Son daß eine Mehrheit der Grundbefiger notwendig
ijt, damit das Derfahren eingeleitet wird, ijt eine 3u
Iqwere Bedingung, da fie bei dem in der Tradition be-
jangenen Sinn unfjerer Bauern die Dornahme vieler
Sufjammenlequngen verhindern muß. Außerordentlich er-
jewert wird Jie aber durch) die Notwendigkeit einer
zweiten Abitimmung nach) Beendiaung des aanzen Der-
jahrens und durch die dafür verlangte qualifizierte
Mehrheit; abgefjehen davon, daß nunmehr durch das Er-
jordernis von zwei Dritteln des Kataltralertrages den
größeren Befigern ein übermäßiger Einfluß, unter Um-
itänden fogar ein Detoredht eingeräumt ijft, werden dadurch
die Kommaljationsarbeiten zu einem bloßen Erperiment,
defjen Rijiko überdies die erften Antragfjteller zu tragen
haben. Das ijt um jo bedenklicher, als ein Joldhes Experi-
ment viel Arbeit, Zeit und Geld koftet, auch während der
[angen Dauer des Derfahrens ungünftig auf die Boden-
beftellung einwirkt und überdies Aufregung und Streit
in die Bevölkerung trägt.
In keinem anderen Staate wird über die Frage, ob
Rommafljiert werden foll, erft nach Abicdhluß des ganzen
Derfahrens entjcdhieden; überall fonft aefjdhieht dies vor
Beginn der Arbeiten. Ganz mit Recht. Denn es ift fchon
idhwer, die Bauern dahin zu bringen, daß fie fidh agrund-
jäßliq) mit der ZIufjammenlegung einverftanden erkläreit;
ungleid jdqwerer aber ijt es, das Einverltändnis mit
einem Ronkreten Derteilungsplan zu erzielen. Denn da-
Dei jpielen naturgemäß viele Jubjektive Momente, auch die
niedriagjten, eine große Rolle; und es follen jet die per-
jönlic) intereffierten Bauern als Richter in eigener Sache
prüfen, ob der von Sachverftändigen in jahrelanger, mühe-
voller Arbeit aufgejtellte Zujammenlegunasplan rechtlich,
technifcd), ökonomijch richtig ijt! Und dies, obaleidhh doch
vorher jhon über jeden einzelnen Befhwerdepunkt even-
tuell von drei Injtanzen, die aus Richtern, Tednikern und
Ökonomen beitehen, rechtskräftig enticdhieden ift.
Die neueren Kommajfjationsqgejeße.
Seit dem Jahre 1909 haben allerdinas die CLandesgefjeß-
gebungen diejen aröbhijten Fehler befeitigt: Wenn einmal
der Antrag auf Kommajlfation aeftellt, wenn der Zu-
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