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ausgesetzt war, sondern auch bei den Versicherern auf Miß
trauen und Widerstand stieß, pflegliche Aufnahme gab, worauf
verschiedene Gesellschaften folgten. Heute sind es in der
Hauptsache drei in Deutschland arbeitende Gesellschaften,
die auf einen größeren Bestand von Äbonnentenversicherungs-
Verträgen bezw. Anzahl der versicherten Personen blicken
können, unter denen wiederum eine, nämlich die „Nürnberger
Lebensversicherungsbank“, eine vollkommen überragende
Stellung einnimmt. Auf sie entfällt weitaus der Löwenanteil
der gesamten in Kraft befindlichen Verträge, wie auch die
Anzahl der versicherten Personen bei ihr am größten ist.
Das Verdienst dieser Gesellschaft muß umsomehr hervorgehoben
werden, als das Institut bei einer Einrichtung, die so tief ein
schneidend in die die öffentliche Meinung beherrschende Presse
ein griff, natürlich die schwersten Kämpfe zu bestehen hatte.
Alle diese Angriffe vermochten aber nicht die Lebensfähigkeit
der Abonnentenversicherung zu unterdrücken, So hat sie sich
heute zu einer im Versicherungswesen anerkannten bedeutenden
Stellung emporgerungen, aus der sie zu verdrängen wohl auch
ihre größten Gegner es aufgegeben haben. Sie ist eben in
der Befriedigung des Unfallversicherungsbedürfnisses der
breiten Volksmassen eine unersetzliche Einrichtung.
Es würde außerhalb des Rahmens dieser Arbeit fallen,
alle Probleme der Abonnentenversicherung einer Erörterung
zu unterziehen. Hier handelt es sich nur um Beleuchtung jener
Seiten der Einrichtung, die sie als Volks-Unfallversicherung
charakterisieren. Von vornherein scheidet aus der Betrachtung
aus die nicht beaufsichtigte Abonnenten Versicherung, wie sie
von den Verlegern auf eigene Rechnung und in eigenem Namen
betrieben wird und wofür der Konkurrenzkampf das Wort „Wilde
Abonnentenversicherung“ geprägt hat. Nur gestreift kann
werden die Frage der Durchführungsform, ob nämlich Ver
sicherung gegen feste Prämie bei einer Gesellschaft genommen
ist, diese somit das Risiko trägt, oder nur die Gesellschaft
den Verlag mit ihrem Namen deckt und die Schadenbehandlung
erledigt, während der Verleger sämtliche Entschädigungs
leistungen zuzüglich eines Verwaltungskostenbetrages ersetzt,
welcher Fall aber für den Verleger keine Versicherung im