Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Sitland. 
BertragsSverhältnis: 
Deutfhland genießt keine Meiflbeglinftigung, e8 fommt der 
Seneraktarif zur Anwendung. €3 befteht ein vorkäufiges 
Wirtfchaftsabiommen vom 27. Juni 1923, Das Abkommen 
bezieht jich nur auf die Durchfuhr, Die Zojörmlichkeiten, 
die Zulafjung zur Ausübung von Handel und Gewerbe, 
den Schuß de3Z gewerblichen Sigentums und Die Behandlung 
von Handlunasreiienden. Ablauf3 Monate nach KÜnNDiLAUNG. 
zöfle: 
Die Zölle find fajt durchweg Semicht8zölle. Der Tarif 
jOreibt vor, ob nach dem KRohgewidht oder nach dem Hein- 
gewicht verzollt mird. Die Zolfäge find in Goldfranfen 
Feftgelegt und in efinifcher Mark zu zahlen. 1 Goßfranf — 
75 eftnifcdhe Mast 
deutfche Kunfulate: . 
bat CN Dorbat (K), Narva (K), Bernau (V), Reval(K. 
SelchäftSfprache: 
Gitnifch; daneben deutfch und ruffifh; im Muzlandverfehr 
meift Deutfch. 
Verfandvorichriften. 
Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 
£ deuticher Frachtbrief bis zur oftpreußifhen Umbehand- 
[ungSitation, 1 internationaler Frachtbrief für den Weiter- 
Iransport, 1 nachträglidhe Verfügung für die Weiterfendung 
BIS a Beftimmungsitation, 1 arüner {tatiftificher Anmelde- 
ichein. 
Begleitpapiere zu Loftfendungen: 
L intern. Pafetndrefitarte, 2 deutfche ZollinhHaltserkärungen 
weiß), (über Litauen 3), 1 ftatiitiicher Anmeldefchein. 
Srachtvorfchriften: 
Der Abfender kann auch in Der nachträglichen Verfügung 
beantragen, daß Die AusSjtellung. des internationalen ZradHt- 
öriefes durch die Deutiche UmbehandlungsSfitation in feinem 
Auftrage vorgenommen wird, Franfatur oder Neber- 
meifung nach Wahl des VerfenderSs. Teilfrankatur Het für 
zinen beftimmten Betrag oder bi3 zur Grenze der Berfande 
(andes zuläffig., Nachnahme {ft zuläffig in Währung des 
BerjandlandesS, ” jedoch keine Barvorfchliffe. Nachträgliche 
Auflage oder Wenderung der Nachnahme, ferner Dekkaration 
de8 Interejfes an der Lieferung ft nicht zuläffig. Der 
Verfender hat den Transportweg vorzufdhreiben, AS Um: 
dchandlungSftation kommt Königsberg Hauptbahnhof (nu1 
lebende Tiere und Gilaut), Königsberg Oft (Fractagut), 
oder Injterburg in Frage. Da der Eingang von Sen- 
dungen nur den Empfängern mitgeteilt wird, wenn die 
Adreffe bekannt und die Benachrichtiqung vom Abhfender 
im Frachtbrief beantragt ift, fo empfiehlt eS fich, Die An: 
IOriften zer Empfänger genau anzugeben und gleichzeitig 
um Fradtbrief vorzuichreiben, Welche Art der Benach- 
richtigung (durch die Poft fOriftlich oder telegraphifdh, DUTC 
Rernfprecher over durch befonderen Boten) gewünfdt wird, 
‚ Deutfoh-Litauwifche Grenzübergangsitationen: CydtkuhHnen— 
Virbalis, Tilfit-—Bajegiat. Litauifh-Lettifhe Grenzüber 
gangsftationen: Foniskis—Meitene, Abeliat—Sriva. Let- 
Aichselthrifche Grenziiberaanasitationen: Balta-—Balf. 
Sitland 
gewicht der Waren enthalten. Sie mäüffen mit Firmen 
%empel und Unterfhrift der Abfender firma verfeben fein. 
Ir prungSzeugniffe: . 
Sür Waren, welche auf Grund von Zollfonventionen ein 
Anrecht auf Zollermäßigung haben, find den Sendungen 
Urfprungsattejlte beizufügen, weiche DOM eitnifchen Sonjul 
beglaubigt fein müfjfen und nicht fpäter wie 14 Tage nach 
Nogang des Dampfers auZgeftellt fein dürfen. Die Ur- 
fprungsattefte müjen Die gemwaue Warenbezeichnung, Mar- 
fen, Nummern der Koki, Art der Berpadung und Koki- 
anzahl, fomie das Brutto- und Nettogewicht, wobei Zahl 
und Gemicht in Buchjitaben auszufüllen find, auftveifen. 
Urfprungszeugniffe {ind für den Warenverfand von Deutfch- 
fand nach Gitland nicht erforderlich. 
Rechnungen; 
Rechnungen brauchen den MWarenfendungen nicht beigefügt 
jur werden, doch ijt eine möglichtt baldige Neberjendung der 
Rechnungen mit Angabe des Nettogemwicht3 auS dem Grunde 
ratfam, weil fie dem Zokamt mit dem Konnoffement zugleich 
hei der RBerzollunag vorgelegt merden miütffen. 
Konnoffemente:; 
Bei Abladungen auf den Namen Des Empfänger8 genügt 
die VBorlegung eines Berfonalausmeifes, damit Die Ware 
sem Empfänger vom Zollamt auch ohne Konnoffement 
quögeliefert wird. Daher folten Sendungen, auf Denen 
Rachnahmen ruhen, {tet Nur an Order oder auf den Namen 
Äine8 vertrauenSmwürdigen Spebiteurs abgeladen und Das 
Ronnoffement dem Hetreffenden Spediteur eingefandt Werts 
yen, der Das Inkaffo beforgt. Bei VBerladungen nach Keval 
yerechtigt zur Entgegennahme der Güter nur ein als 
‚Driginal“ bezeichnetes Konnofjement. Deshalb follte tun- 
‚ichft über jede Berladung nur ein DOriginaltonnoffentent 
don den Reederien gezeichnet verlangt merben, 
Ferner verlangt daS Zollamt, daß das Giro auf Den 
Ronnoffemnenten, Die auf den Namen einer im Auslande 
fälligen Firma fauten, notariell und vom eftHnifhen Konful 
yeglaubigt wird, welche Forderung Häufig TjeitenZ Der 
Wbjender nicht eingehalten wird. Um Die zeitraubende Rück 
tendaeng zwedZ Beglaubigung zu vermeiden, ft es empfeh- 
lemätvert, die Konnoffemente ebenfalls an Order, in welchem 
Falle da3 Giro nicht begkaubigt zu werden braucht, oder auf 
den Namen des Empfänger8 am Beftimmungsort, fofern 
nicht Zahlungen, die oben erwähnt, auf dem Sendungen 
nrheit bezm. deg betreffenben Sbehiteutrs ausıuftellen 
S9yollvorichriften. 
Berzollung von Muitern: 
Wertlofe oder von der Bollverwaltung entwertete Warenproben 
Ps anllfrei Auch Multer unterliegen der Verzolung 
Mufter im NReifeverkehr. , . 
Um bei der Ausreile aus Sitland wieder in den, VBeliß der 
bei der Einfuhr der Multer Hinterleaten Bollbeträge au ge= 
fanaen. haben die deutidhen Reifenden folgenden Weg ein 
zuißlagen: Nach der tatfächlih erfolaten Wiederausfuhr der 
Multer hat der Reifende dem Bollamt unter Vorleauna der 
Sollauittung von der Wiederausfuhr Anzeige zu madhen und 
die Müczahluna des Hinterlecten Zollbeiranes zu beantragen, 
Weber die Rüczahlung entidheidet das Präfidium des Holl- 
amtes. Da der Reifende inazwilchen durchwen Sitland bereits 
wieder verlallen hat. it eine Azur Cmbfananahme des Geldes 
Sebollmächtinte Berton dem Hollamt nambaft zu machen. Da 
die Bollämter ganz allaemein dem Seidhäftsreifenden nach 
Mönlichtkeif entaegenfommen, werden die Veträge des Öfteren 
Onen nn nachaelandt. Sine BVBervflichtuna hieran beiteht 
tedoach nicht 
Berbarfung: 
Die Verpackung muß befonder8 jorgfältig und Dauerhaft 
jein. Bei Sendung über Stettin oder Schweden muß fie 
den befonderen Erforderungen der See entfprechen. Papp- 
Hiten oder Holzkiften auZ dünnen Brettern find bei der 
Beförderung nicht genügend mwiderftandsSfähig. Die Sen- 
dungen müffen durch Siegel und guten Siegellack gehörig 
N oljen jein. Sin Verichluk durch Sieaelmarken {ft nicht 
1u8Teichenh 
Iollinhaltserflärungen: G ; 
Diefe find vom AWbjender auszurftellen und müffen alle Sin 
‚elbeiten über den KMert, Senhaklt, fomwie Neinzs und Rob: 
3 pflidhtige Brieffenbungen: 
Briefe mit zoNlpfligtinem Inhalt (ausaenommen Wertbhri 
ind auläflig. Die Sendungen mülien mit. dem EHEN 
’enen arünen AoMfennaettel verlchen fein 
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