Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Danzig 
Danzia. 
Zolverhältnis: 
Danzig jteht mit Polen. in Zollgemeinfhaft. €3 gelten für 
nach Danzig eingeführte Waren daher naturgemäß Die- 
jelben Zolvorfchriften. wie Fir Polen. 
Ronfulate: 
Danzia (GK). 
VYerianddorichriften. 
Segleitpapiere zu BahHnjendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebft Dupkikat (deutfcher Bordrud), 
L grüner ftatiftifcher Anmeldeichein. 
Begleitpapiere zu Boftfendungen: 
1 Auslandäpaketfarte, 1 ntiftifher Anmeldefchein, 1 Zoll- 
inhaltserflärung in deuticher Sprache, 
3uflinhaltserflärungen: 
Yun den ZollinhHaktzserfärungen {ft da3 Herjtelungsland Der 
Ware anzugeben. Die in dem Paket enthaltenen Waren 
nüffen vollftändig und mit ihren handelsüblichen Bezeich- 
zungen angegeben fein. 
30 pflichtige Briefe: . N 
Sefchloffene Briefe, auch Wertbriefe und Pädchen mit Z0M- 
aflichtigem Inhalt find unter aehöriger Nennageihnung mit 
ırunem Rollzettel zuläfflig. 
Berzollung von Poitpaketen: 
Die einnebenden zollpflichtigen Poftfendungen werben bis au 
jem Für den Veitimmunasort zuitändigen Koftaollurt befördert, 
vo die AZollabfertiguna im Beifein des Empfängers oder eines 
Roftbeamten (f. unten) itattfindet. 
Wünicht der Abfender, dak eine Sendung einem anderen 
18 dem für den Veitimmungsort zuftändigen Zollamt über- 
miefen werde, io muß er genau und deutlich den Namen 
»iefes Amtes in der Auffchrift der Sendung und auf der 
Roftfarte angeben: 2. B. „In (Ort der Bollitelle) zu bver- 
jollen.“ Daz Verlangen des Abfenders wird nur berücfichtiat, 
wenn die gewählte AZollitelle für die Bolbehandlung der 
jetreffenden Waren auitändia it und die Bollbehörde bdiefe 
Beitimmung nicht vorlibernehend aufgehoben hat. Allgemeine 
Bemerkungen, wie „Un der Örenae au veraollen“ ulm., fnb 
1iht zuläflig, , . , 
Der Wbiender kann durch einen auf die Unforift des 
Rafet2 und die Batketkarte zu febenden Vermerk „Durch die 
Roft au veraollen“ veranlallen, daß die zollamtliche Abfer- 
äaunag unter Borauslagung der Bollgebühren durch die Bolt 
jewirkt wird. NVorktehender Vermerk it nicht notwendig für 
Sendungen mit BZollgebührenzettel,  meil Die Bolgebühren 
diefer Sendungen ftets von der Bolt ausgeleat werden. 
m übrigen gelten diefelben Beitimmungen wie für Polen 
Ratete: 
Wenn Berzolung dırray die Poft gewünfht mird, fo {ft au 
dem Paket und auf der Paketkarte der Bermerk anzubhrinaen: 
‚Durch die Bolt verıollt.“ 
Driginalfakturen: ee 
Die Einführer find verpflichtet, ver jOriftlidhen Waren- 
yeffaration Original-Dokumente, und zwar Faktıuren, Lauf- 
nännifche Rechnungen, Urdeklarationen ufiw. beizufügen. 
Diefe Original-Dokumente müffen eine genaue Befhreibung 
der Mare bezüglich ihrer Sattung und Art enthalten, und 
Keidhzeitig die Menge (Semwvicht, Maß, Stüczahl ujw.) jeder 
Art und Gattung angeben, die zur Berehnung der Zol- 
xbgabe dient. Danziger Firmen tun gut, die gewünfchten 
Papiere bei der Verzolung vorzulegen, da fonjt ein Zu- 
Olag von 10 Prozent des Zolbeirages erhoben wird. Eine 
Bealaubiaung der KRechnarna it nicht erforderlich. 
Sinfuhrbewilkigungen: 
Vei Sendungen nach Danzig werden die Einfuhrgenehmi- 
zungen für deutfche Waren erft bet der endgültigen 3Zoll- 
ıbfertigung im Innern verlangt. Solde Sendungen Wwer- 
den an der Grenze nicht angehalten, fondern bi Danzig 
durdhgelaffen, da die Danziger Empfänger meiftenteils im 
Befiß von der AukenhandelSitelle Danzig ausSsgeftellter Ein- 
uhrgemehmigungen find. Frachtbriefe, denen die Einfuhr- 
Jewiniaung nicht beilieat. dürfen nicht beanftanbdet merben 
3olvorichriften. 
Serzollung von Muitern: 
Aus Deutfichland ftammende Mufter können auch unter der 
Bebinauna der Zollficheritellung nicht zollfrei in Danzaia eine 
xeführt werden, e3 fei denn, daß He durch BZerfchneiden, 
Aeritanzen ufw. für die menichlidhe Verwendung undrauchbar 
ıemacht worden find. Alle Übrigen DBejtimmungen der 
bolnifchen Verordnung über den Bolltarif Dbealiglich der 
Ybfertiaung von Muitern treffen für Deutihland nicht 3U, 
veil Deutfchland mit Bolen keinen Handelsvertrag Hat. 
„© beftebt jedoch die Mönlichkeit. Waren, Stüde einzelner 
Sattung. wie Einzelfleider, Schuhe, Velze, Maichinen ZU 
Befichtiaung bezw. Anprobe, gegen Hinterlegung des BZolles 
zunächit auf die Dauer bon drei Monaten im Vor- 
nerfverfahren einzuführen Diele Nrilt kann vom Danziger 
Sandesaollamt bis au einem Jahre verlängert werben Der 
Anl mirh Hei Sar Mieherauaäfnhr aurideritattet
	        
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