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Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites.
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HN. Organisation
des landesfürstlichen und des Staatskredites,
$ 9. Geldgeber und Kreditvermittler bis Ausgang des 16. Jahrhunderts,
Im vollen Gegensatze zur städtischen entwickelt sich die Organisation der landes-
fürstlichen Kreditwirtschaft in den Jahrhunderten des Mittelalters und der Renaissance.
Die ständische Schichtung der Kreise, in welchen die zeitgenössische Vermögensbil-
dung sich vollzieht, und das starke Mißverhältnis zwischen dem Umfange des landes-
fürstlichen Kreditbedarfes und der Kleinheit des Personenkreises, der seine Kapital-
bildung der Anlage in fürstlichen Schuldverschreibungen unvermittelt zuzuführen be-
reit ist, führen zu weitgehender Abhängigkeit von Leistungen berufsmäßiger Geldver-
leiher und zumal der berufsmäßigen Kreditvermittler, die vor allem auswärtige, außer-
halb des territorialen Machtbereiches der Schuldner gebildete Kapitalien heranzuziehen
haben.
Je stärker die traditionelle Gebundenheit und damit auch der statische Charakter der Wirt-
schaft, desto entschiedener setzt jede Kreditgewährung eine Vermögensbildung aus Ueberschüssen
der Geldeinkommen über den Verbrauch voraus, und nur soweit solche Ueberschüsse nicht in der
eigenen Erwerbswirtschaft der Vermögensbildner zu Kapital werden können, steht Geldkapital
für Kreditgewährungen zur Verfügung. Von den Quellen der Vermögensbildung jener Jahrhunderte
sind aber nur wenige, Kirchen- und Königsdienst und Waffengewalt, überwiegend von Angehörigen
der feudalen Gesellschaft appropriiert; schon an der Exploitation der Kolonien partizipieren im
größten Umfange bürgerliche Elemente; und die Vermögensbildung aus Meer und Bergwerken,
Handel, Steuerpacht und Geldleihe, und durch Akkumulation städtischer Grundrenten hat,
soweit sie nicht außerhalb der Stände stehenden Outcasts zufällt, spezifisch bürgerlichen Charakter.
Gewiß hat der feudale Reichtum der Zeit den bürgerlichen an Größe gewaltig übertroffen; aber
das freie, mobile oder leicht mobilisierbare, für Zwecke der Kreditgewährung geeignete Vermögen
unterstand doch weitgehend der Verfügungsgewalt nicht der feudalen, sondern der neuen bürger-
lichen Welt oder der außerhalb der „Gesellschaft“ stehenden Gruppen (Juden, Lombarden).
In diesen Kreisen aber war man zur Kreditgewährung wohl an die Städte, jedoch weit weniger
an eigene oder fremde Landesfürsten geneigt. Wer nicht auf Erwerb von Land oder Rechten be-
dacht war, zog meist angesichts der Risiken des Fürstenkredites (vgl. vorstehend S. 492) andere
Formen der Vermögensanlage vor, und auch wenn Widerstände dieser Art nicht wirksam waren,
schloß häufig schon die Kleinheit der zur Verfügung stehenden Beträge deren Anlage in fürstlichen
Schuldverschreibungen aus; denn die übliche pfandrechtliche Fundierung fürstlicher Anleihen
war vor Einbürgerung der Partialobligation (vgl. nachstehend S, 510) praktisch nur bei Kredit-
gewährungen größeren Umfanges möglich. Konnte die Befriedigung der Kreditbedürfnisse nicht
in der oft beliebten Form der Zwangsanleihe erfolgen, und waren die benötigten Mittel auch von
Klöstern und Stiftern, Städten oder Beamten nicht erhältlich, dann ließen sich die Kreditquellen
meist nur durch Vermittler erschließen, die gewerbsmäßig ihre Kapitalkumulationsfähigkeit (vgl.
nachstehend S, 507) in den Dienst der fürstlichen Kreditbedürfnisse zu stellen bereit waren.
1. Die nichtberufsmäßigen Geldgeber,
Zu einem erheblichen Teil haben den Kreditbedarf der Könige und Fürsten bis ins
spätere Mittelalter nichtberufsmäßige Geldgeber befriedigt. Unter diesen stehen an
erster Stelle die großen Ritterorden, in deren Schatzhäusern sowohl die Erträge der
eigenen, weitausgebreiteten Besitzungen wie im größten Umfange kuriale, fürstliche
und private Depositengelder zusammenströmten, und die bis ins hohe (Templer), ja
bis ins spätere Mittelalter (Deutschritterorden) als „finanzielle Großmächte‘“ an den
Geschäften des öffentlichen Kredites in hervorragendem Maße beteiligt sind. Beispiels-
weise sei auf die Stellung der Templer hingewiesen, die in England Geldgeber König
Johanns ohne Land und Heinrichs III., in Neapel Geldgeber Königs Karl I. waren, und
deren Schatzhaus in Paris in der Zeit von Philipp August bis zu Philipp dem Schönen
so sehr im Zentrum der Finanzverwaltung stand, daß die Geschichte des Templer-
ordens aufs engste mit der französischen Finanzgeschichte jener Zeit und mit der Ent-
stehung des französischen Nationalstaates verknüpft ist. In kleinerm, vor allem räum-
lich enger begrenztem Umfange leisteten den Fürsten Geldgeberdienste auch die Klöster,
in deren Gewölben aus Spenden der Frömmigkeit und aus den Bodenrenten bedeutende
Geldreserven sich bildeten, gelegentlich auch die Dombauverwaltungen, die aus den
ihnen zufließenden Schenkungen und Vermächtnissen zeitweise üher erhebliche und
nicht unmittelbar benötigte Mittel verfügten.