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Statistik.
Zeitpacht.
VUebernahme ablehnen, sobald ihr die Vornahme nicht geeignet er-
scheint,
Wenn auch nicht zu verkennen ist, dass durch die Rentenguts-
gesetzgebung nichts bedeutsames Neues geschaffen ist, so muss sie
doch als ein wichtiger Schritt vorwärts in richtiger Entwicklung ange-
sehen werden. Hätte auch durch allgemeine Gründung von häuerlichen
Realkreditanstalten die Unkündbarkeit der eingetragenen Kaufgelder
und die Rentenzahlung ebenso erreicht werden können, so hatte man
eben diese versäumt und kam mit dem Gesetz dem dringenden Be-
Jürfnis der Grossgrundbesitzer entgegen, sich ihres überschuldeten und
zum Teil bereits unhaltbaren Eigentums zu annehmbaren Preisen zu
entledigen. Auf der anderen Seite wurde die Erweiterung eines wohl-
arrondierten Bauernstandes dadurch erleichtert, wodurch der Auswan-
derung leistungsfähiger Elemente entgegengewirkt ist und der landwirt-
schaftliche Betrieb in Form der Kleinwirtschaft vom überwiegenden
unrentabeln Getreidebau mehr der Viehzucht zugeführt, überhaupt die
Verteilung der Grössenverhältnisse zeitgemäss umgestaltet wird. Die Zeit,
während welcher das Gesetz in Wirksamkeit ist, muss natürlich als zu
kurz bezeichnet werden, um darüber ein abschliessendes Urteil, nament-
lich über die praktische Handhabung desselben durch die General-
kommissionen, abzugeben. Es hat an Missgriffen naturgemäss nicht
gefehlt. Im ganzen sind aber die Ergebnisse doch sicher als erfrenliche
anzusehen, Die Form der Rentengüter ist unzweifelhaft von hervor-
ragender Bedeutung zur Durchführung einer Kolonisation und Sicherung
3ines wohlarrondierten Bauernstandes. Von 1892—99 sind von den
Generalkommissionen 9078 Rentengüter mit 101,331 ha neugeschaffen,
Jazu kommen 3616 von der Ansiedlungskommission gebildete Grund-
stücke, die 61,469 ha und incl.‘ des Gemeindelandes 80,000 ha um-
:assen. Das sind zusammen 12,700 Rentengüter mit 180,000 ha Land,
lie durch Vermittelung des Staates gegründet sind. Hiervon fällt bei
weitem der grösste Teil auf die östlichen Provinzen und ist auf Kosten
des Grossgrundbesitzes errichtet; ein Teil beruht allerdings auch auf
Zukauf behufs Arrondierung, ein anderer fällt, wie erwähnt, auf Kul-
ävierung von Oedeland in Moorgegenden. Neben dieser staatlichen
Wirksamkeit geht noch die Thätigkeit kapitalistischer Gesellschaften,
zowie kleinerer Güterschlächter, welche Güter zur Parzellierung ankaufen:.
Namentlich den letztern entgegenzutreten, ist die Hauptaufgabe der
staatlichen Organisationen.
Die vertragsmässige Ueberlassung von Grundstücken zur land-
wirtschaftlichen Nutzung auf eine bestimmte kürzere oder längere Reihe
von Jahren ist bei Bauerngütern schon im Mittelalter ziemlich ver-
breitet gewesen. Für grössere Güter tritt sie erst Ende des 16., haupt-
sächlich Ende des 17. Jahrhunderts auf und ist dann im 18. beson-
ders bei den Domänen ganz allgemein acceptiert,
Die Wirkung der Zeitpacht ist eine sehr verschiedene, je nach
der Grösse des Grundstückes und der Dauer der Pachtfrist. Bei
grösseren Gütern, wo sowohl Vermögen wie Bildung von dem Wirt-
schaftenden verlangt wird, bildet sich bei allgemeinerem Usus der Verpach-
tung allmählich ein Pächterstand aus, der auch höheren Anforderungen
gewachsen ist und der im eigenen Interesse der Besitzer möglichst
lange auf dem ‚Grundstücke festgehalten wird. Obgleich in England