32 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
Unterhaltung und teilweise Erneuerung,
Ankauf neuer Fahrzeuge,
Werkstattkosten.
In gleicher Weise wie bei Abstract A findet hier der Ausgleich
mit der Erneuerungsrechnung statt. Ebenso gilt das dort geschilderte
Verfahren für Versicherungs- usw. Kosten.
Wegen der Werkstättenbuchführung und der Selbstkosten-
ermittlung (costing) siehe Seite 55.
Abstract C. — Lokomotive Running Expenses —
ist geteilt:
Aufsicht und Leitung,
Dampfbetrieb,
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl, Sonstiges,
Elektrischer Betrieb,
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl Sonstiges.
Diese Teilrechnung enthält also im wesentlichen die Zugför-
derungskosten, jedoch nicht die Kosten des Zugbegleitpersonals, die
unter Abstract D erscheinen. Zwischen Abstract C und den anderen
“Abstracts” findet eine Abrechnung über Lokomotivleistungen für
Dienstzwecke statt.
Abstract D. — Traffic Expenses —
ist geteilt in
Gehälter und Löhne,
Aufsicht und Leitung,
Zug- und Stationspersonal;
Kosten des örtlichen Dienstes
(Heizung, Beleuchtung usw., Druck der Fahrkarten,
Reklame, Reinigung der Wagen);
Verschiebekosten, soweit sie nicht durch Lokomotiven
erfolgt,
Kosten stationärer maschinentechnischer Anlagen (Krane
UuSW.);
Kohlenladekosten;
Kosten des “Railway Clearing House”;
Sonstige Kosten.
Abstract D enthält also die persönlichen Kosten des Zugför-
derungsdienstes und die gesamten Kosten des Stations- und Ab-
fertigungsdienstes.