Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

VBerfand- und Zollvorfchriften: 
DBelaien. 
Bertragsverhältnis: 
VBorkäufiges Handelsabkommen vom 4. 4, 25, enthaltend 
Bertragstarife und Meijtbegüntigung, Dauer Di23 30. Sep- 
tember 1927, RündigqungsSfrift 6 Monate. 
3ölle: . 
Teilweife GemichtS- und teitlmweife Wertzölle. 
Deutfche Konfulate: de 
Brüffel (G), Antwerpen (G K), Lüttich (K). 
SefchüftsSfprache: 
Sranzöfifch. 
VBerfandvorfichriften. 
Begleitpapiere zu Bahnfjendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfch-franz. Vordrud), 
2 deutfch-franz. Zuldeflarationen, 1 {tatijtifcher Anmeldefchein, 
Cmpfehlenswert: eine bealaubiagte Yaktura. 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
L intern. Yafetadreife, 1 ftatijtifcher Anmeldefchein, 2 weiße 
ZoflinhaltserNärungen (franz). Empfehlenswert: eine 
benlaubigte Saktura, 
Srachtvorfchriften: 
Sendungen fönnen mit direktem internationalen Fracdhtbrie} 
aufgegeben werden. Die Frachten fönnen ganz oder teil- 
weije frandiert oder in Nebermweifung geftellt werben. Nach 
nahmen unbefhränkt bi3 zum Werte des Gutes zu[(äffig. 
Barborfchuß 3Zuläjlig biz 20 Markt von Belgien bis 
100 B.-Fr. Grenzübergangsitationen: Aachen-Weft Grenze 
Bleialf Grenze, Losheim Grenze, Ronheide (Hergenrath! 
Bremze, Konheide (Monkgen) Grenze, Walheim Srenze. 
zollinhaltserflärungen: 
3m den ZolinhHaltsertfärungen Datf die Wertangabe wicht 
fehlen. Bet deutfchem Urfpraung DDer SHerkunit wird Die 
Wertangabe in den anderen Begleitpapieren verlangt. In 
dem ZoNinhaltserflärungen- ZU Wojtpaketen muß allgemein 
angegeben fjein: a) Gattung und Wrt jeder Ware nach dem 
im belgifjhen Zolltarif enthaltenen Warenverzeichnis, An- 
zahl oder Maß der Waren, Keingewicht und (bei nach dem 
Wert zu verzollenden Waren) Wert jeder Warengattung; 
b) ob die Sendung zur Einfuhr, Durchjuhr oder nach einem 
Niederlagehauts abzufertigemw ft. Ferner muß nad) dem 
delgifchen Zoktarif au3 den ZollinhaktserHNärungen  herbor: 
gehen: a) bei Sendungen mit Geweben: Gattung und Stoff, 
aus dem das SGemebe vorwiegend befteht; b) Sendungen 
mit Alkohol, Wein, Sijig, altoholhaltigen und Siligfäure 
znthaltenden Fiüffigkeiten: der Stärkegran, 
Wenn Waren, vie nach dem Wert 3 verzollen find, in 
Boitpateten nach Belgien verfandt werden, {9 darf in der 
Spalte „Wert“ ver Zowinhaltserfärungen die für Die Sr 
Hebung der ZoKgehühren beftimmte Wertangabe wicht ge- 
ringer jein al8 der Großhandelspreis für ähnliche Waren 
auf dem. beigifhen Markt zur Zeit der Sinfuhr. Bon dem 
jo ermittelten Wert dürfen Iediglihh Die Dorausfichtlichen 
belgifgen 3Zolgebüihren abgezogen werden. Bei Angabe 
eines zu niedrigen Wertes in den Bolinhaktserfärungen 
werden von feiten Der belgifchen Zollvermaltung Aoll- 
rafen berhänat. 
Urfprungszeugniffe: . 
Urfprungszeugniffe find für Sendungen aus Deutfchlans 
nicht mehr erforderlich (ausgenommen für Ariftall und 
Salbtriftall). 
Korfulatsfakturen: 
Konfulatsfakturen und beglaubigte Kechnungen find wicht 
erforderlich. 
Kecdhnungen: 
€3 empfiehlt fi, den Sendungen eine bealaubigte Yaktıyra 
beizufügen, weil Dies Die Zoßltontrolle erleichtert und be- 
{Obeunigt. 
Urfprungsbezeidhnung: 
Sm Belgien beftehen keinerlei Morfehriften, wonad Waren 
oder deren Ladungen mit dem Uriprungslande zu Dezeich- 
nen find. 
Ronfulatsgebühren: . 
Urfprungszeuagniffe über 80 Mark Wert (100 GSoldfranfen) 
=— 4,50 Mb. 5 Golsfranken); unter 80 Mi. Wert (100 Gold- 
franfen) — gratis, 
Berpadung von Paketen: 
BGewöhnkiche Pakete brauchen nad Belgien nicht mit Siegeln 
im Siegellad, Blei- oder Stahlbledhfiegeln verfhloffen zu 
jein, Die Pakete müjffen. dem Inhalt und der Beförderungs- 
jtreche entiprechend genitaend feit verpadt und verfcOndirf 
jein. 
Wertangabe: 
Der Wert der Ware muß in dem Zolldekkarationen und in 
dem itatiftifchen Anmeldejchein Lorafältia anaegeben werden. 
Zollvorichriften. 
3Zullvorfchriften für Multer: 
Muiter werden zollamtlich ebenfo behandelt wie bie Waren, 
die Ne darftellen. Ausgenommen find die Mufter, die 10 
flein jind, daß e8 unmöalicdh Mt, fe au andern Zmweden als zu 
Mujtern oder Vorbildern zu verwenden. Andernjals müllen 
Die Muiter derartig zerichnitten werden, daß Ne ihren 
Gebrauchs- und Handel8Zwert verlieren. 
Mufiter im Reifeverkehr: , . N 
Genenitände, die bon Reifenden eingeführt werben, um als 
MNMuiter hei Geichäftsabichlüfien au dienen, können auf Beit 
zollfrei zugelafien werden. Die Wiederausfuhr diejer Muiter 
Dird durch einen Ballterichein jhergeftellt, Welcher eine 
genaue Beichreibung der Muiter mit allen Einzelheiten ent- 
Bält. um die {bätere Feititelung ihrer Adentität au erleichtern. 
Die Gegenitände werden außerdem mit einem ‚Stempel, 
Sienel oder Blei des ZoNlamts verjehen; diele Ydentitätszeihen 
werden bei der Wiederausfuhr abgenommen und vernichtet. 
Sun dem Baftierihein wird die Frilt angegeben, innerhalb 
oelcher die Muiter wieder ausgeführt werden müllen, 
Die auf Zeit zugelallenen Multer dürfen in Belgien 
weder aum Verkauf ausgeftellt noch verkauft werden, Sie 
müflen in demielben Zuitande wieder ausgeführt merden. in 
dem fie eingeführt worden find. 
Muiter in Briefen: ee . , 
Geichlofiene Briefe (nemihnlihe und eingefdriebene, nicht 
Mertbriefe) mit zollpflihtinenı Inhalt find aulällia. Diefe 
OYriefe müllen durch arünen BZollzettel gefennzeichnet fein. 
Behandlung von Reparationslieferungen: 
Befondere Beitimmungen für nie Berzolung don Ddeutfchen 
Keparationsliefer ungen find nicht betannt., Deshalb Dürf: 
jen Die Sachkieferungen die gleiche Behandlung erfahren hie 
die gewöhnlichen Lieferungen, Sie werden alfo gemäf 
den Beitimmungen Des deutich-belgifchen HandelSvertrages 
sgerzollt merden.
	        
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