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Zertifikat
DBritiiche Zollfakturen.
y dem Warentwverterfolgt in den Driti-
Sefißungen teils auf Grund der ge-
ftura, teil8 auf Grund fongenannter
Hriebenem Text.
zigen. Formulare kann fich der Abfen-
) ober mit der Schreibmafjchine felbft
haus nicht unbedingt erforderlich, ge-
berivenden. Die Husfertiqung ift un
‘zunehmen. Bon diefen Zollfakturen
1 Drei Eremplare erforderlich, welche
zu überfenden find, {o Daß Ko beim
3weds Vorlage hei der Zoo behörde
€ empfiehlt fich, dem Empfän-
ei Cremplare der gewöhnlichen Han-
tteln. Für Poftpakete, die keine zum
Jyandelsmwaren enthalten, und deren
m 10 £ nicht überfteigt, merben feine
Die Zollfakturen {timmen im Wort-
überein, fondern enthalten für ver-
ige Abweichungen oder Ergänzungen.
ET dürfte e8 möglich fein,
ıiren voriOrijltsmäßhia auszufüllen:
oder gedruckt auf den Rechnungen der für die britifchen Bee
Ägungen beftimmten Ausfuhraliter angebracht fein:
Ich, Endesunterzeichneter (1)... ... der Firma (2)
ve... , im GB) ....... Fabhrifant/ Verkäufer der in
Siefer Faktura erwähnten Waren, fi Dbelaufend auf
‚....., erfläre hierdurch, daß ich (4) ermächtigt bin,
dieje Srkfärung im Iftrag des vorhergenannten
Kabrifanten/VBerfäuferSs zu unterzeichnen, und Daß ich
mitande bin, zu wiffen, und hierdurch erkläre ich wie folgt:
‘4. Daß diefe Rechmung in jeder SHinficht richtig ft:
zime wahre und volljtändige Aufitellung des wirklich
gezahlten oder zu bezahleubden Preijes der aenannten
Waren und deren Quantität enthält. .
2. Daß keine andere Rechnung der in genannter Rech-
uıng erwähnten Waren an Jemanden zugeftellt worden
ft, oder fein wird; daß keit Abkommen ober Cinver-
tändnig Letreff2 Verkaufspreis, Stonto, Rabatt oder Ver-
aütung auf irgend eine Weife zwiichen genanntem YAus-
ihrer und Abnehmer, oder zwifchen irgend jemanden
in ihren Namen abgemacht worden {ft oder fein wird,
wenn nicht vbolljtändig in Ddiefer Nechnung aufgeftellt it,
oder vie folat: (5)
Waren, melde auf der betrejfenden
N, 3%. 8. Enamelware, Crockerv.
3. Daß die inkändifchen Preife unter der Rubrit
‚Yaufender inländifcher Wert“ eigentlich biejenigen find,
die Die obengenannte SZirma für ganz ähnliche Waren in
den üblichen Srokhbandelämenaen (6)
uantität und
BefOHreibung
Ser Maren
Inlandstvert
in der Währung:
des erp. "Pa
(fiehe Abf, 3u. 4
Sees Gertififates)|
Betrag
Derkaufspreis
an den Räufer
irgend einem Abnehmer für inkändifhen Bedarf im aus-
führenden Sande am Tage der Ausfuhr berechnen würde,
mit einem SKaffajtonto von, .. Prozent, und daß folche
Breife etwaige Berpacungskoften (Kiften. ufjw.), mie e3
ın einem joldden Lande für inlänbifchen Bebarf gewöhnlich
‚It, (nicht) einfokießen.
4. Daß irgend eine auf den Waren erhoben Steuer,
ie dor der Lieferung der Waren für inkändifchen Bedarf
zuferlegt it, auch in den “Preifen eingerechnet ift, und daß
bet Ausfuhr der Waren ein KRückzoll oder Steuernacdhlapß
von .... von der Zollbehörde des ausfiüihHrenden Lanu-
de8 geitattet morben ift ober fein Mird.
den . Heuge, Unterfchrift.
i. Name des Leiter, Profuriften oder Jonft irgend eine
in Frage kommende Perfönkichkeit, ;
>, Name Der Firma vdder SGefellfchaft.
3. Name der Stadt oder des Landes.
L, Diefe Worte müfjen ausgelaffen werden, falls der
Kabrifant oder Lieferant perjünkich das Zertifikat
anterzeichnet. | a |
5. Siard anzugeben; Ginzelheiten über irgend eine befon:
dere Vereinbarung, |
6. Hier find anzugeben: Lagerhaus, Fabrif oder Ver-
Ichifiungshafen. I
Diefe& Formular kommt nur in Frage für Waren
beutichen Urivrunas.
Betrag
‚emben Unfoften auf und bemerke da-
am a dem obigen Yndandivert ent-
Ott:
Setrag in der
Währung des
ErpDdrtlandes
Enthalten
oder nicht
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»%er Wafier-
i Anlieferung
Averficherung
Ausfuhraoll
ı Sage des Falles der Kabrikant, muß
aftura aufgeführten Warenpoften in
Domestic Values‘“ und „Selling Price
uttoiwert oder BYruttopreis angeben
Hauptteil der Faktura die etwaigen
iße, Die er auf folche oder ähnliche
x bemilliat hat.
Le größere Verfchiffung Handelt, find
Seite zu addieren und der Gefamt-
Seite borautragen; auf der zweiten
wieder Die Artikel angegeben wer:
nden Seite im Einzelnen nach Koli.
pberben miüffen.
Wertangabe ii die Zofklbehörde: .
i. Befondere Beachtung muß Der Anmerfung der Saktura
gefchentt merden, Die den inländijchen Wert behandelt, da
ausführliche Ynformationen von ber Zolbehörde der Br.
fißungen (Dominions) verlangt werden, wenn der Wert
Zezitglih Verzolung abgefbägt wird. Die Erporteure follten
zußerdem darauf achten, daß die Im Hofaß 3 und 4 ver:
'anaten Sinzelheiten des Zertififat2 durchaus genau gemacht
DELDEN,
2. Ferner foll darauf geachtet werden, daß die Preife in
jer Rubril „SInlandamwerterkärung“ Diejenigen fein follen,
ie im offenen Saulanbakfonfum anpaffen und nicht uot-
fat:
x Lieferanten oder Fabrifanten aus:
Mauiter, it auf der Rückfeite anzu
en Wert-Zertififate oder Ur{prungs-
ndgeichtieben, malchinengefchrieben