Full text : Reichshaushalt und Finanzausgleich

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kratischer Seite + ich glaube, von dem preußischen Finanzminister
Höpker-Aschoff – zum Ausdruck gebracht worden ist, wonach eine
Verewigung dieser Steuer gewünscht wird, offenbar um sie zum
dauernden Finanzierungsinstrument für Staat und Gemeinden zu
machen.
Gewöhnlich wird das Finanzausgleichsproblem als ein politisches
 Problem angesehen. Fn den Leitsäteen der Spitzenverbände
der Wirtschaft ist der Satz aufgestellt worden:
HYDoas Finanzausgleichs pro blem muß in erster
Linie als ein volk s wirtschaftliches Pro blem
betrachtet werden. Die wirtschaftlichen Interesssen an der
Herabminderung der Steuerlast und der Vereinfachung des
Systems müsssen unter den heutigen Verhältnissen hierbei
ausschlaggebend Fein.
Ich bin der Meinung, daß selten ein so wahrer Sat ausgesprochen
worden ist wie dieser. Er geht zweifellos, insbesondere in seiner
Zuspitzung,. auf die gegenwärtige Gestaltung der R e alst eu e r n.
Unter den Einflüssen der Nachkriegszeit und insbesondere der Zeit
nach der Inflation ist ja das Realssteuerproblem in ein ganz besonderes
 Stadium getreten. Früher glaubte man, daß der Besitz
eines fundierten Vermögens ein Vorteil in dem Sinne sei, daß
eine besondere Abgabe an die Allgemeinheit sich rechtfertige. Diesen
Charakter haben die Realsteuern heute weithin eingebüßt. Der
grüßte Teil. des. realsteuerpflichtigen Vermüögens
 ist nämlich heute weithin ert ra gl o s. Nichtsdestoweniger
 können die Realsteuern jedenfalls theoretisch bis zu einer
unbegrenzten Höhe erhoben werden ohne Rücksicht auf die Reichssteuern.
 Die Folge davon ist in den letten Jahren und namentlich
 im letten halben Jahre eine ungeheure Ueberspannung
 der Realbesteuerung in den Ländern
und Gemeinden gewesen, die zu sehr lebhaften Protesstkundgebungen
 gegen den unerhörten Steuerdruck geführt hat, unter dem
die Einzelwirtschaft zu erliegen drohe. Ganz besonders hat der
gewerbliche Mittelstand unter den exorbitanten Steuerforderungen
 der Länder und namentlich der Gemeinden zu leiden
gehabt. (Zurufe links.) Wenn derartige Möglichkeiten innerhalb
des Gesamtsteuersystems noch gegeben sind, dann können auch die
Herabsezungen von Reichssteuern, so erfreulich sie an sich sind,
nichts nüyßen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Eine obere
Grenze der Gesamtsteuerbelastung einer Wirtschaft
muß abgesteckt werden, und zwar einschließlich der Realsteuern,
sonst steht die unter den heutigen Verhältnissen gegebene Gesamtsteuerbelastung
 außerhalb eines allem sinnvollen Verhältnisses zu
dem allein richtigen Maßstab, nämlich zum Ertrag e. (Sehr
richtigl bei den Deutschnationalen.) Zwar sind die Realsteuern
begrifflich ursprünglich in keiner Beziehung zum Ertrage gewesen,
            
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