Contents: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Die Konsumgenossenschaft „Produktion" bezweckt also mit dem 
Bau von Häusern nicht allein die Beschaffung von Verteilungsstellen 
und Wohnungen, sondern sie erzielt dadurch, daß sie ganze Häuser 
blocks für ihre Mitglieder errichtet und evtl., wie es in der Praxis der 
Fall ist, noch anliegende Häuser hinzumietet und so eine vollständige 
Konzentration des Bedarfs auf einem möglichst engen Raum hervor 
ruft, gleichzeitig eine rationellere Gestaltung der Bedarfsdeckung. 
Ein Problem, das in den letzten Jahren viel erörtert worden ist, 
ist die Errichtung von Verteilungsstellcn außerhalb des eigentlichen 
Stadtkreises: Die Entwicklung zum B e z i r k s k o n s u m v e r e i n. 
Als Bezirkskousumvereine hat man Vereine bezeichnet, „die sich über 
fünf und mehr Orte ausdehnen, und bei denen der in den Außenorten 
erzielte Umsatz einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes aus 
macht."^) 
Ich kann dem nicht zustimmen, denn „fünf" ist eine willkürlich 
herausgegriffene Zahl, die nicht begründet werden kann. Ein Konsum- 
Verein, der sich auf drei größere Städte erstreckt, würde nach obiger 
Definition gar nicht zu den Bezirkskonsumvereinen gehören. Als Be 
zirkskonsumverein möchte ich alle Vereine bezeich 
nen, die sich auf mehrere Orte erstrecken. Handelt es sich 
um nur wenige Orte, vielleicht drei oder vier, so umfaßt der Verein 
allerdings einen nur wenig ausgedehnten Bezirk. Aber ein Bezirks 
konsumverein ist es doch. 
Drei Möglichkeiten gibt es für die E n t st e h u n g von Bezirks 
konsumvereinen: 
1. Zusammenschluß kleinerer Vereine zu einem großen. 
2. Angliederung kleiner Konsumvereine an einen großen Verein. 
3. Neuerrichtung von Verteilungsstcllen außerhalb des Ortsge 
biets. 
Die Tendenz zur Entstehung von Bezirkskonsumvereinen tritt erst 
in den letzten zehn Jahren deutlich hervor.^) 1887 nahm der Konsum- 
Verein „Ermunterung" in Chemnitz noch folgenden Passus in seine 
Statuten auf: 
Die Mitgliederzahl ist auf 225 festgesetzt, die alle in Chemnitz") wohnen 
müssen, verheiratet oder Witwen sind; jedoch kann die Zahl durch General 
versammlungsbeschluß erhöht werden. 
s) F. Bieth i. d. Kons. Rundschau Nr. 9 1913. 
i«) Die grundlegenden Darstellungen von F. Bieth haben zur Aus 
breitung viel beigetragen. 
") Paul Göhr e, der diese Statuten in seinem Werk abdruckt? bemerkt, 
daß nur die Stadt Chemnitz, nicht auch die Vororte gemeint sind.
	        
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