eine gleiche. Maßnahme gegen Dänemark einzuführen, damit
diese Schwierigkeiten endlich beseitigt werden.‘‘
Auf Grund der diplomatischen Verhandlungen der deutschen
Regierung ist es schließlich in dem Abkommen über die Behand-
lung deutscher Handlungsreisender in Dänemark gelungen, eine
gewisse Erleichterung zu erreichen. Sie erstreckt sich sowohl
auf den Zutritt zur Provinz wie auch auf die Höhe der Gebühren,
die nunmehr bei einem Aufenthalt. bis zu 45 Tagen 100 Kronen
und bis zu einem Jahr 300 Kronen betragen. Hierin liegt zwei-
fellos ein gewisser Fortschritt gegen den bisherigen Zustand;
völlig befriedigend ist er aber keineswegs. Die Gebühr für die
Zutrittsberechtigung zu dänischen Handelsplätzen mit 100
dänischen Kronen bleibt immer noch eine unerträgliche Belastung.
Für unsere Firmen ist es unverständlich, mit welcher Berechti-
gung diese Gebühr heute noch erhoben wird, zumal diese Be-
lastung durchaus einseitig ist. Durch Vorstellungen an maß-
geblicher Stelle hat indessen die Kammer feststellen müssen,
daß mit dem erwähnten Abkommen das Möglichste erreicht ist.
Wir müssen mit diesem Zugeständnis notgedrungen zufrieden
sein. Mehr als das bisher Erreichte wird sich, so wird uns amt-
licherseits berichtet, nicht durchsetzen lassen.
Der Handelsverkehr mit Polen ist durch die hohe Umsatz-
steuerbelastung der Vertreter ausländischer Werke
erschwert. Die Vertreter ausländischer Firmen müssen, auch
wenn sie keine Rechnungen im eigenen Land ausstellen und keine
Warenlager unterhalten, neuerdings eine Umsatzsteuer in Höhe
von 214% von dem Verkaufsbetrage für die Lieferungen der
von ihnen vertretenen ausländischen Werke bezahlen. Diese
neue Belastung durch die polnische Steuerbehörde ist für die
Vertreter, die bisher 5% Umsatzsteuer von ihren Provisions-
einnahmen bezahlt haben (doppelt so viel wie die Vertreter
polnischer Firmen), untragbar und gleichbedeutend mit einem
indirekten Zoll auf alle eingeführten Waren.
Ein Vertreter in Polen berichtet an sein Haus in Deutschland,
mit welchen Steuern der Vertreter in Polen geplagt wird. „Kein
Mensch glaubte bis jetzt‘, so schreibt er, „daß dieses willkürliche
und unlogische Gesetz wirklich in Kraft treten wird, und das
schlimmste dabei ist, daß der Fiskus, der gar kein Verständnis
für die ganze Sache hat, auf die Jahre 1924 und 1925 zurück-
greift. Es werden einfach die Umsätze der Häuser zusammen-
gerechnet und ohne Rücksicht auf die Höhe des Provisionssatzes
mit 214% besteuert. Das Steueramt geht rigoros vor, und wenn
man die hohe Steuer nicht sofort in bar bezahlt, so nehmen die
Beamten alles. weg, was sie zur Hand finden. Sie können sich
zZ)