Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Mit  Zollzuschlägen  auf  nur  fünf  Posten  hätte
die  Union  drei  Viertel  der  Einfuhr  aus  der  Schweiz
getroffen.  Der  Zollkrieg  wäre  hier  für  die  Union
leicht  und  wirksam  durchzuführen  gewesen.  Er
wäre  vermutlich  für  die  Schweiz  viel  schmerzhafter
gewesen  als  für  die  Union;  die  Schweiz  hätte  die
Schlacht  verloren,  was  für  sie  um  so  empfindlicher
hätte  sein  müssen,  als  die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten ­
  Staaten  IO—l4°/o  der  Gesamtausfuhr  der
Schweiz  ausmacht  und  manche  Plätze  sozusagen  ausschließlich ­
  für  Amerika  (und  Großbritannien)  a'rbeiten.
Trotzdem  hat  die  Union  von  Maßregeln  gegen
die  Schweiz  abgesehen,  weil  eben  das  Vorgehen
der  Schweiz  nach  ihrer  eigenen  Auffassung  nur
korrekt  war.  Sie  würde  auch  unser  Vorgehen
korrekt  finden  müssen.
2.  Wie  die  Union  die  Staaten  verschieden  behandelt, ­
  wird  sie  auch  von  ihnen  differenziert  und
findet  das  durchaus  natürlich.  Amerikanische  Erzeugnisse ­
  werden  z.  B.  in  Spanien  auf  der  ganzen
Linie  schlechter  behandelt  als  die  Produkte  anderer
Länder,  zum  Teil  auch  in  Portugal,  ferner  in
Frankreich  und  Italien.  In  keinem  dieser  vier
Staaten  ist  die  Union  im  Genüsse  des  vollen  Konventionaltarifes. ­

3.  Wenn  häufig  gesagt  wird,  eine  so  große  Nation
wie  die  Vereinigten  Staaten  dürfe  sich  nicht
differenzieren  lassen,  so  geht  die  Hinfälligkeit
dieses  Standpunktes  aus  der  eben  erwähnten  Tatsache, ­
  daß  die  Union  in  ganz  Westeuropa  differenziert ­
  wird,  weder  in  Portugal,  noch  Spanien
noch  Italien,  noch  Frankreich  sich  der  Minimalsätze ­
  erfreut,  wohl  mit  genügender  Deutlichkeit
hervor.  Nicht  weniger  wird  sie  aber  durch  folgenden
Vorgang  bewiesen.
Als  die  Union  in  Ausführung  des  Tarifgesetzes ­
  vom  Jahre  1897  (und  auf  Deutschlands
Vorstellungen  hin)  auf  russischen  Zucker  wie  auf
jeden  Prämienzucker  den  im  amerikanischen
Tarifgesetz  vorgeschriebenen  Zollzuschlag  legte,
antwortete  Rußland  mit  einem  Zuschlag  von
30  %  auf  wichtige  Einfuhrwaren  amerikanischer
Provenienz,  d.  i.  mit  einer  Maßregel,  die  weit
über  das  hinausging,  Was  Amerika  gegen  Rußland
getan  hatte.  Trotzdem  hielt  sich  die  Union  von
Repressalien  fern.
4.  Wenn  ein  so  großer  Staat  wie  die  Union
nicht  differenziert  werden  darf,  wenn  ein  derartiges
Vorgehen  als  handelspolitischer  Affront  gilt,  dann
ist  es  auch  ein  handelspolitischer  Affront  von  seiten
der  Union  Deutschland  gegenüber,  wenn  diese  seit
fast  30  Jahren  den  deutschen  Zucker  differenziert.
Von  1875—1891  ging  hawaischer  Zucker  zollfrei
in  die  Union  ein,  deutscher  mußte  Zoll  bezahlen;
desgleichen  von  1894—19OO.  Seit  1903  wird  unser
Produkt  wieder  zugunsten  von  Kuba  differenziert.
            
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