Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Danzig

Danzia.

Zolverhältnis:
Danzig jteht mit Polen. in Zollgemeinfhaft. €3 gelten für
nach Danzig eingeführte Waren daher naturgemäß Diejelben
 Zolvorfchriften. wie Fir Polen.

Ronfulate:
Danzia (GK).

VYerianddorichriften.

Segleitpapiere zu BahHnjendungen:
1 intern. Frachtbrief nebft Dupkikat (deutfcher Bordrud),
L grüner ftatiftifcher Anmeldeichein.

Begleitpapiere zu Boftfendungen:
1 Auslandäpaketfarte, 1 ntiftifher Anmeldefchein, 1 Zollinhaltserflärung
 in deuticher Sprache,

3uflinhaltserflärungen:
Yun den ZollinhHaktzserfärungen {ft da3 Herjtelungsland Der
Ware anzugeben. Die in dem Paket enthaltenen Waren
nüffen vollftändig und mit ihren handelsüblichen Bezeichzungen
 angegeben fein.

30 pflichtige Briefe: . N
Sefchloffene Briefe, auch Wertbriefe und Pädchen mit Z0Maflichtigem
 Inhalt find unter aehöriger Nennageihnung mit
ırunem Rollzettel zuläfflig.

Berzollung von Poitpaketen:
Die einnebenden zollpflichtigen Poftfendungen werben bis au
jem Für den Veitimmunasort zuitändigen Koftaollurt befördert,
vo die AZollabfertiguna im Beifein des Empfängers oder eines
Roftbeamten (f. unten) itattfindet.
Wünicht der Abfender, dak eine Sendung einem anderen
18 dem für den Veitimmungsort zuftändigen Zollamt übermiefen
 werde, io muß er genau und deutlich den Namen
»iefes Amtes in der Auffchrift der Sendung und auf der
Roftfarte angeben: 2. B. „In (Ort der Bollitelle) zu bverjollen.“
 Daz Verlangen des Abfenders wird nur berücfichtiat,
wenn die gewählte AZollitelle für die Bolbehandlung der
jetreffenden Waren auitändia it und die Bollbehörde bdiefe
Beitimmung nicht vorlibernehend aufgehoben hat. Allgemeine
Bemerkungen, wie „Un der Örenae au veraollen“ ulm., fnb
1iht zuläflig, , . ,
Der Wbiender kann durch einen auf die Unforift des
Rafet2 und die Batketkarte zu febenden Vermerk „Durch die
Roft au veraollen“ veranlallen, daß die zollamtliche Abferäaunag
 unter Borauslagung der Bollgebühren durch die Bolt
jewirkt wird. NVorktehender Vermerk it nicht notwendig für
Sendungen mit BZollgebührenzettel,  meil Die Bolgebühren
diefer Sendungen ftets von der Bolt ausgeleat werden.
m übrigen gelten diefelben Beitimmungen wie für Polen

Ratete:
Wenn Berzolung dırray die Poft gewünfht mird, fo {ft au
dem Paket und auf der Paketkarte der Bermerk anzubhrinaen:
‚Durch die Bolt verıollt.“

Driginalfakturen: ee
Die Einführer find verpflichtet, ver jOriftlidhen Warenyeffaration
 Original-Dokumente, und zwar Faktıuren, Laufnännifche
 Rechnungen, Urdeklarationen ufiw. beizufügen.
Diefe Original-Dokumente müffen eine genaue Befhreibung
der Mare bezüglich ihrer Sattung und Art enthalten, und
Keidhzeitig die Menge (Semwvicht, Maß, Stüczahl ujw.) jeder
Art und Gattung angeben, die zur Berehnung der Zolxbgabe
 dient. Danziger Firmen tun gut, die gewünfchten
Papiere bei der Verzolung vorzulegen, da fonjt ein Zu-Olag
 von 10 Prozent des Zolbeirages erhoben wird. Eine
Bealaubiaung der KRechnarna it nicht erforderlich.

Sinfuhrbewilkigungen:
Vei Sendungen nach Danzig werden die Einfuhrgenehmizungen
 für deutfche Waren erft bet der endgültigen 3Zollıbfertigung
 im Innern verlangt. Solde Sendungen Wwerden
 an der Grenze nicht angehalten, fondern bi Danzig
durdhgelaffen, da die Danziger Empfänger meiftenteils im
Befiß von der AukenhandelSitelle Danzig ausSsgeftellter Einuhrgemehmigungen
 find. Frachtbriefe, denen die Einfuhr-Jewiniaung
 nicht beilieat. dürfen nicht beanftanbdet merben

3olvorichriften.

Serzollung von Muitern:
Aus Deutfichland ftammende Mufter können auch unter der
Bebinauna der Zollficheritellung nicht zollfrei in Danzaia eine
xeführt werden, e3 fei denn, daß He durch BZerfchneiden,
Aeritanzen ufw. für die menichlidhe Verwendung undrauchbar
ıemacht worden find. Alle Übrigen DBejtimmungen der
bolnifchen Verordnung über den Bolltarif Dbealiglich der
Ybfertiaung von Muitern treffen für Deutihland nicht 3U,
veil Deutfchland mit Bolen keinen Handelsvertrag Hat.
„© beftebt jedoch die Mönlichkeit. Waren, Stüde einzelner
Sattung. wie Einzelfleider, Schuhe, Velze, Maichinen ZU
Befichtiaung bezw. Anprobe, gegen Hinterlegung des BZolles
zunächit auf die Dauer bon drei Monaten im Vornerfverfahren
 einzuführen Diele Nrilt kann vom Danziger
Sandesaollamt bis au einem Jahre verlängert werben Der
Anl mirh Hei Sar Mieherauaäfnhr aurideritattet
            
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