Object: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
bestätigte zwar 1698 diese Neuregelung im Interesse der ameri 
kanischen Kolonisten, stellte aber das Monopol der alten Ge 
sellschaft in der Weise wieder her, dafs er ihr zur Bestreitung 
ihrer Auslagen an der afrikanischen Küste gewisse Export 
zölle und namhafte Zuschüsse seitens des Parlamentes über 
wies. Es ist dies dieselbe Gesellschaft, welche Ad. Smith (IV.) 
unter dem Namen „Südseegesellschaft“ erwähnt. Ihre finan 
ziellen Verhältnisse waren stets recht mifsliche gewesen. 1713, 
als sie dicht vor dem Bankerott stand, wurde ihr das Glück 
zuteil, mit dem sogenannten Assientohandel betraut zu werden. 
In einem Sondervertrage (Assi en to-Ver trag) mit der spanischen 
Regierung erhielt sie das ausschliefsliche Recht, 30 Jahre lang 
jährlich 4 800 Neger für die spanischen Kolonien in Amerika 
zu liefern. Dies Privileg, das früher Portugal und Frankreich 
besessen hatten, war der britischen Regierung angeboten worden, 
um sie leichter zum Frieden zu stimmen — ein Beweis für 
die hohe Bedeutung, die dem Sklavenhandel beigelegt wurde. 
Die Könige von England und Spanien schämten sich nicht, 
mit je einem Viertel des Reingewinns an diesem Geschäft be 
teiligt zu sein. 
Durch den sogenannten Schmugglerkrieg zwischen Eng 
land und Spanien wurde 1739 der Handel vorzeitig unter 
brochen. Die vier Jahre, die noch an seiner Erfüllung fehlten, 
mufste Spanien im Aachener Frieden 1748 auf Englands 
Drängen nachbewilligen. Auch, damals noch hielt man dies 
Zugeständnis für eine wertvolle politische Errungenschaft. In 
dessen führte die Mifswirtschaft der königlichen Kompagnie 
1750 zu ihrer Auflösung. Die spanische Regierung war froh, 
den Assientohandel gegen eine Entschädigung von lOOOOO £ 
abzulösen und an die Begründung eines eigenen nationalen 
Sklavenhandels gehen zu können, der freilich nie recht glücken 
wollte. 
In demselben Jahre gab das Parlament dem britischen 
Afrikahandel, der aufser Sklaven nur noch wenige Produkte, 
wie Gold, Elfenbein, Wachs usw. umfafste, eine neue gesetz 
liche Unterlage, auf der er sich bis zu seiner Abschaffung be 
wegen sollte (23, Geo. II., c 31). Um dem Bedürfnis der 
westindischen Pflanzer möglichst entgegen zu komm en, wurde 
er abermals ausdrücklich allen britischen Untertanen freigegeben. 
Nur mufste jeder, der sich an ihm beteiligen wollte, Mitglied 
der neuen „Company of Merchants trading to Africa“ werden, 
welche die von der aufgelösten „Royal Company“ gegründeten 
Faktoreien und Stationen an der Küste übernahm. Die neue 
Gesellschaft war zum Unterschied von den früheren eine 
„regulated company“. Jedes Mitglied betrieb sein Geschäft 
auf eigene, nicht auf gemeinsame Rechnung. Nur zur Ver 
waltung der gemeinsamen Angelegenheiten wurde ein Vor 
stand von neun Mitgliedern erwählt. Er erhielt das Recht,
	        
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