Wein.
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heißem Wasser aus, bis das auf 15° abgekühlte Filtrat 30 com beträgt. Zeigt dasselbe
bei der Polarisation eine Rechtsdrehung von mehr als 0,5°, so enthält der Wein die unver-
gorenen Bestandteile des unreinen Stärkezuckers. Beträgt die Drehung gerade -)- 0,6°
oder nur wenig über oder unter dieser Zahl, so wird die Tierkohle aufs neue mit heißem
Wasser ausgewaschen, bis das auf 15° abgekühlte Filtrat 30 com beträgt. Die bei der
Polarisation dieses Filtrates gefundene Rechtsdrehung wird der zuerst gefundenen hinzu
gezählt. Wenn das Ergebnis der zweiten Polarisation mehr als den fünften Teil der ersten
beträgt, muß die Kohle noch ein drittes Mal mit 30 ccm heißem Wasser ausgewaschen
und das Filtrat polarisiert werden.
13. Nachweis fremder Farbstoffe in Rotweinen. „Rotweine sind stets auf
Teerfarbstoffe und auf ihr Verhalten gegen Bleiessig zu prüfen. Ferner ist in dem Weine
ein mit Alaun und Natriumacetat gebeizter Wollfaden zu kochen und das Verhalten des
auf der Wollfaser niedergeschlagenen Farbstoffes gegen Reagenzien zu prüfen. Die bei
dem Nachweise fremder Farbstoffe im einzelnen befolgten Verfahren sind stets anzugeben,“
Da nach dem neuen Weingesetz die Verwendung von Teerfarbstoffen und Kermesbeeren
verboten, die Verwendung von tiefgefärbten südländischen Rotweinen zum Verschneiden
erlaubt ist, so werden Teer-, wie auch Pflanzenfarbstoffe jetzt nur mehr selten zum Auf
färben des Rotweines verwendet.
Anmerkung des Verfassers:
a) Nachweis von Teerfarbstoffen in Rotweinen. A. Hasterlik 1 ) hat die ver
schiedenen Verfahren zum Nachweise der Teerfarbstoffe einer eingehenden Prüfung unter
zogen, dessen Untersuchungen wir im nachfolgenden nach K. Windisch (1. c. S. 165)
größtenteils folgen.
Zum Nachweise von Teerfarbstoffen im Rotwein dienen folgende Verfahren:
1. Das Verhalten des Weines gegen Bleiessig. Dasselbe kann nur zur
vorläufigen Unterrichtung dienen.
Versetzt man 20 ccm Wein mit 10 ccm Bleiessig, erwärmt die Mischung schwach,
schüttelt abermals gut um und filtriert, so liegt, wenn das Filtrat rot gefärbt ist, der
Verdacht des Vorhandenseins eines Teerfarbstoffes vor. Hierbei ist jedoch zu berück
sichtigen, daß auch manche farbstoffreichen Rotweine ein schwach rotgefärbtes Filtrat der
Bleiessigfällung liefern. Der Niederschlag mit Bleiessig ist bei reinem Rotwein
schiefergrau, blaugrau, blaugrün oder grün, bei Vorhandensein z. B. von Kermesfarbstoff
rotviolett.
2. Die Wollprobe nach N. Arato. 2 ) Diese Probe ist von allen Proben wohl am
besten zur Prüfung des Rotweins auf Teerfarbstoffe geeignet. Man verfährt folgendermaßen;
60—100 ccm des verdächtigen Weines läßt man 10 Minuten mit 5—10 com einer
10°/ 0 -igen Kaliumbisulfatlösung und 3—4 Fäden weißer Wolle in einer Porzellanschale
oder einem Becherglase kochen. Die Wolle wird nach dieser Behandlung herausgenommen,
mit Wasser gewaschen und mit wässerigem Ammoniak behandelt. Enthält der Wein Teer
farbstoff, so nimmt die Wolle nach dem Kochen mit dem Bisulfat eine stärkere rote
Farbe an, als bei reinen Weinen, und nach dem Behandeln mit Ammoniak verwandelt sich
dieselbe nicht in ein schmutziges, grünliches Weiß, sondern bleibt entweder beständig rot
oder nimmt eine gelbliche Färbung an, welche nach abermaliger Behandlung mit Wasser
und nach Auswaschen mit Ammoniak wieder die ursprünglich rote Farbe hervortreten läßt.
Will man jetzt die Natur des fremden Farbstoffes ermitteln, so wäscht man zunächst
die Wolle mit verdünnter Weinsäure, um die Weinfarbstoffe zu entfernen, und preßt die
selben zwischen Fließpapier ab. Hierauf bringt man die Wolle in ein Reagensglas und
tröpfelt Schwefelsäure darauf, wobei kennzeichnende Erscheinungen für die verschiedenen
Diazokörper auftreten. Ist man genötigt, den Farbstoff von der Wolle zu trennen, so gießt
man so viel Schwefelsäure hinzu, daß die Wolle damit bedeckt ist, quetscht mit einem
3 ) Mitteilungen aus d. pharm. Institut u. Laboratorium f. angew. Chemie der Uni
versität Erlangen 1889, Heft 2, S. 51.
2 ) Arato, Metodo parala iuvestigacion de algunos derivados del acquitran. Buenos
Aires. Zeitschr. f. anal. Chemie 1889, 28, 639.
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