DBrafilien
Braßfilien.,
Bertragsverhältnis: =
Ten r eine Meijtbegünftiqaung. Ein HandelSvertrag befteht
Nicht.
Zölle:
Der Tarif enthält Sewicht3zölle, daneben au einzelne
Maß-, Stüc- und Wertzölle,. Der Tarif gilt als Minimal-
barif. Die ESinfuhrzölle find zu 60 Prozent in Gold und
40 Yrozent in VBadyier zu zahlen.
deutfche Konfulate:
Rio de Janeiro (G), Bahia (K), Blumenau a Ceara (K),
Suritika (K), Cuyaba (K), Forianopokig (K), FJoindvike (K),
Suriz de Flora (V), ManaoZ (K), Para (Velem (K), Per-
nambuco (K), Porto Alegre (K), Rio Grando do Sul (K),
Santos (K), Sao Luiz de Maranhao (K), Sao Baulo (K),
Victoria (Eipirito Santo) (K), Aracoju (VK), SGogaz (VKI.
SefchäftSfprache:
DES prne
Berfandvorfchriften.
3ollinhaltserflärungen: N . nn
Beizufügen find 2 ZollinbhaltserNärungen in franzöfiicher
Sprache
tonfulntSfatturen:
Nür jede Sendung {ft eine m in bierfacher
Äusjertigung in portugiefifcher Spracde mit Wertangabe
in englificher Bfundwährung einem brafilianifchen Konfulat,
in dem Verfchiffungshafen oder an den Orten der VBerfen-
dung der Waren einzureichen. Srforderlich find vier Fal-
turen auf borgefchriebenem Formular, ein Formular wird
beglaubigt zurücgegeben. Die Konfulatsfakturen müffen
enthalten:
a) Nummerierung der Faktura. — Die Ausftellung
N a, vom Konfulat uud beainnt in jedem Jahre
it Mr. 1.
bb Erflärung. — Sie muß vom Ausfteller, weldher für
re Genauigkeit hürgt, unterighrieben Jein.
„c) Name und Nationalität des SchiffeS find 3U €T-
wähnen; zesagleichen vb Segel- oder Dampffhiff.
d) Berfchiffungs- bezw. Berfandort der Waren.
e) Beitimmungshafen; Hierunter {ft Der legte Zollhafen,
wohin die Ware abgefertigt it, zu verftehen.
f) Gritärter Gejamtiwert. — Der in der Faktıura an-
gegebene Gefamtmert muß den Wert der Waren zuzüglich
mad und annähernder Selen in Mark angeneben ent-
alten.
g) Fracht und Unkosten. — AIS Unkojten (in Mark an-
3Jegeben) werden die Spefen angefehen, die nach dem Kauf
der Ware entftianden find. . ae
h) Marke und Nummer. — Sie müjfen auf der Rücfeite
der Saktura in den hezüglichen Spalten und in richtiger
Reihenfolge aufgeführt fein.
€8 it nicht {tatthaft, in ein und derfelben Faktura vers
bacte Waren und Loje Güter von verfehiedenen Marken aNn-
zuführen, ebenfalz nit Sendungen verfhiedener Partien.
8 eine Partie werden nur folche Sendungen angefehen,
die die: gleiche Marke tragen und für einen ESmbpfänaet
beftimmt find. .
i) Anzahl und Art der Frachtjtücke, — D. D, ob e8 fich
um Riften, Tonnen, Körbe ww. Handelt. .
wie © Bezeichnung der Ware. — Allgemeine Bezeichnungen,
vie Baummwollwaren, Eijeniwaren, Majchinen, Liköre uf.
Ci Nicht geftattet. €&3 müffen Bezeichnungen Wie „UNO:
eidhte Baummwollwaren“, „Baummwolljtoffe in Verbindung
mit anderen Beftandteilen“ uw. gewählt werden. Sm
übrigen i{t bei jedem Artitel die Materialangabe erforderlich,
% 1) Gewichtsangabe in Kilogramm. -— In die Spalte
Tee der SFrachtjtücke“ wird daZ Gefamtgeiwicht der
Dkeren SE in die Spalte „wirkliches Reingetwicht“
Um Gewicht der Ware abzüglich der äußeren und inneren
Michliekungen: in die Syalte . Mohaemicht der Ware“ das
Sekvicht der Ware abzüglich der äußeren und inneren Um-
"Hliekungen, weiche bei Entrichtung des ZolleS ausger
Oloffen find, wie BlehHvojen, Säcke uftw., und die fich im
Tarif aufgeführt finden.
m) Angemeldeter Einzelwert. — In diefer Spalte if
ber Wert jedes in ber Faktura gewannten Artifel® in eng:
Gijcher Pfundwährung anzugeben,
n) Uriprungsland, — Für Koherzeugniffe gilt als
‚oiches daZ Land der Gewinnung und für Fabrikate irgend
welcher Art das Land, in welchem da3z Kobherzeugnis
bearbeitet worden it.
o) Menge der Ware, — Diefjfe Spalte wird für Waren
benautßt, Die nach der Einheit mie Dubend, Taufend, Hundert
4m. berzollt merbden (Uhren, Strümpfe 1[m.).
Sendungen, für welche das Konnoffement und die Kon-
hulatafaktura aus irgendivelchen Gründen dem Zollbeamten
nicht vorgezeigt werden, Lönnen auch ohne diefe Dokumente
verzollt und empfangen werben, wenn die Dokumente auf
en Namen einer Firma ausSgeftellt find, die als ESmpfänget
Ääguriert. Die betreffende Firma muß in dem Falle im
Boll eine fOhriftlidhe ESrHärung geben, dak; fe Mir Nach-
Lieferung der Dokumente auflommt.
Kür jedeS LandungS-Aonnoffement bei See- und Land:
mwangsporien. nach Brafilien ift eine KonfulatSfaktura erfor-
derlich. Al Waren gelten auch genmtünztes Sold und Silber,
Banknoten und Börfeniwvertpapiere. Konfulatzfakturen find
nicht erforderlich: 1. fütr Pojtpaketfendungen (für Poftfracht
Hücke {ind Fakturen erforverlich); 2, für Parcel- over Mufter:
Iendungen, deren HandelSwert am Ausfuhrpfaß 10 Pfund
Sterling in Gold oder Gegenwert in einer anderen Gold-
münze, ein{dhl. aller Spejen, nicht überfteigt; 3. für Paffagtier-
mut (Effekten), auch menn der Eigentümer nicht gleichzeitig
meitreift; 4. für Waren aus Nachbarländern, in denen keine
brafilianifdhe fonjularijche Vertretung befteht. Bon fämt-
‘ichen anderen Sendungen it eine Aondulatsfaftura einzu
veichen.-
Nechnungen:
Den Begleitpapieren zu jedem Fracdhtijtück (auch ven Murfter-
jendungen) oder jeder Gefamtfendung (mehrere Pakete an
den gleichen Empfänger) it eine Rechnung offen beizu-
jügen, die genaue Angaben über die einzelnen Warengattun-
gen, das Kohgemicht der Sendung und der einzelnen Ware,
daß NReingewicht jeder Ware, deren Wert und die Befür-
derungs- und fonjtigen Koften enthält. Die Bejchreibung
der Waren kann entiveder in Yebereinjtimmung mit dem
amtlichen brafilianifjdhen Warenverzeichni$ oder nach dem
Handelzgebraucdh unter Angabe des Stoffes, aus Dem jeder
einzelne Gegenftand zufammengefegt ift, erfolgen.
Für jedes Paket oder jede Gejfamtfendung (mehrere
Pakete an denjelben Empfänger) mit einem Wert von
mehr al8 10 Pfund Sterling, einfchl, der Koften für Fracht,
Berbachung ufmw. ift eine Konfulatzrednumg erforderlich.
die bon den Spediteuren Defchafft Wird.
Die Koften für die Beglaubigung betragen für jede
Sefamtferdung (nicht jedes Paket) 4 Milreis Gold, die
von dem Konfuk nach dem jeweilz gültigen Kur umgerech-
net werden. Diejle Gebühren fowie 3 ARM, für die Be:
jhaffung der Konfulatsrednung werben nachträglich vom
Abfender eingezogen. Zu Diefem Zweck’ ijt den Begleit-
papieren poftfeitig ein Gebührenzettel beizufügen.
Ferner find den Begleitpapieren zu jeder Sendung (nicht
jedem Bafket), für die eine Konfulatsrechnung erforderlich
Ht, außerdem zwei vom Herfteller oder dom Ausführer, der
die Ware verkauft hat, gehörig unterzeidnete Handelsrech-
nungen beizufügen. Die Etheit der HandelSrehnungen {fi
durch eine Beftätigung der zufändigen HandelSfammer nach:
zumweijen. Beim Fehlen der HandelSrednungen darf die
Konfulatärecdhnung nicht beglaubigt werden. Der Empfän-
ger hat in diefem Falle den doppelten ZolW zu zahlen.
Sn verfhiedenen Konfutkatsbezirten ift folgendes Ver-
jahren eingeführt: Firmen, die Ko mit dem Crport nach
Brafilien befaffen, reiden der Imdiiftriez und Handels.
tammer eine Aufjtelung der Unterfhriften ihrer zeichnungs.
berechtigten Herren in doppelter Ausfertigung ein. Die
Richtigkeit wird durch die Kammer beftätigt und das Ver-
zeichniz dem brafiliantichen Konfukat eingefandt, Auf
diefe Weije erübrigt e8 fih, die UnterfAhriften antj
ben einzelnen Handel8fakturen iemeils beionder8 zu
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