Full text: Mehr Freiheit im Welthandel!

eine gleiche. Maßnahme gegen Dänemark einzuführen, damit 
diese Schwierigkeiten endlich beseitigt werden.‘‘ 
Auf Grund der diplomatischen Verhandlungen der deutschen 
Regierung ist es schließlich in dem Abkommen über die Behand- 
lung deutscher Handlungsreisender in Dänemark gelungen, eine 
gewisse Erleichterung zu erreichen. Sie erstreckt sich sowohl 
auf den Zutritt zur Provinz wie auch auf die Höhe der Gebühren, 
die nunmehr bei einem Aufenthalt. bis zu 45 Tagen 100 Kronen 
und bis zu einem Jahr 300 Kronen betragen. Hierin liegt zwei- 
fellos ein gewisser Fortschritt gegen den bisherigen Zustand; 
völlig befriedigend ist er aber keineswegs. Die Gebühr für die 
Zutrittsberechtigung zu dänischen Handelsplätzen mit 100 
dänischen Kronen bleibt immer noch eine unerträgliche Belastung. 
Für unsere Firmen ist es unverständlich, mit welcher Berechti- 
gung diese Gebühr heute noch erhoben wird, zumal diese Be- 
lastung durchaus einseitig ist. Durch Vorstellungen an maß- 
geblicher Stelle hat indessen die Kammer feststellen müssen, 
daß mit dem erwähnten Abkommen das Möglichste erreicht ist. 
Wir müssen mit diesem Zugeständnis notgedrungen zufrieden 
sein. Mehr als das bisher Erreichte wird sich, so wird uns amt- 
licherseits berichtet, nicht durchsetzen lassen. 
Der Handelsverkehr mit Polen ist durch die hohe Umsatz- 
steuerbelastung der Vertreter ausländischer Werke 
erschwert. Die Vertreter ausländischer Firmen müssen, auch 
wenn sie keine Rechnungen im eigenen Land ausstellen und keine 
Warenlager unterhalten, neuerdings eine Umsatzsteuer in Höhe 
von 214% von dem Verkaufsbetrage für die Lieferungen der 
von ihnen vertretenen ausländischen Werke bezahlen. Diese 
neue Belastung durch die polnische Steuerbehörde ist für die 
Vertreter, die bisher 5% Umsatzsteuer von ihren Provisions- 
einnahmen bezahlt haben (doppelt so viel wie die Vertreter 
polnischer Firmen), untragbar und gleichbedeutend mit einem 
indirekten Zoll auf alle eingeführten Waren. 
Ein Vertreter in Polen berichtet an sein Haus in Deutschland, 
mit welchen Steuern der Vertreter in Polen geplagt wird. „Kein 
Mensch glaubte bis jetzt‘, so schreibt er, „daß dieses willkürliche 
und unlogische Gesetz wirklich in Kraft treten wird, und das 
schlimmste dabei ist, daß der Fiskus, der gar kein Verständnis 
für die ganze Sache hat, auf die Jahre 1924 und 1925 zurück- 
greift. Es werden einfach die Umsätze der Häuser zusammen- 
gerechnet und ohne Rücksicht auf die Höhe des Provisionssatzes 
mit 214% besteuert. Das Steueramt geht rigoros vor, und wenn 
man die hohe Steuer nicht sofort in bar bezahlt, so nehmen die 
Beamten alles. weg, was sie zur Hand finden. Sie können sich 
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