Baläftina
Kaläftina. a
Bertragsverhältnis:
Gegenfeitige Meiftbegünitigung. Die Beftimmungen Des
deutfh-englifchen HandelS- und Schiffahrtsvertragc8 wurden
nut Wirkung vom 2. 12. 1926 auf das Mandatgebiet Pa-
(äjltina ausgedehnt, jedoch mit der Makagabe, daß das
Deutfche Reich HinjihtlichH der befonderen ANbmachungen, Die
aläjtina in Hebereinftimmung mit Artikel 18 der Man-
datsbeftimmungen für Paläjtina mit Syrien getrofjen hat,
oder die e8 auf Grund des Yrtikel3 18 etwa in Zukunft
treffen follte, feine Rechte auZ der Meiftbeglinftigungstfaufel
des Handel8Svertrags in Anfjpruch nehmen wird und Daß
die Britijhe Regierung nicht beabfichtigt, die Vorzug$-
behandlung nach Maßgabe diefer hbefonderen Mbmachungen
auf Staaten außzudehnen, die nicht unter Artikel 18 ber
Mandatzbeitimmungen fallen.
Zölle:
Der Tarif enthält Wert-, Sewicht2=, Maß- und Stüchzölle
Deutfche Konfulate:
Serufalem (GK).
Ge{häftsfprache: ;
Deutich, enalifch, franzöfifch.
DerjandvorfchHriften.
Zollinhaltserflärungen:
€$ find 2 ZoNlinhaltserffärungen, bei Zeitung über Belgien
3, in Ddeuticher, englifcher oder franzöfijher Shradhe et»
forderlich.
Berpadung: .
Pakete müffen in ftarfen Holzkiften, in BlehHbehältern, in
Leinwand, Segeltuch oder ähnlidhen Stoffen verpadt fein.
Papier: oder Pappumbülung genügt nicht.
Urfprungszeugniffe:
UrfprungsSzeugniffe find nicht erforderlich.
Ronnoffemente:
Sine Beglaubigung ijft nicht notwendig.
Roftpatete:
Den Poftpaketen ift eine Rechnung über den Inhalt beizu-
legen: außerdem wird eine Wertbeflaration verlangt. Der
tatfächlicdhe Wert in den Deklarationen muß mit der Faktıtra
iütbereinitimmen.
a .
Die einzelnen Kolli follen mit mindeftens 8 Zentimeter
hoben Buchitaben und Nummern deutlich gezeichnet fein.
3Zollvorfchriften.
ollvorfriften für Multer: .
Muiter. welche Keinen Handelswert haben, find zollfrei, müflen
iebodh auf der Redanung ausdrüclih als Oratismuiter an-
he fein und dürfen als nganses Keinen Gandelswert
eltben.
Mujter im Neifeverkehr: ” , .
Kür Muiterfolektionen. welche 'Gelhäftsreifende mit fich
Hibren muß der Roll Hinterlent werden, jedoch werden die
Beträge ohne jede Schwieriafeit zurücdveraltet, menn die
Muiter innerhalb drei Monaten mieder ausaeflihrt werden
3uNpflidhtige Briefe: |
Gefchiolfene Briefe einichl, Wertbriefen mit 30llpflichtigem
Snbalt find auläffig
Xonfulatsfakturen:
Sind nicht erforderlich.
DandelSfakturen:
Die Berzolung der Ware wird auf Grund der vorzu-
legenden Rechnungen der Fabrik hezw. des AbjenderS) bot:
genommen. In der Rechnung, wird vermerkt, wie fih die
reife verftehen, DD. dh. ob die Ware ab Werk verkauft
Wurde, ob die Koften der Verpadung in diefen Preifen
Mitenthalten find, bezw, ob die Preife franko Ausfuhrhafen,
job Ausfuhrhafen oder cif BeftimmungsSort gelten. Auch
Muß Marke und Nummer der einzelnen Kolli, fowte
Vrutto- und Nettogewicht der Sendung angegeben werden.
Sind die Preife nicht cif Beitimmungshafen geftellt, 10
benötigt der Empfänger der Ware für die ZoNlabfertigung
eine Rechnung, Die die Spefen bi8 ci} Beftimmungshafen
enthalten, da die ZollbehHörben die Gebühren nach dem
Cijf-Wert erheben. Kann eine foldhe Spefenrechnung nicht
borgewiefen werden, fo {Hlägt das Zollamt auf den Nech-
RUungSbefrag nach feinem Ermefjfen einen Betrag auf, Der
In der Regel bedeutend Höher ijt, als die tatfächlichen
Shefen. Werden den Paketen keine Rechnungen beigegeben,
{io werben die Zölle auf Grund des in ven ZowinhaltS-
erfärungen angegebenen Wertes fejtgefebt. Ale Rech»
Nungen über Zeugwaren müffen Länge, Breite und Rein-
Bewicht jede3 Gegenitandes oder Stücke8 und die Sorte
Dal Handelsmarke, unter der die Ware bekannt ft, ent-
en,
Die Fakturen find dem Empfänger {tet? in zweifacher
Ausfertigung zuzuitellen.
/ on i Di ft, ift zu
SE eraeini8: die aus mehreren Oh de alien
empfehlen, ein Inhaltaverzeichnis beizu OR N IL
bon jedem einzelnen Rolli ee ne BE
Und Neitogewicht und der genaue Snha E BrTeichtert
dadurch Die Zollmanipulationen bedeuten.
Werden.