Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

24 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
Im einzelnen ist zu bemerken: 
a) Gleisanlagen 
Die Linien sind”eingeteilt in solche 1., 2. und 3. Klasse, wobei 
angenommen wird, daß die Linien 1. und 2. Klasse mit neuem 
Material, die Linien 3. Klasse mit altbrauchbarem Material umge- 
baut werden, Eine Gutschrift auf Erneuerungsrechnung findet nur 
für die Linien 1. und 2. Klasse statt, auf der Grundlage einer Nut- 
zungsdauer von 21% Jahren. Nach einer eingehenden Rechnung, 
die auch dem “Railway Rates Tribunal’”” vorgelegen hat, wird ange- 
nommen, daß die Kosten für eine Meile vollständigen Umbaues 
für Strecken 1. Klasse 3061/11/6 £ und für Strecken 2. Klasse 
2931/2/7 £ betragen. Als Durchschnittswert sind 3000 £ für die 
Meile angesetzt. 
b) Elektrische Streckenausrüstung 
Da nur wenige Strecken mit elektrischer Ausrüstung versehen 
sind, liegen keine Erfahrungen vor. Es werden 4% der heutigen 
Kosten der Anlagen zurückgestellt. 
ce) Lokomotiven 
Als durchschnittliche Nutzungsdauer werden 33% Jahre 
angenommen. Weiter wird eine besondere Gutschrift gemacht für 
Erneuerung der Feuerbuchse nach 16%s Jahren, Als Wert des 
Altmaterials werden von den heutigen Kosten 10% abgesetzt. 
Der Überbestand an Lokomotiven, der auch bei der LM S vor- 
handen ist, wird bei der Berechnung der Gutschrift nicht berück- 
sichtigt. 
d) Personenwagen 
Als durchschnittliche Nutzungsdauer werden 30 Jahre ange- 
nommen, für Altmaterial werden 5%, abgesetzt. 
e) Elektrische Fahrzeuge 
Als durchschnittliche Nutzungsdauer werden 30 Jahre ange- 
nommen. 
©“ 
f) Güterwagen 
Die durchschnittliche Nutzungsdauer wird auf 30 Jahre be- 
messen. Für den Altmaterialwert werden 121%, abgesetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.