im vorhinein festgesetzt und sofort in bar geleistet werden«
Obligationen müssen allerdings als Entschädigungsleistungen
zugelassen werden, sofern eine Barzahlung nicht möglich ist,
Im Streitfalle entscheidet hierüber das Internationale Gericht
(Art. X). Die Substanzwertsicherung soll gegen den Verfall
der Währung eines enteignenden Staates, die erfahrungsgemäß
besonders gefährdet ist, schützen. Da im Falle von Vermögens-
beschränkungen das Ausmaß des entstehenden Schadens meist
nicht übersehbar ist, mußte für diese Fälle bestimmt werden,
daß die Entschädigung alsbald, zumindest vorläufig, festzu-
setzen ist.
Artikel VIII
(1) Der in dieser Konvention gewährte Schutz gilt auch während
einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen zwei oder
mehreren der Hohen Vertragschließenden Parteien, soweit es
sich um privates Vermögen, Bechte und Interessen von AÄnge-
hörigen der Hohen Vertragschließenden Parteien handelt.
(2) Die Hohen Vertragschließenden Parteien sind wihrend der be-
waffneten Auseinandersetzung lediglich berechtigt, solche
Vermögen, Rechte und Interessen von Angehörigen feindli-
cher Hoher Vertragschließender Parteien innerhalb ihres
Hoheitsbereiches zu kontrollieren oder zu beschlagnahmen,
soweit dies zur Ausschaltung des feindlichen Einflusses
erforderlich ist. Sie sind verpflichtet, diese Vermögens-
rechte interessewahrenüd für den Eigentümer treuhänderisch
zu verwalten, Alle getroffenen Kontrollmaßnahmen sind
unverzüglich nach Beendigung der bewaffneten Auseinander-
setzung aufzuheben.
(3) Wird privates Vermögen von Angehörigen einer am Konflikt
beteiligten Hohen Vertragschließenden Partei durch eine
andere der daran beteiligten Hohen Vertragschließenden Par-
tei entgegen Abs. (2) enteignet, so wird die Festsetzung
der Ersatzleistung oder Entschädigung für die Enteignung