Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Aingarn 
z Verweigerte Boftfendungen: 
Zollvorfehriften. Roitfendungen in Ungarn, deren Annahme wegen irrtümlicher 
Keitiebung der Bollichuld vom Smpfänger verweigert wird 
merbden von den bvermitielenden Boitämtern nicht mehr eine: 
neuen RMebilion zugeführt, iondern als unbeltelbar behandelt 
Aulvorfchriften für Muiter:; 
Bolfrei find: 
Muiter und Proben, die nur zum Gebrauch als folche 
geeignet find, mit Ausnahme non Monodok- und Verzehrungs« 
gegenftänden, , , . 
Unter Muitern und Proben in diefem Sinne find nur 
folde zur Beranidhaulidhung, Untertuchung oder Erprobung be- 
Himmte Waren beariffen, die wegen ihrer Gerinafügiafeit oder 
beionderen Beichaffenheit einen felbitändigen Sebrauchswert 
nicht befißen. a. DB. Muilterkarten, auch in Buchaufmachung, 
mit Yoichnitten von Stoffen, Stidereien und Vefabartikeln 
mit Garniträhndhen u, 6, Aus und Abfchnitte von Vorhängen, 
Tabeten und Teppichen, eingelne Schuhe zum Nachbilden, 
Zuflammenitelungen von Drechsler= und Formerarbeiten, wie 
Rnöpfe. Kallungen, Verichlükie, von Siten= und Metallwaren, 
wie Beichläge und Schloffereiartitel, alle in bverliedenen 
Größen, Feinheiten, Formen ulw.. Proben Hir Unterjuchungen 
u, ä. Sind Muiter und Proben noch für andere Verwendung 
aeeianet. fo fann nur dann von der AZollerhebung abaefehen 
werden. wenn fie zuvor auf Antrag des Gerfügungsbreechtigten 
oder mit feiner Bultimmung unter Bollaufficht derart uns 
brauchbar aemacht worden Kind, dak eine, Verwendung au an- 
deren Amecden nicht mehr anzunehmen Yt 
Muflter im Reifeverkehr: 
Die Mitführung einer MuiterkoNleftion it auch in Ungarn 
geitatiet. ©3 muß aus der Multerfolleftion aber unzweifelhaft 
berbornehen. daR es fich um eine Kollektion handelt, die nicht 
Verfaufsaweden dient. Falls die Möglichkeit beiteht, ak: die 
®ollektion verkauft werden kann. wird in der NMegel von den 
RoUbehörben, foweit e8 fich um einfuhrverbotene Waren Han- 
delt. die Devonierung des ZoNlbetrages und außerdem die 
Stellung einer Kaution feiten8 einer ungariidhen Firma ver- 
{anat. Um zwedmäßialten it e8, wenn die Multerkolleftion 
dan der aultänhiaen Gandelafammer heftätiat it. 
Berfendung zoNpflidgtiner Waren in Briefen: 
Nach Unaarn Können zollpflichtiae Waren in Briefen gefandt 
werden. Der ausländiiche Mufgeber muß auf die Umbülung 
folder Sendungen den mit dem Stodbholmer Nchereinfommen 
feitaefebten arünen fonen. „Zolfennzettel“ oufffeben. der die 
Aufichrift „Bam-Douane“ zu tragen hat, Der Lollfennaettel 
erfeht die MWarendeklaration, menn auf ihm die Gattuna. has 
Gewicht und der Wert der Ware erfcheint, 
Die Boltämter mülen die mit foldhen Zollfennaetteln ver: 
fehenen, wie überhaupt auch andere Briefpoitfendungen, bei 
welchen der Verdacht beiteht, dak fie zollpflichtigen Sırhalts 
Änd, der ZoNlbehandlung zuleiten. Die Gemwidhtsnrense Für 
Waren und Geaenitände, die in Briefen oder Warenmulter- 
fendunaen sollfrei verlendet werden können, aeht an3 der 
untenftebenden Tabelle herbor. . 
Der Aufaeber kann in der dem Briefe oder der Waren- 
muiterfenduna beiceichloffenen, oder auf der auf den Genen- 
itand felbit aufaeflebten Erflärunag den Bunih äußern. daß 
das RoNlamt den Geacnitand. wenn er andernfalls einer Soll- 
aebühr unterläce, durch Berktücelung, Zeridhneiden ulw. für 
den Sandelsverkehr ungeeianet machen (deformieren) um 
On nach erfolgter Deformierung sollfrei behandeln fol. Kalle 
dies der Nufaeber nicht ausdrüclih vberlanat, fönnen die Zoll: 
Er bie Senduna mit der vorfderiftsmäktaen AnNachühr 
eilaiten. 
Sahelle: 
Bis zum Nohaewicht von 50 a:-T. Mr, 41, Tee, 47 Kar- 
damomen. 47 Safran. 47 Vanille, 149 Bärerwaren. 169 Ras 
viar und Kabiarfurtonate, 159 Schokolade, 
Bis aum Rohaewicht von 100 a: X. Mr. Ava Kaffee, roh, 
406 Kaffee. gebrannt. 42 Pieffer, 42 Biment, 45 Zimt, 
46 Sternanis, 46 Gemwüranelfen, 46 Muskathlüten, 46 Muskat- 
nüfie. 125 Weindeltilate und Konnak, 126 Liköre und andere 
aefüßte, aebrannte aeiltiae Getränke, 127 Num und Mrraf. 
128 Üranniwein, 133 Schaumwein, 158 Kakaopulver. 162 Ge: 
müfefonjerven. 163 Obitkonferven, 167 Feifhtonjerven, 168 
Filchkonferven, 171 Hüfliae und felte Suppenkonferben, Suppen 
und Speifewürzen, 173 nicht anderweitia genannte Sraeuanifte 
der Lebenss und SGenukmittelinduitrie. . 
Bis aum Rohaewicht, von 200 a: X. Nr. 88 Rofinen. 
97 Mandeln, 98 Hafelnüfjie, 99 Nüfie, 
Bis zum Rohaewicht von S00 N: SF, Nr. 1831 Fraubenmoft 
und Wein. 182 Obitmoit und Wein, 
„ Boitfendungen. die Warenmuiter von Staatsmonobolgegen- 
itänden. Araneien, bdungierungsbflichtigen Waren enthalten, 
find ohne Küclicht auf des SGemicht unbebinat dem Aollamte 
Dorauführen 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.