Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

SIugoflatvien. 
Vertragsverhältnis: 
VBorläufiger HanzeksSvertrag vom 4. Vebruar und 5, De- 
zember 1921. Meiftbealndtiaung, AWolauf 3 Monate nach 
Ründiauna. 
Zölle: 
Die Zölle find GewichtSzölle,. Sie werden bei den meiften 
Pofitionen vom Keingewicht erhoben. Die Zoliäße Lauten 
auf Golddinar. Zur Umrechnung in Bapierbinar dient ein 
SoldzoNaufgeld. 
Deutfche Konfukate: 
Belgrad (GC), Serajeiwo (K), Zaareb (K). 
Sefchüäftsfprache: 
ferbifch und deutich. 
A 
DBerfandvorichriften. 
Öegleitpapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern, Frachtbrief mit Duplikat (deutfcher Vordruck), zwei 
franz. Zofldeflarationen, 1 {tatiftifcher Anmeldefchein, 1 r- 
prungsSzeugni8, 1 Rechnung. 
Begleitpapiere zu Boftfendungen: 
1 intern. Bafetadreffarte, 1 tatijtifher Anmeldefchein, 
® weiße Inhaltserflärungen (franz, oder deutfch, aber in 
Inteinifcher Schrift), 1 YrivrunasSzeunnis. 1 Rechnung. 
Srachtvorfchriften: 
Der Frankatur- und NeberweifungSzsiwang {ft aufge- 
hoben. NacnahHmen und Angaben des KIntereffe3 an Der 
Lieferung find in der Währung des VerfandlandeS unhe- 
TOrTAnkt zugelaffen. 
Der Uebergang ijft von Staat zut Staat vorzufghreiben. 
Teilfrantaturen find nur bis zur Zandesgremze zuläfjjlig, eine 
deftimmte Teikfrankaturfumme {ft ausgefdloffen. Leitunase 
DDrfchrift über drei Zänzer it unzuläffta. 
Serpadung: 
€ find fejte Holzkijten, Säcde, Pad- over Wachskeinwand 
3u verwenden. Papierverpachung ift nur bei Paketen ohne 
Wertangabe und auf Gefahr des Wofender8 zugelaffen. 
Außerdem müffen die Pakete gehörig umfOnürt und mit 
Blei oder Hhaktbarem Sieaellack ausreichend verfchloffen fein. 
Soflinhaltserflärungen: . 
Sie find mit dem Aufgabeftempel zu bedrucken und müffen 
enthalten: Vorname und Namen des EmpfängerS, wrt, 
Bejchaffenheit, HandelZrezeichnung, Menge unz Wert Der 
Anzelnen Waren, Rohgewicht im Kilogramm und Gramm. 
Der Preis der Waren kann eutiveder in der Zollinhalts- 
erffärung oder im der Rechnung angegeben merDden: 
Ari brungszeugniffe: 
Die Deutfchland auf Grund des HandelSvertrags gewährte 
Weiftbegünftigung erfordert die Vorlegung von UrfprungsS- 
jeugniffen. Diefe find von den zujtändigen HandelSammern 
der Verjender auszıtficllen. Die Vifierung durch einen 
Terbifchen Konful ift nicht erforderlich. 
Die nadhftehenden Bejtimmungen über die Urfprungs- 
äertififate find genaw zu beachten: 
1. 903 Beweis, daß die Ware auS dem VertragSaus: 
lade ftammt, muß im Urfprungszertifitat angeführt wer- 
den: das Urjprungsland, die Nummer, da3 Signum, Die 
Verpackungsart und Anzahl der Kolli fomie Brutto- oder 
Nettogewicht. 
Die ZoNlämter werden nur folche Urfprungszertififate 
annehmen, welche mit den nötigen Daten verfehen und von 
Wigenden Behörden ausgeftellt find: 
a) Die HandelStammer, welche für den Erzeugungs3- bezw. 
für den Verfandort zurjtändig {ft: 
Iugoflatwvien 
ie: Fudautfiriekammer, weile für den Ort der Er- 
zeutgung zufändig tz 
die HandelsSkammerbereinigungen, welde mit Den 
'ammern unter a) gleidhberechtigt find und welchen das 
Deffentkichteitsredht zuge[proden wurde; 
die MutölanbSzollänıter, bei weichen die Ware ZUT 
Ausfuhr angemeldet wurde; . 
Die GerichtS-, Polizei: und Gemeindebehörden, welche 
für den Erzeugungs- oder Verfandort zujtändig find. 
Eine Ausnahme hiervon bilden nur folde Waren, 
veldhe die Häfen Marfeille, Ze Havre, Hamburg, Triejft und 
Zalonifi paffieren. Für foldhe Waren fann audy Daß 
Sranfitzollamt bezw. die Handelskammer des bheireffenDden 
Hafens ein Ur]prungsSzertififat ausijtellen. 
Urfprungszertifitate, melde nicht den Borfehriften ent- 
;prechen, werben ausnahmalos zurücdgemwiejen. Für Diefe 
Waren muß der Höchfizoll gezahlt werden. 
DaZ Urfprungszeugni8g braucht den Namen des MAbfen- 
der3 nicht zu enthalten. Die nachträglidhe Borlage eines 
UrfprungsSzeugqmiffes zu Waren, deren Sinfuhr erklärt 
wurde, ift zuläffig. Nachträge mit Yinte in UrfprungsSzeutg- 
miffe, welche mit Malfchinenfchrift ausgefüllt find, find wicht 
utläffig. 
Bu Warenfendungen, denen Urfprungszeuagniffe und be- 
glaubiate KecdhuungsSabfchriften nicht beigefügt zu werben 
Orauchen, fiebe Ausnahnreborfchriften. 
RonfulatSfakturen: ; . 
Aonfulatsafaktarren md mücht erforderlich. 
Rechnungen: 
€ muß die ODriginaljaktura beigefligt merden. Am SchHufje 
der Rechmung ift folgende ErHärung abzugeben: 
. Mir erklären Hiermit, daß der RednungSbetrag in 
Höhe von .... in Wortem .. .. mit unfern ordunungsS- 
mäßig geführten Büchern ijbereinftimmt und daß Die 
Yieferung gemäß Berkaufsabfchluß vom .... an Die 
ira... . erfolgt. 
HandelSger. eingetr. UnterfArift. 
&3 empfiehlt jich, die Rechnung durch die zuftändige 
HanzelStlammer beakaubigen zu Iajffen, (Siehe Ausnahme- 
vorfchriften.) 
KusSnahmevorfchriften zu Urfprungszeugniffen und Nednungen: 
A. Die Originalrechnung und das UrfprungSzeugniz find 
nicht erforderlich: a) bei NeparafionSjendungen nad) SUqo- 
{fatvien, wenn au3 dem Frachthrief und den lbrigen DBe- 
aleitpapieren erfichtbich ijt, Daß c3 fi um Wiederaufbaugut 
handelt, das für Staatäbehörben oder Öffentliche Anftalten 
beftimmt ijt; b) bei Sendungen zur Durchfuhr durch FJuqo- 
Namien, wenn au8 dem Frachtbrief und den übrigen Begleit- 
papieren hervorgeht, DaB die Sendungen SıtaoMaipien nur 
urchrolen. | 
2. Bon der Beigabe des UrfprungSzeugniffes bei Der 
XNufgabe der Sendung kann abgefeben werben, wenn Der 
Frachthbrief in Der für fteuer- oDer zollamtfidhen Srklärungen 
„orgefehemen Spalte einen Bermerk trägt, daß daS Nr- 
prungszeugnis bei der Verzollung In .... (Name Deg 
ugoflawijcdhen Zolamt8) durch den Empfänger oder durch 
xinen Beauftragten des AbfenderS vorgelegt wird, 
Boftfendaungen, auf welchen ein Bettel „Sendung mit 
Begleitfehein“ aufgeklebt ift, find nach dem Minimaltarif 
ohne UrfprungSzeugnis zu verzollen, fall® au3 ben 
poftakifchen Begleitdekllarationen erfichtlich ijt, daß die Ware 
au3 einem Staate ftammt, mit weichem Iugoflatvien einen 
Handelavertrag oder HandelsSabkommen gefchlofen hat. 
a ollvorichriften fiche nächte Seite
	        
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