_ Wir ‚haben diesen klugen Bemerkungen nichts hinzuzu-
fügen. Uns scheint die Politik des Reichsarbeitsministeriums
n diesem Punkte sehr verbesserungsbedürftig. Staats-
politisch gesehen wäre die Annahme des Antrages Lam-
bach zu begrüßen, der Soziale Hauptwahlen wünscht, die
Jurch den Reichswahlleiter durchzuführen wären:
„Das Gesetz soll zur Herausarbeitung der wirklichen Be-
deutung der sozialen Wahlen die Enischeidung über die Zu-
sammensetzung der in sämtliche sozialen Körperschaften
zu entsendenden Vertretungen der Arbeitgeber, der Arbeiter
und Angestellten in je einen einzigen Wahlgang legen.
Es soll, um das zu ermöglichen, im Arbeitsgerichtsgesetz,
als demjenigen Gesetz, das die Gesamtheit der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer erfaßt, an Stelle der jetzigen Berufung
der Arbeitsrichter Wanlen einführen, bei denen neben den
wirtschaftlichen Vereinigungen auch freie Gruppen, die eine
bestimmte Anzahl Unterschriften aufbringen, Wahlvor-
schläge einreichen dürfen
Die Wahlen sollen für’ Arbeitgeber, für Angestellte und
für Arbeiter gesondert durchgeführt werden.
Das bei diesen „Sozialen Hauptwahlen“ erzielte Stimm-
verhältnis soll jeweils bis zur nächsien „Sozialen Haupt-
wahl“ den Schlüssel für die Verteilung der Sitze bei den
übrigen sozialen Körperschaften abgeben.
Der Gesetzentwurf soll möglichst alle Wahlen und Be-
rufungen in der Angestellten-, Invaliden-, Knappschafts-,
Unfall, Kranken-: und Arbeitslosenversicherung sowie zu
den Versicherungsbehörden durch Berufungen nach diesem
Schlüssel ablösen Die Einrichtung der Wahlbezirke nach,
geographischen und beruflichen Grenzen ist diesem Ziele
dienstbar zu machen,
Bei der Abfassung des Gesetzentwurfs ist vor allem
darauf zu achten, daß an Stelle der jetzigen Zersplitterung
des sozialen Wahlwesens die Einheitlichkeit, an Stelle des
Durcheinanders von Wahlen und Berufungen eine den Ver-
teilungsschlüssel feststellende Hauptwahl, an Stelle der ver-
schiedenartigen, oft angefochtenen Schlüssel für die Vertei-
lung ein Hauptwahlschlüssel, und an Stelle der Bevorzugung
EEE Gruppen der freie Entscheid aller Wahlberechtig-
en tritt.“ *
Ob der Reichstag einen solchen Antrag annehmen wird,
ist zweifelhaft, jedenfalls Scheint aber die Mahnung ver-
gessen zu sein, die Minister Dr. Delbrück bereits 1908 im
preußischen Abgeordnetenhaus aussprach, daß wir bei all
unseren sozialpolitischen Maßnahmen immer von der Auf-
fassıung ausgehen müßten, sie so zu gestalten, daß sie nicht
statt zur Förderung des Sozialen Friedens zur Förderung
des sozialen Unfriedens ausfallen.
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