Die Bewertung.
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Jeder der aufnehmenden Beamten erhält eine Mappe (Schnellhefter), in
welcher einige Formulare für die Aufnahme (Form. 118) eingeheftet sind.
Außerdem wird jeder Mappe eine Vorschrift für das Aufnahmeverfahren
beigegeben (Form. 119). Wie die Aufnahme vor sich geht, ist aus den
Informationen und Formularen zu ersehen. Die im Text des Formulars 119
ad 3 erwähnten Zettel sind in Formular 120 veranschaulicht.
Die Beaufsichtigung der aufnehmenden Beamten wird von den Re
visoren ausgeübt, welche die Richtigkeit der Aufnahme stichprobenweise
prüfen. Auf Grund der Inventurzettel, welche die Nummer des Aufnehmers
und die laufende Aufnahmenummer tragen, kann der Revisor den einge
tragenen Posten in der Inventurliste leicht finden.
Die Inventaraufnahme in den Werkstattswerkzeuglagern geschieht
in der Weise, daß die Verwalter dieser Lager die Werkzeuge nach Arten
und Größen in besondere Listen eintragen.
Solche Werkzeuge, die sich im Besitz der Arbeiter befinden, werden
von diesen am Tage vor der Inventur auf der Werkzeugliste (Form. 121)
aufgeführt. An den Inventurtagen werden die Aufnahmen kontrolliert
und dann dem Lohnbureau übergeben, welches dieselben dahin prüft, ob
sich der aufgenommene Bestand mit dem Sollbestand deckt, der dem
Arbeiter übergeben worden ist.
Der Modellbestand ergibt sich aus den in der Buchhalterei befindlichen
maschinenweise geordneten Modellverzeichnissen, in welche auch die
Herstellungskosten eingetragen werden (s. Formular 122). Die Zeich
nungen sind ebenfalls maschinenweise im Verzeichnisse auf genommen mit
Angabe der nach der Arbeitsdauer berechneten Herstellungskosten (s. For
mular 123).
Die Bewertung.
Die Bewertung der Inventarien ist eine summarische, d. h. es werden
die lt. Bilanz übernommenen Buchwerte des Vorjahres nach Abzug der für
das Vorjahr beschlossenen Abschreibungen zuzüglich der Neuanschaffungs
beträge des laufenden Jahres als Bilanzwerte eingesetzt, ohne eine Vertei
lung der Buchwerte auf die nach vielen Tausenden zählenden einzelnen
Maschinen, Werkzeuge und Utensilien vorzunehmen. Die Aufnahmen
der Inventarien der Klasse I (mit Ausnahme der Transmissionen) werden
an Hand der Inventarblätter (Form. 115) dahin geprüft, ob sämtliche
Objekte darin enthalten sind. Bei dieser Kontrolle wird auf dem Inventar
blatt der Standort (in der Regel mit dem Namen des Meisters) notiert
(s. Beispiel lt. Formular 115).
Die Bewertung der Lagerbestände geschieht mit den auf den Skontro-
blättern eingetragenen Selbstkosten. Die Selbstkosten der auf Lager be
findlichen Maschinen stehen bekanntlich auf der Kontrollkarte (Form. 54).
Bei solchen Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird bei
niedrigerer Notierung per 31. Dezember als der Buchwert ist, der Tages
preis eingesetzt.
Lilienthal, Fabrikorganisation.
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