Auch Ansätze zu einer Gewerbegesetzgebung, zur Gewerbefreiheit
und Koalisationsfreiheit finden sich schon vor 1870. Nach der Neu
gründung des Deutschen Reiches folgt aber nun die einheitliche Re
gelung, bezw. die Neuorganisation dieser und anderer Einrichtungen
auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung. Hierhin gehört
die Reform des Münzwesens und des Maß- und Gewichtssystems,
die Neuordnung des Notenbankwesens, die Reform des Gewerberechts
in der Gewerbeordnung und den Novellen dazu, schließlich die Ver
einheitlichung des Postrechts. Alle diese Maßnahmen im Verein mit
dem Einströmen des französischen Geldes und verschiedenen Ursachen
psychologischen Charakters rufen auf den meisten Gebieten des wirt
schaftlichen Lebens eine unnatürliche Hausseperiode hervor, die in
gewagten Spekulationen und irrationellen Gründungen sich nicht genug
tun kann. Unsere Industrie wird von diesem Erwerbstaumel fast gar
nicht mit fortgerissen. Das hatte seinen guten Grund.
Durch den Friedensschluß mit Frankreich war das Elsaß wieder
deutsch geworden. Dies war aber die Flochburg der französischen
Baumwollindustrie gewesen. Der Zuwachs, den die deutsche Spinnerei
an Spindeln erfuhr, stellt sich auf 56 °/ 0 , derjenige an mechanischen
Webstühlen beläuft sich auf 88 °/ 0 und der an Druckmaschinen sogar
auf volle ioo^o 1 ). Hier waren unter dem Schutze des französischen
Wertzollsystems Feinspinnereien entstanden und zur Blüte gelangt,
noch besser entwickelt waren von jeher Baumwolldruckereien und
-Färbereien, also die Zweige der Veredlungsindustrie. Das deutsche
Zollsystem schien nun den elsässischen Fabrikanten nicht die Garantien
zu bieten für eine Fortsetzung des Schutzes, den ihre Feinspinnerei
bis dahin genossen hatte; sie befürworteten daher lebhaft das Projekt,
wonach aus dem Elsaß ein neutraler Staat geschaffen werden sollte 1 2 3 ),
ähnlich der Schweiz. In den Friedensvertrag, der die Annexion des
Elsaß aussprach, wurden deshalb Bedingungen aufgenommen, die den
Fabrikanten bis zum Ende des Jahres 1872 den Absatz von Waren
nach Frankreich erleichtern sollten. Zuerst durften Waren aus dem
Elsaß ganz zollfrei, dann zu einem Viertel und schließlich zur Hälfte
des französischen Eingangszolles die Grenze passieren 8 ). Sobald aber
diese Übergangszeit verstrichen war, strömten die Waren in das Reich
und bereiteten namentlich den süddeutschen Spinnern nicht geringe
Konkurrenz. Die Befürchtung der Elsässer war begründet gewesen,
1) H. Her kn er, Die oberelsässische Baum Wollindustrie und ihre Arbeiter, Straßburg
1887, S. 274.
2) Ebenda S. 276.
3) Ebenda S. 279.