Full text : Geschichte des öffentliche Kredites

502 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, 8 8.

Strukturwandlungen der englischen Staatsschuld seit Ausgang des 17. Jh. zum Ausdruck. Wiewohl
England vom Jahre der Bankgründung bis zum Todejder Königin Anna (1713) nur 5 Friedensjahre
hatte, und wiewohl von den zwischen 1702 und 1713 aufgelaufenen Kriegskosten im Gesamtbetrage
von 50,68 Mill. £ nahezu 21% Mill, £ auf dem Anleihenswege gedeckt wurden, war doch die
schwebende Schuld (taillies, anticipations, debentures, Navy Bills und Bills of Exchequer) Ende
1715 mit 7,8 Mill. £ kaum höher als Ende 1695 (7,24 Mill. £), weil der größte Teil der kurzfristig
veanspruchten Kredite immer wieder durch langfristige, von den .drei Korporationen gewährte
Darlehen, deren Gesamtbeträge sich 1715 auf 16% und 1722 auf nahezu 46% Mill. £ beliefen, abgelöst
 werden konnten. Die Bereitwilligkeit, Kapital in langfristigen, tilgungsfreien Rentenanleihen zu
investieren, bestand zunächst allerdings nur bei den großen Monopolgesellschaften, wogegen das
weitere Publikum im letzten Jahrzehnt des 17. und noch im ersten des 18. Jhs. nur für aleatorische
Anleihensformen, Tontinen und Rentenlotterien, oder bestenfalls für terminable annuities interesziert
 werden Könnte. Erst 1715 war erstmals die Placierung eines zeitlich nicht begrenzten Rentenanleihens
 (permanent annuities) im Publikum möglich, In dem Maße aber, in dem sich das Verrauen
 in die parlamentarische Rentenschuld festigte und das Anlagebedürfnis des sich mehrenden
bürgerlichen Reichtums wuchs, waren auch die Voraussetzungen der Kreditpolitik des parlamentarischen
 Königtums gegeben, die darauf gerichtet war, breite Kreise des Volkes mit ihrem Vermögen
 am Bestande der neuen Dynastie zu interessieren. Wenn Gregory King, 1696, das durchschnittliche
 Jahreseinkommen eines der damls noch wenig zahlreichen Londoner Großkaufleute
nur gleich einem Drittel des Jahreseinkommens eines Bischofs und einem Achtel des eines Lord
einschätzt, so nimmt Rogers schon für die Zeit um 1750 an, daß die Jahreseinkünfte der Kaufmannschaft
 in der City von London insgesamt diejenigen aller Mitglieder des Hauses der Lords
überträfen. Aus diesen Quellen flossen die zu langfristigen Rentenanlagen willigen Kapitalien,
die das Anwachsen der im Publikum placierten, d. h. nicht von einer der großen Korporationen
übernommenen Rentenschuld von knapp 3% Mill. £ im Jahre 1722 auf 196 Mill £ im Jahre 1785
armöglicht haben.
c) Dem Gesamtablauf der deutschen Wirtschaftsgeschichte entsprechend konnte
auch auf dem Gebiete des öffentlichen Kredites das in der spätmittelalterlichen Blütezeit
 Erreichte nicht fortgebildet oder auch nur behauptet werden. Viel früher als in
Frankreich und England fanden langfristige Schuldformen in die Kreditwirtschaft
deutscher Territorialfürsten Eingang; selbst landesfürstliche Rentenschulden sind im
15. und 16, Jh. in Deutschland nicht selten. Aber mit dem Zusammenbruche der
deutschen Volkswirtschaft im 30jährigen Kriege und in den französischen Invasionskriegen,
 mit der Verarmung des Landes und der Erschöpfung seiner Kapitalzentren
wurden die langfristigen Schuldformen durch kurzfristige, meist beidseitig kündbare
 Anleihen und „Antizipationen‘“ wieder verdrängt. Assignations- und Zahlungsrückstände
 überwiegen häufig gegenüber den vertraglich begründeten Anleihen, und
gelingt es, solche Rückstände zu konsolidieren, dann muß den Gläubigern ein Kündigungsrecht
 eingeräumt werden; wenn Anleihensunterhändler die Kündigungs- und Rückzahlungstermine
 vereinbaren sollen, ‚wie sie es am convenabelsten und denen creditoribus
am bequemsten finden‘, dann muß bei der Enge des Geldgeberkreises und bei der
Artung seiner Interessen schon als besonderer Erfolg gelten, wenn eine auch nur dreioder
 gar fünfjährige Unkündbarkeitsperiode vereinbart werden kann. Erst mit den
ersten Jahrzehnten des 18. Jhs. dringen, und zwar bei ständischen Kreditgeschäften
früher und häufiger als bei solchen der fürstlichen Kammern, Anleihen ohne Kündigungsrechte
 der Gläubiger und mit längeren Tilgungsplänen in die deutsche territorialstaatliche
 Kreditwirtschaft ein, kennzeichnenderweise häufig als Folge der Berührung mit
ausländischen Kapitalmärkten (österreichische Anleihen in Holland, England und
Italien, preußische Anleihen in Holland, sächsische in der Schweiz usw., vgl. nachstehend
 S. 511).

C. Die Organisation des öff. Kredites.
(Geldgeber und Kreditvermittler.)

L

$ 8. Organisation des städtischen Kredites.

CE

*

Für die Organisation des mittelalterlichen Stadtkredites kennzeichnend ist die weitgehende
 Unabhängigkeit von Leistungen berufsmäßiger Geldverleiher oder Kreditvermittler.
 Selbst bei plötzlich eintretendem größern Geldbedarf, dessen sofortige Deckung
auf dem Wege des Rentenverkaufes nicht immer möglich war, konnte die Kommune
            
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