Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

o m; 
heit der Ware. Diese Einheit ist fast durchweg der Doppel- 
zentner (dz). Wir haben also im wesentlichen Gewichts- 
zölle (auch bei Heringen der T.Nr. 115, deren Gewichts- 
einheit die Gewichtstonne, das „Faß“ ist), zum Unterschiede 
von Maß-, Stück- und Wertzöllen. Einige wenige M a ß z öl l e 
kommen allerdings auch vor (z. B. bei Bau- und Nutzholz der 
T.Nr. 74ff. wahlweise die Verzollung nach Festmetern anstatt 
nach dz), desgleichen Stück z öl l e (z. B. bei Pferden 
T.Nr. 100 –~, Hüten – T.Nr. 5553, 537, 540 bis 542 —7, 
Personen- und Lastwagen –~ T.Nr. 917 und 918 —~ und 
Taschenuhren – T.Nr. 929 , ferner bei Gänsen – T.Nr. 
107 – wahlweise neben dem Gewichtszoll). W er tz öll e 
gibt es im autonomen Tarif nicht, dagegen sieht die Vertrags- 
bestimmung zu T.Nr. 738 die Verzollung von Hohlgas zu 
einem Zollssatze von 25 v. H. des Wertes vor. Ein ähnlicher 
Maßstab gilt übrigens nach § 82 V.Z.G. bei der Verzollung 
beschädigter Strandgüter. Hier kann auf Antrag der Be- 
teiligten der Zoll nach einem Zollsatze von 10 v. H. des Ver- 
sleigerungserlöses (nicht des tatsächlichen Wertes) erhoben 
werden (siehe S. 114). 
Bei der Verzollung nach dem Gewicht ist die Frage von 
Bedeutung, ob die Umschließung der Ware, die Tara, mit- 
zuwiegen und zu verzollen ist. Die hauptsächlichen Begriffs- 
bestimmungen hierzu geben zunächst 8 29 V.Z.G. und vor 
allem § 1 der Taraordnung – T.O. ~ (Reichs-Zentralbl. 
1906 S. 241, 250 und 1907 S. 6539). Letzterer lautet: 
„Unter Ro h g e w i cht wird das Gewicht der 
Ware in völlig verpackten Zustande, mithin in ihrer 
gewöhnlichen Umschließung für die Aufbewahrung und 
mit ihrer besonderen Umschließung für den Versand 
verstanden. 
Das Gewicht der für den Versand nötigen äußeren 
Umschließung wird T ar a genannt. Ist die Umschlie- 
ßung für den Versand und für die Aufbewahrung not- 
t!e'dis dieselbe, so ist das Gewicht dieser Umschließung 
die Tara. 
Das Reingewicht ist das Rohgewicht nach 
Abzug der Tara. 
Das E ig eng ewi cht ist das Gewicht der Ware 
nach Abzug des Gewichts aller Umschließungen.“ 
50
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.