Full text : The agricultural output of England and Wales 1925

32

gegen  entsprechende  Konzessionen  aushändigen
wolle,  von  den  Amerikanern  keineswegs  als  feindselige ­
  Haltung  angesehen  wird,  als  auch  die  öffentliche ­
  Meinung  in  der  Union,  die  amerikanische
Presse  den  von  uns  im  Vorstehenden  vertretenen
Standpunkt  vollkommen  teilt.
Eine  Durchsicht  der  verschiedenen  uns  zu
Gesicht  gekommenen  Äußerungen  ist  in  dieser
Hinsicht  sehr  lehrreich.  In  einer  von  der  New-Yorker
  Handelszeitung  (29.  April  1,905)  als
offiziös  bezeichneten  Auslassung  heißt  es  z.  B.:
»Ebensowenig  wie  England  oder  Deutschland  als
»meistbegünstigte«  Nation  Ware  nach  Kuba  verkaufen
können,  so  lange  die  Insel  mit  den  Vereinigten  Staaten
im  Reziprozitätsverhältnis  steht,  ebensowenig  können
die  Vereinigten  Staaten  eine  derartige  Bevorzugung  von
seiten  solcher  Länder  beanspruchen,  die  mit  anderen
im  Reziprozitätsverhältnis  stehen. 1 )  Unter  dem  neuen
deutschen  Tarif  ergibt  sich  für  die  Vereinigten  Staaten
die  Alternative,  entweder  einen  Reziprozitätsvertrag
abschließen,  oder  auf  einen  Teil  des  Handels  mit  jenem
Lande  verzichten  zu  müssen.  .  .  .  Wer  fernerhin  Waren
nach  Deutschland  importieren  will,  muß  für  ein  solches
Privilegium,  [wie  es  der  Konventionaltarif  involviert,]
den  geforderten  Preis  zahlen,  und  die  Berechtigung
Deutschlands  zu  solchen  Forderungen  ist  unbestritten...
Im  allgemeinen  läßt  sich  sagen,  daß  der  Markt  Deutschlands, ­
  zu  welchem  wir  uns  den  Zutritt  mittels  eines
Reziprozitätsvertrages  vielleicht  werden  erkaufen
müssen,  kein  so  wichtiger  ist,  daß  wir  in  der  Lage
sind,  einen  sehr  hohen  Preis  dafür  zu  bezahlen.« 2 )
Eine  große  Reihe  amerikanischer  Blätter  erkennt ­
  an,  daß  Deutschland  zur  Kündigung  des
Vertrages  vom  Jahre  1900  berechtigt  ist  und  erhofft ­
  aus  der  Kündigung  eine  wohltätige  Wirkung
in  der  Richtung  einer  Tarifrevision  seitens  der
Vereinigten  Staaten.
»Der  Boston  Evening  Transcript,  das  größte  Blatt
New  Englands,  sowie  die  New  Yorker  Evening  Post
geben  ohne  Rückhalt  Deutschlands  gutes  Recht  zu;
Washington  Post  und  Washington  Star  tun  dasselbe
und  zeigen  zugleich  eine  unverhüllte  Freude  über
die  Verlegenheit,  in  die  die  »Standpatters«,
die  Reformgegner,  geraten  Das  Journal  of
Commerce  von  New  York  führt  aus:  »Nur  durch  einen
Vertrag  können  die  Vereinigten  Staaten  der  Wirkung
des  neuen  deutschen  Tarifs  entrinnen;  denn  selbst  die
schutzzöllnerischen  Staatsmänner  würden  schwerlich
sich  in  einen  folgenschweren  Tarifkrieg  stürzen  wollen  ..
Selbst  das  Organ  der  Hochschutzzöllner,  der  American
Economist,  führte  kürzlich  aus,  der  amerikanischkubanische ­
  Vertrag  gebe  Deutschland  einen  unwider-1)

  Diese  Ausführung  scheint  uns  nicht  ganz  schlüssig  zu
sein,  da  ein  Staat  doch  zu  gleicher  Zeit  mit  zwei  Ländern  im
Reziprozitätsverhältnis  stehen  kann.
2 )  Bei  näherer  Betrachtung  dürfte  der  Verfasser  dieser
Notiz  vielleicht  doch  anderer  Meinung  werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.