X. Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 27
3. Anlagezuwachs
Besondere Bestimmungen regeln die Genehmigung. und die
Überwachung der Anlagezuwachsausgaben.
Für Ausführungen über 500 £ ist die Zustimmung des Ver-
waltungsrates erforderlich. Wenn die Kostensumme 1000 £ über-
steigt, muß die Genehmigung von dem “Chairman” unterzeichnet
werden. Bei geringeren Kostenbeträgen genügt die Unterschrift
des “Chairman” des “Finance-Committee’’. Überschreitungen der
bewilligten Anschläge bis 500 £ kann der “General Manager”
genehmigen. Er muß jedoch die Genehmigung des Verwaltungs-
rates bei der nächsten Gelegenheit nachsuchen. Ist die Schluß-
abrechnung höher als die Schätzung, muß die Überschreitung
begründet werden.
Bei der G W ist zu Ausführungen über 100 £ die Genehmigung
des Verwaltungsrates erforderlich.
Bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft ist in der letzten
Zeit vielfach die Frage der „allgemeinen Unkosten‘‘ erörtert worden,
die bei den besonderen deutschen Verhältnissen Schwierigkeiten
bereitet. Es handelt sich dabei um die Kosten, die durch die Lei-
stungen von Beamten für Erneuerungsarbeiten und Neubauten
(Aufsicht, Planung usw.) entstehen. Hierzu kommen noch eine
Reihe weiterer Posten, wie Vorhaltung von Räumen und Dienst-
gutfrachten, soweit sie nicht jetzt schon kassenmäßig verrechnet
werden. Diese Kosten werden zunächst beim Konto „Betriebs-
führung und Unterhaltung‘“‘ verbucht. Auf Grund besonderer
Feststellungen wird ihre Höhe ermittelt. Danach werden Zu-
schläge ‘zu den reinen Bauausgaben gemacht, die so das Konto
„Erneuerung‘“ und „Anlagezuwachs‘“ erhöhen, während die ent-
sprechenden Summen bei Konto „Betriebsführung und Unter-
haltung‘ abgesetzt werden, so daß ein entsprechender Ausgleich
geschaffen wird.
Bei den englischen Eisenbahnen werden Zuschläge für allge-
meine Unkosten als solche regelmäßig nicht verrechnet. Neubauten
werden jedoch meist durch besonderes Personal vorbereitet
und durchgeführt (Aufstellung der Planunterlagen, Schätzung der
Kosten, nicht aber Verrechnung der Kosten). Es gibt auch bei
größeren Ausführungen besondere Ingenieure, die, wie unsere
Bauabteilungen, den Neubau durchführen. Die so entstehenden
Kosten werden dem Kapitalkonto belastet, nicht aber die Kosten
für Personal des sonstigen Überwachungsdienstes, das etwa kleinere
Ausführungen mit überwacht. Die Kosten des ausschließlich mit
Neubauarbeiten beschäftigten Personals bei den AMittelstellen
(Divisions) werden anteilsmäßig auf die einzelnen Ausführungen