Srlianß
Srland.
DBeriandvorfchriften.
Begleitpapiere zu Poftfendungen:
1 Auslandspaketkarte, 1 ftatijft. Anmeldefchein, 1, über Bel-
Bien 3 ZollinhaltSerfärungen in deutfcher, englifcher oder
Iranzöfifcher Sprache. (Zullfakturn f, u.)
3ollinhaktserflärungen:
Sede einzelne Warengattung {ft nah Warenbezeichnung,
Einzelgewicht und Menge aufzuführen.
Arfprungszeugniffe:
find nicht erforderlich.
Soflfatturen:
Die Borlage der Originalfakturen des Verfenders üft in
allen Fällen, in denen Waren einem Wertzoll unterliegen,
borzulegen, €3 ijt zwedmäßig, auf diefe Fakturen die Worte
„Original invoice“ zu Ddrucdem und fie durch eine Dverant-
Mortliche erfon unterzeichnen zu Laffen. Die Eijenbdahn-
und Schiffsgefellfichaften, die al Agenten für die Impor-
teure handeln, empfehlen den Verfendern — um Staus
Unger im dem Lagerhäufern der Gefellfchaften und Berzöge-
Tuhngen in der Muslieferung zu vermeiden — ihnen die
Originalfaktur zufjammen mit der Zolldekkaration zu Übers
Mitteln, fo daß diefe Schriftftüce anläßlich ‚der Abfertigung
der Waren in den Hafen- vder YnkandSzollämtern zur Ber:
fügung fjtehen. 2
. Die Faltura fol den Marktpreis für den erften Käufer
im Freijtaat (einfchließ lich Fracht, Verpadung und Berfiche-
Clng) darjtellen, Sie fol in jeder Hinficht mit den tatfäch-
(chen Sendungen übereinftimmen. Bei der Ausferfigung
der Faktura für den Empfänger follte der Berfender alle
Waren, die unter eine Gruppe der Einfuhrzollijte des iri-
chen Sreiftaatz kommen, zufjammen aufführen. „Er Tollte
ferner, wenn er eine Sendung von mehr al8 einer Rifte
oder einem Backjtück fpediert, die Kijten und Vacitie
Uumerieren und in der Waktura neben ‚jeder Grup-
benbezeichnung Die befondere Nummer der RKijte oder des
Pacitückes angeben, in dem die Waren enthalten find. Auf
dMefe Weife kann vermieden werden, dak alle Varkjtücke einer
Sendung zum Zmwede der Zolfontrolle geöffnet werben
mitffen, als eine Sendung aus zollpflichtigen. und nicht:
30Ubflichtigen Waren beiteht, Io empfiehlt e3 fich, die 30l-
Pflichtigen und die nichtzollpflichtigen. Artikel auf befon:
deren Fokturen aufzuführen,
.. Die Fakturenm des Verfender3 müffen den Werk der
Silte und anderer Lerpadungen, jowie Die VBerfiderung in
ji KOließen, Sind der Wert der VBerpadung und die Aus:
yagen für die vom Verfender bezahlte Verlicherung im Fal-
UTahreis aicht inbegriffen, fo müffen Diefe Pofjten getrennt
Defgeführt werden. Die Fakturen müffen eine Erflärung
enger üufer8 über die Nichtigkeit der angegebenen VPreife
alten.
Zollvorfchriften.
Mariter im VBormerkverfahren:
Muiter zollpflihtiger Sengenitände untennenannter Art. die
nach ihrer Verwmenduna als Muiter wieder auzaeführt werden
tollen. fönnen in den, Irifhen Freiftaat zolfrei als Boitpakete
ınter folgenden VBedinaunaen eingeführt werden:
Die Bollinhaltserflärung Hit mit der Auffchrift „Com
mercial Trayellers Samples“ zu bverfehen, der Inhalt und
jer Wert jeder Warennattung Hit in der BollinhaltserfHärung
genau anzugeben Die, Muiterfendung darf nur an einen
Handlunasreifenden oder einen bona-Fde-Angenten oder Ver:
ireter gefandt werden, der im Freiltaat feinen Wohnfig Hat;
in den leßten beiden Fällen muk der Agent oder, Vertreter
jelbit Meifender fein oder einen ober mehrere KReifende mit
dem Verkauf von Waren, die durch die Muijter bemultert
werden. befchäftigen. Bollfreie Einfuhr an Firmen, die keine
Keifenden beichäftigen (2. B. reine Ladennefchäfte) fommt
nicht in Wrage.
Kolgende, Gegenitände fommen, für die zollfreie Sinfuhr
al8 Muiter in Betracht: Verfönlidhe Kleidungs- und Aus-
Hattungsitüce, 3. ©. Ober- und Unterkleidung, Hüte, Strümbfe,
Taichentücher. Schirme. Krawatten ufw.; Schuhe und, Stiefel;
Betten und andere Deden: aussenommen Dedken für Fuß
Sodenbefleidung.
'onnDffe-
Be Saar den So eben,
"ONNoffemente: va erforderlich. 3land anzu
Cine Segafifierung N Yeiprungs BoNabfertiqung
Menten ift Bent an Denen um
aM di {5 u etz öaern.
der Sen Wicht zu verz5ög
Berpadun .
8Svorfchriften:
Neu Anfzunehmen ift: Gen und Stroh al bg
peaterial ijt für ganz Srland verboten. Die irtfden 30 N
Behörden fönnen Güter, welche in Heu und Stroh verbadt
find, nad) den beftehenden Vorfchriften ohne weitere® be-
"Ölognahamen und vernichten.
Marfierungsvorferiften: x VBerpacung bei der
je Markierung der Berpachung richt
Sina ggte alt be Er alemdine Anordnungen Wi
Meiroffen.
ri prungsGezei mung: and.
Siehe Die A Deirten unter Enalan
„3