Japan
Saban. .
Beriragsverhältnis:
Gegenfeitige Meiftbegüngtigung. Deutfeh-japanifcher Han-
Ddelsbertraag vom 20. Juli 1927. Noch nicht in KAraft gefeßt.
Zölle:
Der Zolltarif enthält übermiegend SGewicht@zölle, neben
einigen Stück und Maßzöllen, felten Wertzölle.
Deutiche Konfulate: .
Tokio (B), Kobe (GK), Yokohama (K), Dairen (K).
Seihäftsiprache:
englifch.
DBerfandvorfchriften.
3ollinhaltserflärungen:
Beizufügen find: über Belgien 2, fonit 1 in franzöfijcher
oder englifher Sprache, Die Angabe des Reingewicht$ der
Sendunmng i{ft erforderlich. Enthält ein Paket mehrere Waren-
Gattungen, fo find Die einzelnen getrennt unter Angabe des
Neingewicht® jeder Ware aufzuführen,
Art prungszeugniffe:
Urfprungszertififate merden nur für jene Waren ausge:
ftellt, weiche auf Grund von Verträgen mit den Urfprungs-
ändern in Japan Zollbegünftiguugen genießen. Fir deutfche
Waren it daber fein Uriprunaszeuani8 erforderlich.
3Zollvorfchriften.
Soflorichriften für Muiter:
Nach dem iabanifhen Bolltarif find Warenmuiter, fofern fie
hur zum Gebrauch als foldhe meeinnet find, aollfrei, Andere
Muiter, die zum Zwede der Mufnahme von DBeitelungen ein»
geführt werden. find zollfrei, menn Ne innerhalb eines Jahres
nad der Sinfubhr wieder ausaeführt werden Tollen und bei
Aa Einfuhr Hir den Sollbetraa entivrechende Sicherheit ac»
£Ufet mird.
Mutter im Rei everfehr: if
Vorftchende atrtiıra gilt Towobl für die Ginfuhr mit der
Bolt al8 au durch Gandlungsretiende.
Soll pflidtige Briefe: en
Briefe nit zollpflichtiaem Xnbhalt Kind unzuläflig.
3ollbehandslung von Neparationslieferungen: , ,
Auf Rebarationskieferungen nach Japan wird der japantfche
Cinfuhrzoll erlaffen, f{oweit 23 fich um Beftellungen Der
lahaniidhen Regierung Handelt. Ueberträgt die japanifche
Kegierung ihre Forderung an Reparationsliejerungen auf
Private, {o unterliegen Die Lieferungen der gewöhnlichen
Sinfuhrzolbehandlung.
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