Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wein.

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diesem  Palle  das  Piltrat  trübe,  so  ist  dies  ein  Zeichen,  daß  zu  kurze  Zeit  geschüttelt  oder
aufgekocht  oder  absetzen  gelassen  wurde,  aber  es  ist  dies  keineswegs  die  Folge  einer  Parbfälschung.
  Ein  klares,  aber  gefärbtes  Filtrat  ist  dagegen  für  die  Gegenwart  von  Teerfarben ­
  beweisend.
Auf  diese  Weise  können  nachgewiesen  werden:  Säurefuchsin,  Bordeauxrot  B,  Roccelin,
Purpurrot,  Crocein  BBB,  Biebrichrot,  Ponceau  R,  Ponceau  B,  Orange  R,  Orange  RR,
Orange  RER,  Orange  II,  Tropaeolin  M,  Tropaeolin  II,  Gelb  I,  Binitronaphtolgelb,  Gelb  NS,
Kongorot,  Amaranthrot,  Orseilleextrakt  I  und  2  B,  Benzopurpurin,  Biebricher  Scharlach,
Heßpurpur.
Ist  das  Piltrat  farblos,  dann  kann  trotzdem  fremder  Farbstoff  vorliegen,  und  zwar
aus  der  Reihe  derjenigen,  welche  gleichzeitig  mit  dem  Weinfarbstoff  niedergeschlagen
werden;  zu  denen  zählt  Cazeneuve  das  Erythrosin,  Eosin,  Methylenblau,  Coupiersblau,
Diphenylaminblau.
Bei  Safranin,  Chrysoidin,  Chrysoin,  Methyleosin,  Gelb  II,  Rot  NN,  Rot  I,
Ponceau  ER  hängt  es  wiederum  von  den  Mengenverhältnissen  ab,  in  denen  sie  angewendet
wurden,  da  diese  Farbstoffe  zum  Teil  von  Quecksilberoxyd  zurückgehalten  werden.
Die  vorstehenden  Verfahren  genügen  zum  Nachweise  von  Teerfarben  im  Rotweine,
doch  sind  zum  sicheren  Nachweise  derselben,  wenn  möglich,  alle  5  Verfahren  anzuwenden.
b)  Nachweis  von  Pflanzenfarbstoffen  im  Rotweine.  Der  Nachweis  pflanzlicher
Farbstoffe,  wie  von  Malven,  Heidelbeeren,  Holunder,  Ligusterbeeren  usw-,  ist  außerordentlich
unsicher,  mit  voller  Bestimmtheit  zu  führen  unmöglich.  Die  Unterscheidung  dieser  Farbstoffe ­
  von  dem  Rotweinfarbstoffe  scheint  lediglich  auf  dem  Einfluß  zu  beruhen,  den  der
größere  Gerbstoffgehalt  und  Gehalt  an  sonstigen  Kämme-  und  Trester-Extraktivstoffen  auf
die  Parbenreaktionen  ausübt.
Nur  der  Farbstoff  der  Kermesbeeren  (Phytolacca)  unterscheidet  sich  von  dem  des
Rotweines  in  auffallender  Weise  durch  den  rotvioletten  Bleiessigniederschlag.  Zu  seiner
weiteren  Bestätigung  kann  die  Reaktion  mit  Ätzbaryt,  wobei  Ausscheidung  blauer  bis
violetter  Flocken  erfolgt,  sowie  die  Reaktion  mit  Alaun  und  Natriumkarbonat  dienen,  auf
die  hier  nur  verwiesen  sei. 1 )
Im  Anschlüsse  an  den  Nachweis  fremder  Farbstoffe  im  Rotwein  möge  hier  auch  der
Nachweis  fremder  Farbstoffe  im  Weißweine
kurz  besprochen  werden.
Als  Färbemittel  für  Weißweine  kommt  fast  ausschließlich  Karamel  in  Betracht.
Teerfarbstoffe  dürften  für  diesen  Zweck  wohl  nur  höchst  selten  verwendet  werden.  Zur
Prüfung  auf  Teerfarbstoffe  dienen  die  oben  unter  A  angegebenen  Verfahren.
Zum  Nachweise  des  Karamels  dient  das  Verfahren  von  P.  Carles  mit
Eiweißlösung:  Man  preßt  frisches  Hühnereiweiß  durch  ein  dichtes  Planellläppchen  und
mischt  mit  dem  gleichen  Volumen  Wasser,  Von  dieser  Eiweißlösung  gießt  man  2  com  in
20  ccm  Wein,  schüttelt  tüchtig  durch  und  filtriert.  Entsteht  bloß  geringfügige  Trübung
und  steht  das  Filtrat  dem  ursprünglichen  Wein  an  Stärke  der  Färbung  nur  wenig  oder
gar  nicht  nach,  so  liegt  Grund  zu  der  Annahme  vor,  daß  der  Wein  mit  Karamel  gefärbt
ist.  Der  normale  Farbstoff  eines  Weißweines  ist  durch  Eiweiß  fällbar.
Außer  diesem  Verfahren  bestehen  noch  mehrere  Vorschläge 2 )  zum  Nachweise  von
Karamelfarbstoff;  über  das  Verfahren  von  C.  Amthor  mit  Paraldehyd  vergl.  S.  693.
Weine,  welche  aus  eingedampftem  Most  hergestellt  sind,  geben  natürlich  ebenfalls
die  Karamelreaktionen,  da  bei  dem  Eindampfen  des  Mostes  durch  Zersetzung  des  Zuckers
Karamel  gebildet  wird.
II.  Bestimmung  der  Gcsanitweiusteinsiiurc,  der  freien  Weinsteinsäure,  des  Weinsteins
und  der  an  alkalische  Erden  gebundenen  Weinsteinsäure.
a)  Bestimmung  der  Gesamtweinsteinsäure.  „Man  setzt  zu  100  ccm  Wein  in  einem
Becherglase  2  ccm  Eisessig,  0,5  ccm  einer  20°/ 0 -igen  Kaliumacetatlösung  und  15  g  ge-*)
  Vergl.  R.  Heise,  Arbeiten  aus  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamts  1895,  11,  613.
2 )  Vergl,  K.  Windisch,  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel
1905,  9,  350.
            
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