Seite 32: Irland,
Begleitpapiere zu Poftfendungen:;
Zu {reichen i{t; über Belgien 2.
Seite 100: Panama.
ZuNinhaltserflärungen:
Bei Leitung über Hamburg ift eine jranzöfiiche, bei Leitung
über Belgien und England drei deutfche, ranzöfifiche und
enalifde Sollinhaltserfkärungen erforderlich.
Seite 107: Siam,
BertragSverhältnis:
Hreundfchafts-, Handels- und Schiffahrisvertrag zwifchen
dem Deutfchen Reiche und Siam vom 7. Aprik 1928, Gegen-
jeitige Meijtbegünftigung. Noch nicht in Kraft. Bei In-
[rafttreten tritt daz vorläufige Wirtidhaftsabtommen vom
238. 2, 1924 außer Kraft.
zu
Seite 109: Südafrifanijdhe Union,
311
BertragSverhältnis:
Bandel8- und Schiffahrisvertrag zwifjchen Deutfchland und
der {übdafritanifhen Unton, Noch nicht in Kraft.
Seite 89: Kolumbien.
ZullinhHaltserflärungen:
Der erfte Abfjag erhält folgenden Wortlaut: 3 find 2 fran-
3öfifiche oder fhanijche Zollinhaltsertlärungen erforderlich.
Zulinhaltserflärungen:
Den Paletten ijt eine Zolinhaktserflärung in franzöfifcher
Sprache beizufügen.
Seite 104: DBeru.
Seite 44: Dolen,
Die Konfulatsgebithren find wie folat geändert worden: .
tonfulatägebühren: .
Urfprungszeugniffe und Handelsurkunden für 3olbegün-
‚tigungen: 1 Proz. vom Wert, mindefjtens 3,50 30019, HIcQOft-
geblihr 86 Aloty.
Desal. zunı Nachweis der Herkunft = 1,— Zloty.
nam
Seite 77: Coita Rica.
ZuHinhaltSerflärungen:
Erforderlich find bei Leitung über Hamburg 1 deutfche, über
Belgien und England zwei deutfche, enagliiche oder franzö-
Äfiche Aolinbaltserkflärungen.
Seite 108: Sierra Leone.
ZullinhaltsSerflärungen:
Erforderlich {ft eine Zollinhaltserflärung in deutfcher, eng-
[ifdher ober franzöfificher Sprache,
Seite 36: Iugoflawien.
Nr Seite 36 mit den ZoNlvorfchriften wird durch die Anlage
eriekt.
- Seite 45: Portugal,
Boftpafete:
Der erfte Abfag {ft zu ftreiden und dafür einzufeben:
€8 find weder Rechnungen noch Urfprungszeugniffe er-
jorderlich. Konfulatsfakturen find nicht erforderlich für
Sendungen, deren Wert CEscudoz 22 $ 50 Gold (= 103,50
RIM.) nicht überichreitet.