458
Bcrmögcnözuwachösteuergesetz
Zu 3. Ob ein Kapital in
ausländischen ober inlän
dischen Werten angelegt ist,
Ntacht feinen Unterschied;
auch Aktien einer auslän
dischen Aftiengesellschast ge
hören zum steuerbaren Ver
mögen, Ebenso ist es be
langlos, ob das Kapitalver
mögen selbst sich im Inland
ober im Ausland befindet.
Für Wertpapiere, Kuxe,
Anteile an einer Bergwerks-
gesellschast und Anteile einer
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung sind die auf den
80. Juni 1919 festgesetzten
Steuerkurse und Steuer
werte maßgebend, im übri
gen die Berkaufswerte, Au-
dereKapitalforderungen sind
mit ihrem Nennwert anzu
setzen, sofern nicht besondere
Umstände die Veranschla
gung nach einem vom Nenn
wert abweichenden höheren
oder geringeren Werte be
gründen.
Will der Abgabepflichtige
von dem Werte seiner mit
Dividendenschein gehandel
ten Wertpapiere einen Ge
winnbetrag in Abzug brin
gen (§ 34 Abs, 2 des Besitz
steuergesetzes), so hat er die
Wertpapiere, für welche der
Abzug begehrt wird, nach
Stückzahl oder Nennbetrag
und Gattung besonders zu
bezeichnen.
Übertrag.,.
3. Kapitalvermögen
< gesamtes sonstiges Vermögen außer den
unter in aufzuführenden Renten und an
deren wiederkehrenden Nutzungen und
Leistungen), nämlich:
a) Selbständige Rechte und Gerechtig
keiten, soweit sie nicht unter 1 B
fallen oder als Zubehör eines
Grundstücks oder Betriebskapitals
unter 1 A, 2 schon berücksichtigt
sind, z, B, Verlags- oder Patent
rechte
M,
b) Kapitalforderungen aus Anleihen
oder Schuldverschreibungen deut
scher oder nichtdeutscher Staaten,
Gemeinden, anderer üsfenüicher
Verbände, Eisenbahn- und Jn-
dustrieobligationen, Pfandbriefe,
Hypotheken, Grundschuldforde
rungen,sonstigeKapitalforderungeu
jederArt.insbesondereForderungen
aus Schuldverschreibungen, Wech
seln, Darlehen, Kautionen, Hinter-
legungsgelder, Einlagen bei Spar
kassen und Banken, Abrechnungs
und Kontokorrentguthaben, aus
genommen Bank- und sonstige
Guthaben, die zur Bestreiwng
der lausenden Ausgaben für drei
Monate dienest
c) Aktien oder Anteilscheine, Kuxe,
Geschästsguthaben bei Genossen
schaften, Geschäftsanteile und an
dere Gesellschaftseinlagen
d) Bares Geld, Banknoten und
Kassenscheine
Hiervon ab die aus den laufenden
Jahreseinkünfien vorhandenen Be
stände, soweit sie zur Bestreiwng
der lausenden Ausgaben für drei
Monate dienen
e) Gold und Silber in Barren
k> Noch nicht fällige Ansprüche aus
Lebens-, Kapital- oder Renten
versicherungen, zu berechnen mit
V« der Summe der bisher gezahl
ten Prämien oder Kapitalbeträge
oder mit dem Rückkaufswerte')
Seite
Vermögens
wert (siehe
die Randbe-
merfungtauf
ibter 456))
M.
*) Unter f nur dann anzuführen, soweit sie nicht unter g anzuführen sind.