreiung der Ware, falls der in der betreffenden Gesetzes- 
bestimmung vorgesehene Tatbestand nachweislich erfüllt ist. 
Nach den wirtschaftlichen Grün den, aus 
denen solche durchgängigen Zollbefreiungen gestattet oder an- 
geordnet sind, lassen sich mehrere Gr u p p en unterscheiden*): 
Die Menge der Ware ist geringfügig. 
Die Gegenstände ssind ihrer Eigenart nicht zum 
Handel geeignet oder nach Lage des Falles nicht da- 
zu bestimmt. 
. Die Ware isst durch deutsche Arbeit im Zollausland 
gewonnen. 
bie Ware ist zu besonderer gewerblicher Verwendung 
estimmt. 
5. Die Mare überschreitet die Zollgrenze zweimal. 
Die vier ersten Gruppen dieser Befreiungen sind mit ge- 
ringen Ausnahmen im Zolltarifgesez und in Anmerkungen 
zu einzelnen Nummern des Zolltarifes selbst zu finden, wäh- 
rend die Fälle der letzten Gruppe im Vereinszollgesetz vor- 
gesehen sind. 
§ 22. Die Befreiungen nach dem Zolltarifgesetz. 
Erste Gruppe. Die Fälle, in denen Zollfreiheit des- 
halb gewährt wird, weil die Meng e d er W ar e (und somit 
auch der Betrag des darauf entfallenden Zolles) so g e- 
*) In Anlehnung an die Einteilung von Trautvetter in dem 
Ubuhniet nZölle“ im Handbuch des Reichssteuerrechts von Strutz 
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