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Einnahmen.
Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß eine solche Verminderung mög-
lich ist, ohne daß dabei nicht wieder
gutzumachende Nachteile entstän:
den. Dabei verkennen wir nicht,
daß die Möglichkeit, erhebliche Er:
sparnisse zu machen, beim Reich be:
schränkt ist; bei den Ländern und
den Gemeinden liegen aber gegen;
über den Ausgaben von 1924 sehr
bedeutende Einschränkungsmög-
lichkeiten vor. Selbstverständlich
ist aber, daß nicht an der falschen
Stelle gespart wird, und daß z. B.
nicht etwa die im Interesse der Ge:
samtwirtschaft notwendige Förde:
rung der Wissenschaft unterbunden
oder eingeschränkt wird. Die Durch:
führung im einzelnen muß den be:
rufenen Stellen überlassen werden.
Der Reichstag aber sollte alsbald
fordern, daß im Benehmen mit den
Ländern und den Gemeindever:
waltungen die Aufstellung eines ge:
meinsamen Probehaushaltes erfolgt,
der diesen Erfordernissen gerecht
wird.
Hinsichtlich der Einnahmen ist
angesichts der Tatsache, daß die
Wirkungen der letzten Finanz:
reform noch nicht übersehen wer:
den können, Zurückhaltung am
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die
Finanzreform dem Grundsatz der
Belastung des _Ertrages unter
Zulassung einer angemessenen Rente
gerecht wird und ob sie die Kapital:
neubildung nicht vereitelt. Schon
jetzt kann aber gesagt werden, daß
sie die von allen Seiten für wün:
schenswert gehaltene Vereins
fachung, Übersichtlichkeit und Ge»
meinverständlichkeit des Steuer:
systems nicht gebracht hat. So ver:
ursacht, um nur ein Beispiel anzus
führen, die Lohnsteuer in ihrer
augenblicklichen Ausgestaltung allen
Beteiligten große Arbeitslast und
Zeitaufwand, insbesondere dadurch.
daß der lohnsteuerfrei zu lassende
Betrag in drei Teile (Existenz:
ninimum, Werbungskosten und
Sonderleistungen) zerlegt ist, und
Jaß vierteljährlich Erstattungsan-
:iräge zugelassen sind. Ein Arbeit:
zjeber muß dank dem Wirrwarr der
heutigen Steuergesetze jährlich
nindestens 154 mal Steuerberech:
ıungen machen und abgeben und
23mal Steuern abführen.
Diese Kompliziertheit des Steuer-
3ystems führt auf der einen Seite
Jazu, die Verwaltung zu erschweren
and den Verwaltungsapparat un;
wirtschaftlich zu vergrößern, und
sie belastet auf der anderen Seite
alle Steuerpflichtigen mit Arbeiten
ınd mit Unkosten für Organe, die
lediglich zur richtigen Erfüllung der
Steuerpflicht des einzelnen Unter:
ı1ehmens unterhalten werden
nüssen. Wir haben schon an an;
lerer Stelle ausgeführt, daß die
Reichsfinanzverwaltung mit über
/3000 Beamten und einem Kosten:
ıufwand von annähernd 400 Millio-
ıaen viel zu teuer ist. Eine Verein:
fachung der Gesetzgebung würde
nicht nur in der Verwaltung, son:
lern auch bei den Steuerpflichtigen
jewaltige Beträge frei machen, die
oroduktiveren Zwecken dienstbar
zemacht werden könnten.
Wenn wir das bisherige tatsäch-
iche Steueraufkommen des laufen:
den Etatsjahres 1925 an Hand der
ımtlichen monatlichen Übersichten
ler Reichseinnahmen an Steuern,
Zöllen und Abgaben für die Zeit
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925
ıuszuwerten versuchen, ergibt sich,
laß gegenüber dem auf 7 Monate
ımgerechneten, gegen 1924 bereits
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats-
voranschlag von 3,7 Milliarden Mark
:öin Mehr von 558 Millionen Mark
aufgekommen ist. Von den Mehr:
einnahmen entfallen auf:
Einkommen: und Körperschafts:
steuer einschl. Kapitalertrag
418 Millionen,
}
Steueranf-
kommen 1925.