Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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ausgesetzt war, sondern auch bei den Versicherern auf Miß 
trauen und Widerstand stieß, pflegliche Aufnahme gab, worauf 
verschiedene Gesellschaften folgten. Heute sind es in der 
Hauptsache drei in Deutschland arbeitende Gesellschaften, 
die auf einen größeren Bestand von Äbonnentenversicherungs- 
Verträgen bezw. Anzahl der versicherten Personen blicken 
können, unter denen wiederum eine, nämlich die „Nürnberger 
Lebensversicherungsbank“, eine vollkommen überragende 
Stellung einnimmt. Auf sie entfällt weitaus der Löwenanteil 
der gesamten in Kraft befindlichen Verträge, wie auch die 
Anzahl der versicherten Personen bei ihr am größten ist. 
Das Verdienst dieser Gesellschaft muß umsomehr hervorgehoben 
werden, als das Institut bei einer Einrichtung, die so tief ein 
schneidend in die die öffentliche Meinung beherrschende Presse 
ein griff, natürlich die schwersten Kämpfe zu bestehen hatte. 
Alle diese Angriffe vermochten aber nicht die Lebensfähigkeit 
der Abonnentenversicherung zu unterdrücken, So hat sie sich 
heute zu einer im Versicherungswesen anerkannten bedeutenden 
Stellung emporgerungen, aus der sie zu verdrängen wohl auch 
ihre größten Gegner es aufgegeben haben. Sie ist eben in 
der Befriedigung des Unfallversicherungsbedürfnisses der 
breiten Volksmassen eine unersetzliche Einrichtung. 
Es würde außerhalb des Rahmens dieser Arbeit fallen, 
alle Probleme der Abonnentenversicherung einer Erörterung 
zu unterziehen. Hier handelt es sich nur um Beleuchtung jener 
Seiten der Einrichtung, die sie als Volks-Unfallversicherung 
charakterisieren. Von vornherein scheidet aus der Betrachtung 
aus die nicht beaufsichtigte Abonnenten Versicherung, wie sie 
von den Verlegern auf eigene Rechnung und in eigenem Namen 
betrieben wird und wofür der Konkurrenzkampf das Wort „Wilde 
Abonnentenversicherung“ geprägt hat. Nur gestreift kann 
werden die Frage der Durchführungsform, ob nämlich Ver 
sicherung gegen feste Prämie bei einer Gesellschaft genommen 
ist, diese somit das Risiko trägt, oder nur die Gesellschaft 
den Verlag mit ihrem Namen deckt und die Schadenbehandlung 
erledigt, während der Verleger sämtliche Entschädigungs 
leistungen zuzüglich eines Verwaltungskostenbetrages ersetzt, 
welcher Fall aber für den Verleger keine Versicherung im
	        
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