Full text: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

32 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
Unterhaltung und teilweise Erneuerung, 
Ankauf neuer Fahrzeuge, 
Werkstattkosten. 
In gleicher Weise wie bei Abstract A findet hier der Ausgleich 
mit der Erneuerungsrechnung statt. Ebenso gilt das dort geschilderte 
Verfahren für Versicherungs- usw. Kosten. 
Wegen der Werkstättenbuchführung und der Selbstkosten- 
ermittlung (costing) siehe Seite 55. 
Abstract C. — Lokomotive Running Expenses — 
ist geteilt: 
Aufsicht und Leitung, 
Dampfbetrieb, 
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl, Sonstiges, 
Elektrischer Betrieb, 
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl Sonstiges. 
Diese Teilrechnung enthält also im wesentlichen die Zugför- 
derungskosten, jedoch nicht die Kosten des Zugbegleitpersonals, die 
unter Abstract D erscheinen. Zwischen Abstract C und den anderen 
“Abstracts” findet eine Abrechnung über Lokomotivleistungen für 
Dienstzwecke statt. 
Abstract D. — Traffic Expenses — 
ist geteilt in 
Gehälter und Löhne, 
Aufsicht und Leitung, 
Zug- und Stationspersonal; 
Kosten des örtlichen Dienstes 
(Heizung, Beleuchtung usw., Druck der Fahrkarten, 
Reklame, Reinigung der Wagen); 
Verschiebekosten, soweit sie nicht durch Lokomotiven 
erfolgt, 
Kosten stationärer maschinentechnischer Anlagen (Krane 
UuSW.); 
Kohlenladekosten; 
Kosten des “Railway Clearing House”; 
Sonstige Kosten. 
Abstract D enthält also die persönlichen Kosten des Zugför- 
derungsdienstes und die gesamten Kosten des Stations- und Ab- 
fertigungsdienstes.
	        
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