Argentinien
Zollvorfehriften.
Mufter ohne Wert:
Muliter ohne Handelswert oder foldhe, die für Handelsawede
unbraudbar gemacht worden Kind, find zollfrei. Als Muiter
obne Wert können von der Bowlvermaltung nur Azugelalfen
werden Baditice mit Heinen Abihnitten oder Stüden von
Waren, die offenbar für Verfanfsawede ungeeignet find und
die keine arößere Länge als 10 Bentimeter aufweifen, oder
einzelne Artifel oder Gengenitände, bie fo verunitaltet find daß
He für Sandelsswede unbrauchbar find. Wenn derartige
Muiter in Koffern. Reifeläden ober anderen sollpflihtigen
Behältern eingehen, fo ijt für die Behälter der fällige ZoU
zu entrichten oder zu Hinterlegen,
Is Muiterfendungen werden die KolNli annefehen, welche
Meine Abichnitte von Stoffen enthalten, die für den gewöhn-
lichen, Gebrauch nicht verwendet werden können, NTerner Koll
mit einzelnen Stüden von Waren, die für gewöhnlich fortiert
in Gäben bezogen werden, und nur ein oder zwei Stück jeder
Battung, Größe und Qualität enthalten. Die in folden Mufter-
fendungen enthaltenen Waren müllen derart fein. wie fie im
allgemeinen in größeren Mengen bezogen merden fowohl bon
einer Sattung wie auch Qualität in jedem Kolli.
Muiter mit HandelSwert: . ”
Multer mit Gandelswert oder, Multer, denen die ZoNbehörbe
einen Gandel8wert bheimikt, find zowlpflichtig.
Multer tm RNeifeverkehr: .
Vor NMofertigunag der Muiter muk der Handlunagdreifende der
RoNbehörde feinen arnentiniihen Grrerbefchein ulm, vorlegen,
Der Boll Für aollpflichtiae Multer, die innerhalb 90 oder 15C
Tagen wieder, ausgeführt werden follen. wird von der Zoll:
behörde aurüderftattet. wenn dabei folgende Bedingungen er
Füllt find: 6 muß ein Geht an das Finanaminifterium oder
an den Voriteher des Hetreffenden Zollamtes gerichtet werden,
worin beantraat wird, die einzeln aufauführenden Multer
aeaen Sicherheitsleiitung vorübernehend zollfrei einzulafien.
Der Bolbetran it bar oder in einem Bürafdhaftsmechfel auf
90 oder 180 Tage Sicht zu hinterlegen. In den Abfertiaungs-
babieren mülien alle Cinzelheiten angegeben werden, die den
abzufertiaenden Geagenitänden eigentüumlich find und die Feft-
itelluna ihrer Nämlichkeit bei der Wiederausfuhr ermönlichen.
Wenn die Muiter nit innerhalb der Friit vorm 90 oder 180
Tanen der RoNlbehörde aur Wiederausfuhr vorgeleat werden,
fo verfällt der Hinterlente Barbeiraa. oder der Wechtel wird
Au Rabluna präfentiert.
3obflichtine Brieffendungen:
Geichloffene Briefe mit zaollpflichtigem Inhalt find auläflig