VBerfand- und Zollvorfchriften:
DBelaien.
Bertragsverhältnis:
VBorkäufiges Handelsabkommen vom 4. 4, 25, enthaltend
Bertragstarife und Meijtbegüntigung, Dauer Di23 30. Sep-
tember 1927, RündigqungsSfrift 6 Monate.
3ölle: .
Teilweife GemichtS- und teitlmweife Wertzölle.
Deutfche Konfulate: de
Brüffel (G), Antwerpen (G K), Lüttich (K).
SefchüftsSfprache:
Sranzöfifch.
VBerfandvorfichriften.
Begleitpapiere zu Bahnfjendungen:
1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfch-franz. Vordrud),
2 deutfch-franz. Zuldeflarationen, 1 {tatijtifcher Anmeldefchein,
Cmpfehlenswert: eine bealaubiagte Yaktura.
Begleitpapiere zu Poftfendungen:
L intern. Yafetadreife, 1 ftatijtifcher Anmeldefchein, 2 weiße
ZoflinhaltserNärungen (franz). Empfehlenswert: eine
benlaubigte Saktura,
Srachtvorfchriften:
Sendungen fönnen mit direktem internationalen Fracdhtbrie}
aufgegeben werden. Die Frachten fönnen ganz oder teil-
weije frandiert oder in Nebermweifung geftellt werben. Nach
nahmen unbefhränkt bi3 zum Werte des Gutes zu[(äffig.
Barborfchuß 3Zuläjlig biz 20 Markt von Belgien bis
100 B.-Fr. Grenzübergangsitationen: Aachen-Weft Grenze
Bleialf Grenze, Losheim Grenze, Ronheide (Hergenrath!
Bremze, Konheide (Monkgen) Grenze, Walheim Srenze.
zollinhaltserflärungen:
3m den ZolinhHaltsertfärungen Datf die Wertangabe wicht
fehlen. Bet deutfchem Urfpraung DDer SHerkunit wird Die
Wertangabe in den anderen Begleitpapieren verlangt. In
dem ZoNinhaltserflärungen- ZU Wojtpaketen muß allgemein
angegeben fjein: a) Gattung und Wrt jeder Ware nach dem
im belgifjhen Zolltarif enthaltenen Warenverzeichnis, An-
zahl oder Maß der Waren, Keingewicht und (bei nach dem
Wert zu verzollenden Waren) Wert jeder Warengattung;
b) ob die Sendung zur Einfuhr, Durchjuhr oder nach einem
Niederlagehauts abzufertigemw ft. Ferner muß nad) dem
delgifchen Zoktarif au3 den ZollinhaktserHNärungen herbor:
gehen: a) bei Sendungen mit Geweben: Gattung und Stoff,
aus dem das SGemebe vorwiegend befteht; b) Sendungen
mit Alkohol, Wein, Sijig, altoholhaltigen und Siligfäure
znthaltenden Fiüffigkeiten: der Stärkegran,
Wenn Waren, vie nach dem Wert 3 verzollen find, in
Boitpateten nach Belgien verfandt werden, {9 darf in der
Spalte „Wert“ ver Zowinhaltserfärungen die für Die Sr
Hebung der ZoKgehühren beftimmte Wertangabe wicht ge-
ringer jein al8 der Großhandelspreis für ähnliche Waren
auf dem. beigifhen Markt zur Zeit der Sinfuhr. Bon dem
jo ermittelten Wert dürfen Iediglihh Die Dorausfichtlichen
belgifgen 3Zolgebüihren abgezogen werden. Bei Angabe
eines zu niedrigen Wertes in den Bolinhaktserfärungen
werden von feiten Der belgifchen Zollvermaltung Aoll-
rafen berhänat.
Urfprungszeugniffe: .
Urfprungszeugniffe find für Sendungen aus Deutfchlans
nicht mehr erforderlich (ausgenommen für Ariftall und
Salbtriftall).
Korfulatsfakturen:
Konfulatsfakturen und beglaubigte Kechnungen find wicht
erforderlich.
Kecdhnungen:
€3 empfiehlt fi, den Sendungen eine bealaubigte Yaktıyra
beizufügen, weil Dies Die Zoßltontrolle erleichtert und be-
{Obeunigt.
Urfprungsbezeidhnung:
Sm Belgien beftehen keinerlei Morfehriften, wonad Waren
oder deren Ladungen mit dem Uriprungslande zu Dezeich-
nen find.
Ronfulatsgebühren: .
Urfprungszeuagniffe über 80 Mark Wert (100 GSoldfranfen)
=— 4,50 Mb. 5 Golsfranken); unter 80 Mi. Wert (100 Gold-
franfen) — gratis,
Berpadung von Paketen:
BGewöhnkiche Pakete brauchen nad Belgien nicht mit Siegeln
im Siegellad, Blei- oder Stahlbledhfiegeln verfhloffen zu
jein, Die Pakete müjffen. dem Inhalt und der Beförderungs-
jtreche entiprechend genitaend feit verpadt und verfcOndirf
jein.
Wertangabe:
Der Wert der Ware muß in dem Zolldekkarationen und in
dem itatiftifchen Anmeldejchein Lorafältia anaegeben werden.
Zollvorichriften.
3Zullvorfchriften für Multer:
Muiter werden zollamtlich ebenfo behandelt wie bie Waren,
die Ne darftellen. Ausgenommen find die Mufter, die 10
flein jind, daß e8 unmöalicdh Mt, fe au andern Zmweden als zu
Mujtern oder Vorbildern zu verwenden. Andernjals müllen
Die Muiter derartig zerichnitten werden, daß Ne ihren
Gebrauchs- und Handel8Zwert verlieren.
Mufiter im Reifeverkehr: , . N
Genenitände, die bon Reifenden eingeführt werben, um als
MNMuiter hei Geichäftsabichlüfien au dienen, können auf Beit
zollfrei zugelafien werden. Die Wiederausfuhr diejer Muiter
Dird durch einen Ballterichein jhergeftellt, Welcher eine
genaue Beichreibung der Muiter mit allen Einzelheiten ent-
Bält. um die {bätere Feititelung ihrer Adentität au erleichtern.
Die Gegenitände werden außerdem mit einem ‚Stempel,
Sienel oder Blei des ZoNlamts verjehen; diele Ydentitätszeihen
werden bei der Wiederausfuhr abgenommen und vernichtet.
Sun dem Baftierihein wird die Frilt angegeben, innerhalb
oelcher die Muiter wieder ausgeführt werden müllen,
Die auf Zeit zugelallenen Multer dürfen in Belgien
weder aum Verkauf ausgeftellt noch verkauft werden, Sie
müflen in demielben Zuitande wieder ausgeführt merden. in
dem fie eingeführt worden find.
Muiter in Briefen: ee . ,
Geichlofiene Briefe (nemihnlihe und eingefdriebene, nicht
Mertbriefe) mit zollpflihtinenı Inhalt find aulällia. Diefe
OYriefe müllen durch arünen BZollzettel gefennzeichnet fein.
Behandlung von Reparationslieferungen:
Befondere Beitimmungen für nie Berzolung don Ddeutfchen
Keparationsliefer ungen find nicht betannt., Deshalb Dürf:
jen Die Sachkieferungen die gleiche Behandlung erfahren hie
die gewöhnlichen Lieferungen, Sie werden alfo gemäf
den Beitimmungen Des deutich-belgifchen HandelSvertrages
sgerzollt merden.