Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Sbhilippinen 
Porto Rico 
Rhilippinen. 
Deutfhes Konfukat: 
Manila (K). 
GefchäftSfprache: 
Cnalith, panifch, 
Borto Rico. 
Bei Verfand nad) Porto Rico find die nordamerifanifchen 
Zollvorfchriften zu beachten, Siehe pie Verjand: und Zollvor: 
Ichriften S, 115—118: Vereinigte Staaten von Amerika. 
Konfulate; 
Yauadilla (VK), San Juan, 
Berpadung: 
Die Verpadung muß befondersS haktbar fein. Eine Prüfung 
durch bie Zoll- over Poftbeamten muß Leicht vorgenommen 
werden können, Alle durch Siegelabbrüde oder Siegel- 
marfen verfehloffenen oder auch nur zugeklebten Sendungen 
fomwie Riten, deren Deckel verlötet vder mit eijernen Bän- 
dern befeitigt find, dürfen uicht eingeführt merden. In Der 
Kegel mird eine einfache Uınfhnlirung anzutvenden fein. 
Weit Schiföffern verfehene Kiften find nur zuläffig, wenn die 
Zchlüffel beigefügt find. Kiften mit aufgenagelten oder auf- 
gefchraubten Deckeln, forwie Pakete mit zuagenähten Um- 
Bullhınaen fiambd zuaelaften. 
Zollinhaltserflärungen: 
Sede einzelne Warengattung und jeder SGegenftand ift nebft 
dem Wert aufzuführen. Bet zu niedriger Wertangabe wird 
die Sendung mit Aollftrafe belegt, bet fonftigen . Mängeln 
heichlaanahmt. 
Urfprungsbezeichnung: 
Alle Artitel ausländifher Herftellung, fomweit fie üblich 
und gewöhnlich markiert, geftempelt, eingebrannt oder 
etifettiert werden, fomwie alle Packfticke, Die folche ver 
andere eingeführte Artikel enthalten, miüiffen in leSbaren 
Worten an einer fidhtbaren Stelle entfprechend eine Deutlich 
markierte, aufgeftempelte, eingebrannte ober etifettierte Un- 
gabe über daS Urfbrungsiand und die Menge ihrez In- 
Halt3 tragen; und nur wenn fie fo markiert, geftempelt, ge 
brannt oder etifettiert find, Dürfen fie dem Sinfithrer verab- 
folat werden. Sollte irgendein Artikel einer eingeführten 
Mare eine markierte, aufgeltempelte, eingebrannte DDer 
etifettierte Angabe über Menge, Anzahl oder Maß enthalten, 
die nicht dem tatfächlidhen Inhalt in foldem Artikel ent- 
bricht, fo darf er an den Einfiüihrer erft dann abgelaffen 
Werben, wenn die Angabe, der Stempel, das Brandzeichen 
oder Etikett, je nach Lage des Falles, To geändert ift, daß ihre 
MAnaaben den tatfächlichen Berhältnifen entfnrechen. 
Boitpatete: 
Die Philippinen Haben eine eigene ZoNlgefeßgebung, Die 
Nicht immer mit den Borfchriften derjemigen der Vereinigten 
Staaten von Amerika übereinjtimmt, waz bei der Wbfen- 
dung von Paketen von Wichtigkeit ift. Für Neberfeefracht- 
itüce muß den Begleitpapieren zu jeder Sendung eine Rech- 
nung in beutfcher oder englifcher Sprache mit genauer 
Einzelangabe des Inhalt und des Wertes jeder Ware bei- 
Befitgt werden. Beträgt der Wert eine3 Paket3Z over einer 
Sefamtjendung (mehrere Pakete an gleichen Empfänger) 
mehr als 100 Dollar, jo ijft eine von einem amerikanifen 
Konful beglaubigte Konfulatärecdhmung erforderlich. Diele 
‚Ann entweder den Begleitpapieren beigefitgt oder unmittel- 
bar an den Empfänger gefandt merden. (Siehe Näheres 
intter „Vereinigte Staaten“) 
Sm übrigen find die VBorfehriften der Bereiniaten Staa- 
ten aufs ftrenaite zu beachten. 
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