Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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behandlung  vorgesehenen  Abzug  von  10°/ 0  von  seiten  der
Gesellschaft,  der  auf  den  Höchstbetrag  von  M.  20.—  im  Einzelfall ­
  begrenzt  ist.
Eine  ganz  besondere  Bedeutung  als  Volks-Unfallversicherung ­
  kommt  der  Abonnentenversicherung  aber  dadurch
zu,  daß  einzelne  Verträge  auch  Ersatzleistung  für  vorübergehende ­
  Unfallsfolgen  vorsehen  unter  der  Bezeichnung  „Unfallkrankengeld“. ­
  Dieses  pflegt  M.  0,50  oder  M.  1,00  zu  betragen
und  vom  15.  bis  äußerstens  zum  45.  Tag  der  ärztlichen
Behandlung  nach  Eintritt  eines  Unfalles  gezahlt  zu  werden.
Hiermit  ist  der  erste  Versuch  gemacht,  die  Regelleistungen
der  gewöhnlichen  Einzel-Unfallversicherung,  die  sich  auf  den
Todesfall,  den  Fall  dauernder,  gänzlicher  oder  teil  weiser
Erwerbsunfähigkeit,  sowie  nur  vorübergehender  Arbeitsunfähigkeit ­
  erstrecken,  in  einer  Versicherungsform  auch  den
breiten  Volksmassen,  wenigstens  im  beschränkten  Umfang
zugänglich  zu  machen.

Die  Prämie.
Der  ganze  Schwerpunkt  der'  Abonnenten  Versicherung  liegt
in  der  Möglichkeit  billigster  Prämienberechnung.  Durch  die
Eigenart  des  Versicherungsbedürfnisses  wird  in  allen  einzelnen
Versicherungsarten  ein  hoher  Unkostensatz  bedingt,  von  dem
der  Hauptanteil  wieder  auf  die  Ausgaben  für  die  Anwerbung
der  Versicherung  entfällt.  Der  Prozentsatz  der  Gesamtkosten
pflegt  um  so  größer  zu  sein,  je  mehr  sich  die  Versicherungseinrichtung ­
  dem  Charakter  einer  Volksversicherung  zuneigt,
also  geringe  Versicherungsleistung  und  niedrige  Beitragshöhe
aufweist.  Die  Abonnentenversicherung  setzt,  aber  die  bei  ihr
vorliegende  Indienststellung  der  ausgebreiteten  Organisation
einer  anderen  wirtschaftlichen  Einrichtung  in  die  Möglichkeit,
diesen-Prozentsatz  der  Prämie  nicht  nur  auf  der  Höhe  der
in  der  regulären  Einzel-Unfallversicherung  üblichen  Beträge
zu  halten,  sondern  unter  dieselben  noch  beträchtlich  zu
ermäßigen.  Vielfach  können  die  Gesellschaften  einer  eigentlichen ­
  Vermittelungstätigkeit  vollkommen  entraten.  Der
Verleger  wird  in  seinem  eigenen  Erwerbsinteresse  zur  Einführung ­
  der  Abonnentenversicherung  bei  seinem  Blatte  vielfach
            
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