Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Srlianß 
Srland. 
DBeriandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
1 Auslandspaketkarte, 1 ftatijft. Anmeldefchein, 1, über Bel- 
Bien 3 ZollinhaltSerfärungen in deutfcher, englifcher oder 
Iranzöfifcher Sprache. (Zullfakturn f, u.) 
3ollinhaktserflärungen: 
Sede einzelne Warengattung {ft nah Warenbezeichnung, 
Einzelgewicht und Menge aufzuführen. 
Arfprungszeugniffe: 
find nicht erforderlich. 
Soflfatturen: 
Die Borlage der Originalfakturen des Verfenders üft in 
allen Fällen, in denen Waren einem Wertzoll unterliegen, 
borzulegen, €3 ijt zwedmäßig, auf diefe Fakturen die Worte 
„Original invoice“ zu Ddrucdem und fie durch eine Dverant- 
Mortliche erfon unterzeichnen zu Laffen. Die Eijenbdahn- 
und Schiffsgefellfichaften, die al Agenten für die Impor- 
teure handeln, empfehlen den Verfendern — um Staus 
Unger im dem Lagerhäufern der Gefellfchaften und Berzöge- 
Tuhngen in der Muslieferung zu vermeiden — ihnen die 
Originalfaktur zufjammen mit der Zolldekkaration zu Übers 
Mitteln, fo daß diefe Schriftftüce anläßlich ‚der Abfertigung 
der Waren in den Hafen- vder YnkandSzollämtern zur Ber: 
fügung fjtehen. 2 
. Die Faltura fol den Marktpreis für den erften Käufer 
im Freijtaat (einfchließ lich Fracht, Verpadung und Berfiche- 
Clng) darjtellen, Sie fol in jeder Hinficht mit den tatfäch- 
(chen Sendungen übereinftimmen. Bei der Ausferfigung 
der Faktura für den Empfänger follte der Berfender alle 
Waren, die unter eine Gruppe der Einfuhrzollijte des iri- 
chen Sreiftaatz kommen, zufjammen aufführen. „Er Tollte 
ferner, wenn er eine Sendung von mehr al8 einer Rifte 
oder einem Backjtück fpediert, die Kijten und Vacitie 
Uumerieren und in der Waktura neben ‚jeder Grup- 
benbezeichnung Die befondere Nummer der RKijte oder des 
Pacitückes angeben, in dem die Waren enthalten find. Auf 
dMefe Weife kann vermieden werden, dak alle Varkjtücke einer 
Sendung zum Zmwede der Zolfontrolle geöffnet werben 
mitffen, als eine Sendung aus zollpflichtigen. und nicht: 
30Ubflichtigen Waren beiteht, Io empfiehlt e3 fich, die 30l- 
Pflichtigen und die nichtzollpflichtigen. Artikel auf befon: 
deren Fokturen aufzuführen, 
.. Die Fakturenm des Verfender3 müffen den Werk der 
Silte und anderer Lerpadungen, jowie Die VBerfiderung in 
ji KOließen, Sind der Wert der VBerpadung und die Aus: 
yagen für die vom Verfender bezahlte Verlicherung im Fal- 
UTahreis aicht inbegriffen, fo müffen Diefe Pofjten getrennt 
Defgeführt werden. Die Fakturen müffen eine Erflärung 
enger üufer8 über die Nichtigkeit der angegebenen VPreife 
alten. 
Zollvorfchriften. 
Mariter im VBormerkverfahren: 
Muiter zollpflihtiger Sengenitände untennenannter Art. die 
nach ihrer Verwmenduna als Muiter wieder auzaeführt werden 
tollen. fönnen in den, Irifhen Freiftaat zolfrei als Boitpakete 
ınter folgenden VBedinaunaen eingeführt werden: 
Die Bollinhaltserflärung Hit mit der Auffchrift „Com 
mercial Trayellers Samples“ zu bverfehen, der Inhalt und 
jer Wert jeder Warennattung Hit in der BollinhaltserfHärung 
genau anzugeben Die, Muiterfendung darf nur an einen 
Handlunasreifenden oder einen bona-Fde-Angenten oder Ver: 
ireter gefandt werden, der im Freiltaat feinen Wohnfig Hat; 
in den leßten beiden Fällen muk der Agent oder, Vertreter 
jelbit Meifender fein oder einen ober mehrere KReifende mit 
dem Verkauf von Waren, die durch die Muijter bemultert 
werden. befchäftigen. Bollfreie Einfuhr an Firmen, die keine 
Keifenden beichäftigen (2. B. reine Ladennefchäfte) fommt 
nicht in Wrage. 
Kolgende, Gegenitände fommen, für die zollfreie Sinfuhr 
al8 Muiter in Betracht: Verfönlidhe Kleidungs- und Aus- 
Hattungsitüce, 3. ©. Ober- und Unterkleidung, Hüte, Strümbfe, 
Taichentücher. Schirme. Krawatten ufw.; Schuhe und, Stiefel; 
Betten und andere Deden: aussenommen Dedken für Fuß 
Sodenbefleidung. 
'onnDffe- 
Be Saar den So eben, 
"ONNoffemente: va erforderlich. 3land anzu 
Cine Segafifierung N Yeiprungs BoNabfertiqung 
Menten ift Bent an Denen um 
aM di {5 u etz öaern. 
der Sen Wicht zu verz5ög 
Berpadun . 
8Svorfchriften: 
Neu Anfzunehmen ift: Gen und Stroh al bg 
peaterial ijt für ganz Srland verboten. Die irtfden 30 N 
Behörden fönnen Güter, welche in Heu und Stroh verbadt 
find, nad) den beftehenden Vorfchriften ohne weitere® be- 
"Ölognahamen und vernichten. 
Marfierungsvorferiften: x VBerpacung bei der 
je Markierung der Berpachung richt 
Sina ggte alt be Er alemdine Anordnungen Wi 
Meiroffen. 
ri prungsGezei mung: and. 
Siehe Die A Deirten unter Enalan 
„3
	        
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