Sitland.
BertragsSverhältnis:
Deutfhland genießt keine Meiflbeglinftigung, e8 fommt der
Seneraktarif zur Anwendung. €3 befteht ein vorkäufiges
Wirtfchaftsabiommen vom 27. Juni 1923, Das Abkommen
bezieht jich nur auf die Durchfuhr, Die Zojörmlichkeiten,
die Zulafjung zur Ausübung von Handel und Gewerbe,
den Schuß de3Z gewerblichen Sigentums und Die Behandlung
von Handlunasreiienden. Ablauf3 Monate nach KÜnNDiLAUNG.
zöfle:
Die Zölle find fajt durchweg Semicht8zölle. Der Tarif
jOreibt vor, ob nach dem KRohgewidht oder nach dem Hein-
gewicht verzollt mird. Die Zolfäge find in Goldfranfen
Feftgelegt und in efinifcher Mark zu zahlen. 1 Goßfranf —
75 eftnifcdhe Mast
deutfche Kunfulate: .
bat CN Dorbat (K), Narva (K), Bernau (V), Reval(K.
SelchäftSfprache:
Gitnifch; daneben deutfch und ruffifh; im Muzlandverfehr
meift Deutfch.
Verfandvorichriften.
Begleitpapiere zu Bahnfendungen:
£ deuticher Frachtbrief bis zur oftpreußifhen Umbehand-
[ungSitation, 1 internationaler Frachtbrief für den Weiter-
Iransport, 1 nachträglidhe Verfügung für die Weiterfendung
BIS a Beftimmungsitation, 1 arüner {tatiftificher Anmelde-
ichein.
Begleitpapiere zu Loftfendungen:
L intern. Pafetndrefitarte, 2 deutfche ZollinhHaltserkärungen
weiß), (über Litauen 3), 1 ftatiitiicher Anmeldefchein.
Srachtvorfchriften:
Der Abfender kann auch in Der nachträglichen Verfügung
beantragen, daß Die AusSjtellung. des internationalen ZradHt-
öriefes durch die Deutiche UmbehandlungsSfitation in feinem
Auftrage vorgenommen wird, Franfatur oder Neber-
meifung nach Wahl des VerfenderSs. Teilfrankatur Het für
zinen beftimmten Betrag oder bi3 zur Grenze der Berfande
(andes zuläffig., Nachnahme {ft zuläffig in Währung des
BerjandlandesS, ” jedoch keine Barvorfchliffe. Nachträgliche
Auflage oder Wenderung der Nachnahme, ferner Dekkaration
de8 Interejfes an der Lieferung ft nicht zuläffig. Der
Verfender hat den Transportweg vorzufdhreiben, AS Um:
dchandlungSftation kommt Königsberg Hauptbahnhof (nu1
lebende Tiere und Gilaut), Königsberg Oft (Fractagut),
oder Injterburg in Frage. Da der Eingang von Sen-
dungen nur den Empfängern mitgeteilt wird, wenn die
Adreffe bekannt und die Benachrichtiqung vom Abhfender
im Frachtbrief beantragt ift, fo empfiehlt eS fich, Die An:
IOriften zer Empfänger genau anzugeben und gleichzeitig
um Fradtbrief vorzuichreiben, Welche Art der Benach-
richtigung (durch die Poft fOriftlich oder telegraphifdh, DUTC
Rernfprecher over durch befonderen Boten) gewünfdt wird,
‚ Deutfoh-Litauwifche Grenzübergangsitationen: CydtkuhHnen—
Virbalis, Tilfit-—Bajegiat. Litauifh-Lettifhe Grenzüber
gangsftationen: Foniskis—Meitene, Abeliat—Sriva. Let-
Aichselthrifche Grenziiberaanasitationen: Balta-—Balf.
Sitland
gewicht der Waren enthalten. Sie mäüffen mit Firmen
%empel und Unterfhrift der Abfender firma verfeben fein.
Ir prungSzeugniffe: .
Sür Waren, welche auf Grund von Zollfonventionen ein
Anrecht auf Zollermäßigung haben, find den Sendungen
Urfprungsattejlte beizufügen, weiche DOM eitnifchen Sonjul
beglaubigt fein müfjfen und nicht fpäter wie 14 Tage nach
Nogang des Dampfers auZgeftellt fein dürfen. Die Ur-
fprungsattefte müjen Die gemwaue Warenbezeichnung, Mar-
fen, Nummern der Koki, Art der Berpadung und Koki-
anzahl, fomie das Brutto- und Nettogewicht, wobei Zahl
und Gemicht in Buchjitaben auszufüllen find, auftveifen.
Urfprungszeugniffe {ind für den Warenverfand von Deutfch-
fand nach Gitland nicht erforderlich.
Rechnungen;
Rechnungen brauchen den MWarenfendungen nicht beigefügt
jur werden, doch ijt eine möglichtt baldige Neberjendung der
Rechnungen mit Angabe des Nettogemwicht3 auS dem Grunde
ratfam, weil fie dem Zokamt mit dem Konnoffement zugleich
hei der RBerzollunag vorgelegt merden miütffen.
Konnoffemente:;
Bei Abladungen auf den Namen Des Empfänger8 genügt
die VBorlegung eines Berfonalausmeifes, damit Die Ware
sem Empfänger vom Zollamt auch ohne Konnoffement
quögeliefert wird. Daher folten Sendungen, auf Denen
Rachnahmen ruhen, {tet Nur an Order oder auf den Namen
Äine8 vertrauenSmwürdigen Spebiteurs abgeladen und Das
Ronnoffement dem Hetreffenden Spediteur eingefandt Werts
yen, der Das Inkaffo beforgt. Bei VBerladungen nach Keval
yerechtigt zur Entgegennahme der Güter nur ein als
‚Driginal“ bezeichnetes Konnofjement. Deshalb follte tun-
‚ichft über jede Berladung nur ein DOriginaltonnoffentent
don den Reederien gezeichnet verlangt merben,
Ferner verlangt daS Zollamt, daß das Giro auf Den
Ronnoffemnenten, Die auf den Namen einer im Auslande
fälligen Firma fauten, notariell und vom eftHnifhen Konful
yeglaubigt wird, welche Forderung Häufig TjeitenZ Der
Wbjender nicht eingehalten wird. Um Die zeitraubende Rück
tendaeng zwedZ Beglaubigung zu vermeiden, ft es empfeh-
lemätvert, die Konnoffemente ebenfalls an Order, in welchem
Falle da3 Giro nicht begkaubigt zu werden braucht, oder auf
den Namen des Empfänger8 am Beftimmungsort, fofern
nicht Zahlungen, die oben erwähnt, auf dem Sendungen
nrheit bezm. deg betreffenben Sbehiteutrs ausıuftellen
S9yollvorichriften.
Berzollung von Muitern:
Wertlofe oder von der Bollverwaltung entwertete Warenproben
Ps anllfrei Auch Multer unterliegen der Verzolung
Mufter im NReifeverkehr. , .
Um bei der Ausreile aus Sitland wieder in den, VBeliß der
bei der Einfuhr der Multer Hinterleaten Bollbeträge au ge=
fanaen. haben die deutidhen Reifenden folgenden Weg ein
zuißlagen: Nach der tatfächlih erfolaten Wiederausfuhr der
Multer hat der Reifende dem Bollamt unter Vorleauna der
Sollauittung von der Wiederausfuhr Anzeige zu madhen und
die Müczahluna des Hinterlecten Zollbeiranes zu beantragen,
Weber die Rüczahlung entidheidet das Präfidium des Holl-
amtes. Da der Reifende inazwilchen durchwen Sitland bereits
wieder verlallen hat. it eine Azur Cmbfananahme des Geldes
Sebollmächtinte Berton dem Hollamt nambaft zu machen. Da
die Bollämter ganz allaemein dem Seidhäftsreifenden nach
Mönlichtkeif entaegenfommen, werden die Veträge des Öfteren
Onen nn nachaelandt. Sine BVBervflichtuna hieran beiteht
tedoach nicht
Berbarfung:
Die Verpackung muß befonder8 jorgfältig und Dauerhaft
jein. Bei Sendung über Stettin oder Schweden muß fie
den befonderen Erforderungen der See entfprechen. Papp-
Hiten oder Holzkiften auZ dünnen Brettern find bei der
Beförderung nicht genügend mwiderftandsSfähig. Die Sen-
dungen müffen durch Siegel und guten Siegellack gehörig
N oljen jein. Sin Verichluk durch Sieaelmarken {ft nicht
1u8Teichenh
Iollinhaltserflärungen: G ;
Diefe find vom AWbjender auszurftellen und müffen alle Sin
‚elbeiten über den KMert, Senhaklt, fomwie Neinzs und Rob:
3 pflidhtige Brieffenbungen:
Briefe mit zoNlpfligtinem Inhalt (ausaenommen Wertbhri
ind auläflig. Die Sendungen mülien mit. dem EHEN
’enen arünen AoMfennaettel verlchen fein
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