Object : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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technischen  Sinne  mehr  ist.  Auch  hinsichtlich  aller  übrigen
Probleme  der  Abonnenten  Versicherung,  wie  ihrer  rechtlichen
Natur,  der  Stellungnahme  der  Aufsichtsbehörden,  der  politischen
Parteien,  der  .  Organisation  der  Zeitungsverleger  und  der  von
Versicherungsgesellschaften  hierzu,  muß  auf  Spezial-Abhandlungen ­
  verwiesen  werden,  von  denen  heute  noch  die  eines
ungenannt  gebliebenen  Verfassers  in  EhrenzweigsAssekuranz-Jahrbuch
  XXX  an  Klarheit  und  Sachlichkeit  unübertroffen
sein  dürfte.  Als  gegnerische  Stellungnahme  ist  beachtenswert
die  Abhandlung  von  Schneider  in  der  Zeitschrift  für  Versicherungswissenschaft ­
  X  „Zur  Frage  der  sog.  Abonnenten-Versicherung“,
  während  als  Quellmaterial  von  unschätzbarem
Wert  die  Denkschrift  des  Kaiserlichen  Aufsichtsamtes  über
die  Abonnentenversicherung  ist.
Die  Versicherungs-Leistungen.
Als  Versicherungsleistungen  sind  entsprechend  dem  in
Anschluß  an  einen  Unfall  in  Erscheinung  tretenden  Bedarf
alle  jene  Fälle  vorgesehen,  wie  sie  bei  der  regulären  Einzel-Unfallversicherung
  bekannt  sind.  Es  handelt  sich  also  sowohl
um  Entschädigung  für  den  Todesfall,  wie  auch  für  den
Invaliditätsfall  und  zwar  sowohl  für  dauernde  wie  vorübergehende, ­
  gänzliche  wie  teilweise  Arbeitsunfähigkeit.  Was
zunächst  die  für  den  Todesfall  vorgesehene  Leistung  anbelangt,
so  pflegt  diese  in  der  Reges  M.  1000.—  zu  betragen,  kann
aber  auch  auf  einen  geringeren  durch  100  oder  50  restlos
teilbaren  Betrag  lauten,  wie  umgekehrt  ein  Vielfaches  der
als  Einheitssumme  zu  bezeichnenden  M.  1000,—  vorkommt
und  zwar  äußerstenfalls  M.  3000.—.  Darüber'  hinaus  wird  in
der  Praxis  meist  nicht  gegangen,  weil  sowohl  bei  den
für  die  Abonnentenversicherung  in  Betracht  kommenden
Bevölkerungsschichten  die  mit  dem  Tod  eines  Erwerbsfähigen
verbundene  augenblickliche  wirtschaftliche  Not  der  Familie
durch  diesen  Betrag  behoben  zu  sein  pflegt,  als  auch  weil
durch  noch  größere  Versicherungsleistung  eine  zu  weitgehende
Belastung  des  Zeitungs-Unternehmens  eintreten  würde.  Man
sucht  vielmehr  die  Überbietung  des  Konkurrenten  in  anderer
Hinsicht  zu  erreichen,  nämlich  durch  Einbezug  jener  Unfalls-
            
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