fullscreen: Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

Auch Ansätze zu einer Gewerbegesetzgebung, zur Gewerbefreiheit 
und Koalisationsfreiheit finden sich schon vor 1870. Nach der Neu 
gründung des Deutschen Reiches folgt aber nun die einheitliche Re 
gelung, bezw. die Neuorganisation dieser und anderer Einrichtungen 
auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung. Hierhin gehört 
die Reform des Münzwesens und des Maß- und Gewichtssystems, 
die Neuordnung des Notenbankwesens, die Reform des Gewerberechts 
in der Gewerbeordnung und den Novellen dazu, schließlich die Ver 
einheitlichung des Postrechts. Alle diese Maßnahmen im Verein mit 
dem Einströmen des französischen Geldes und verschiedenen Ursachen 
psychologischen Charakters rufen auf den meisten Gebieten des wirt 
schaftlichen Lebens eine unnatürliche Hausseperiode hervor, die in 
gewagten Spekulationen und irrationellen Gründungen sich nicht genug 
tun kann. Unsere Industrie wird von diesem Erwerbstaumel fast gar 
nicht mit fortgerissen. Das hatte seinen guten Grund. 
Durch den Friedensschluß mit Frankreich war das Elsaß wieder 
deutsch geworden. Dies war aber die Flochburg der französischen 
Baumwollindustrie gewesen. Der Zuwachs, den die deutsche Spinnerei 
an Spindeln erfuhr, stellt sich auf 56 °/ 0 , derjenige an mechanischen 
Webstühlen beläuft sich auf 88 °/ 0 und der an Druckmaschinen sogar 
auf volle ioo^o 1 ). Hier waren unter dem Schutze des französischen 
Wertzollsystems Feinspinnereien entstanden und zur Blüte gelangt, 
noch besser entwickelt waren von jeher Baumwolldruckereien und 
-Färbereien, also die Zweige der Veredlungsindustrie. Das deutsche 
Zollsystem schien nun den elsässischen Fabrikanten nicht die Garantien 
zu bieten für eine Fortsetzung des Schutzes, den ihre Feinspinnerei 
bis dahin genossen hatte; sie befürworteten daher lebhaft das Projekt, 
wonach aus dem Elsaß ein neutraler Staat geschaffen werden sollte 1 2 3 ), 
ähnlich der Schweiz. In den Friedensvertrag, der die Annexion des 
Elsaß aussprach, wurden deshalb Bedingungen aufgenommen, die den 
Fabrikanten bis zum Ende des Jahres 1872 den Absatz von Waren 
nach Frankreich erleichtern sollten. Zuerst durften Waren aus dem 
Elsaß ganz zollfrei, dann zu einem Viertel und schließlich zur Hälfte 
des französischen Eingangszolles die Grenze passieren 8 ). Sobald aber 
diese Übergangszeit verstrichen war, strömten die Waren in das Reich 
und bereiteten namentlich den süddeutschen Spinnern nicht geringe 
Konkurrenz. Die Befürchtung der Elsässer war begründet gewesen, 
1) H. Her kn er, Die oberelsässische Baum Wollindustrie und ihre Arbeiter, Straßburg 
1887, S. 274. 
2) Ebenda S. 276. 
3) Ebenda S. 279.
	        
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