fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
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verbreiten, daß das Licht voller Öffentlichkeit über unsere sozialen 
Zustände durchaus von Nutzen ist. Sie können, so wenig Mißstände 
zu leugnen sind, doch im ganzen und in ihrer Entwicklung betrachtet 
dies Licht vertragen. Dazu kommt, daß, wenn von den Arbeitern be 
reitwillig mündlich und schriftlich Auskunft gegeben wird, die Arbeit 
geber selbst ein Interesse daran haben, auch ihre eigenen Erfahrungen 
und Beobachtungen behufs Ermöglichung eines vollständigen und nicht 
einseitig gefärbten Bildes mitzuteilen, und umgekehrt. Man darf des 
halb hoffen, daß es eines allgemeinen sozialstatistischen Auskunfts 
zwanges künftig nicht bedürfen wird, und für die einzelnen Fälle, 
in denen ein anderes Vorgehen nötig werden sollte, würden sich ent 
sprechende Vorkehrungen rechtzeitig treffen lassen. 
Die sozialstatistischen Zentralstellen sind — mit Ausnahme des 
schweizerischen Arbeitersekretariats — sämtlich staatliche Behörden. 
. Ihre staatsrechtliche Stellung ist freilich verschieden. Eine besonders 
selbständige Stellung hat das United States Department of Labor, 
da es dem Ministerium des Innern (Department of the Inferior) nicht 
mehr untergeordnet, sondern nebengeordnet ist. In den anderen Län 
dern hat man ein solches Vorgehen nicht für nötig gehalten. Viel 
mehr sind die sozialstatistischen Zentralstellen entweder als besondere 
Abteilungen der zuständigen Ministerien oder als unmittelbar den zu 
ständigen Ministerien untergeordnete Zentralbehörden ausgebaut. In 
Deutschland ist das letztere insofern der Fall, als das Kaiserliche 
Statistische Amt, in welchem eine besondere Abteilung die Sozial 
statistik zu pflegen hat, dem Reichsamt des Innern unterstellt ist. 
Für die Leistungsfähigkeit der sozialstatistischen Zentralorgane ist die 
Verschiedenheit der staatsrechtlichen Stellung ohne entscheidende Be 
deutung. Viel wichtiger ist, daß sie in der Initiative nicht zu sein- 
beschränkt sind, daß sie mit ausreichenden Geldmitteln und Arbeits 
kräften ausgerüstet sind, und daß ihre leitenden und ausführenden 
Beamten sachkundig, tüchtig, arbeitswillig und arbeitsenergisch sind. 
Der Einfluß der beteiligten Persönlichkeiten macht sich auch in amt 
lichen Organen viel mehr geltend, als heute vielfach angenommen wird. 
Die äußere Organisation kann nur gewisse Voraussetzungen für die 
Tätigkeit solcher Ämter schaffen; entscheidend ist der Geist, der ihre 
Mitglieder beherrscht. 
Die tatsächlichen Leistungen der bestehenden sozialstatistischen 
Zentralorgane werden verschieden beurteilt. Sie einer Kritik zu unter 
ziehen, würde an dieser Stelle schon aus Kaumrücksichten unmöglich 
sein. Man darf aber auch nicht übersehen, daß sich ein gerechtes 
Urteil nur fällen läßt, wenn man alle Verhältnisse und Bedingungen 
kennt, unter denen sich im einzelnen Fall die Arbeit der betreffenden 
Organe vollzogen hat. Niemand kann heute für alle in Frage kommen
	        
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