Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Prinzip ‚des relativen S3wanges. Die Dorausjegungen 
dafür ind: Der Zweck der Genofjenfhaft muß entweder 
die Ausführung von Wafjerbauten zum Schuße des Grunöd- 
geigentums oder zur Regulierung eines Wafjerlaufes jein 
oder die Durchführung von Entwälferungs- oder Be- 
wälferungsanlagen; die geplante Unternehmung muß 
jerner von unzweifelhaftem Mugen fein; es muß endlich 
unmöglich) jein, fie ohne Ausdehnung auf die Grund- 
jtücke der Minderheit zweckmäßig auszuführen. Liegen 
dieje Dorausfegungen vor, jo kann die Minderheit dazu 
gezwungen werden, der Genofjenjchaft beizutreten, die 
Dornahme der Derbejferung auch .ihrer Grundjtücke zu 
gejtatten und zu den gemeinjamen Koflten entjpredhend bei- 
zutragen. Für eine fjolche Beichlußfalfung ijt erforderlich: 
bei Bewüäljerungsanlagen zwei Drittel, berechnet nach der 
Größe der Grundfläche, für fonftige Genofjfjenfdhaften die 
einfache Mehrheit, die bei Entwäljerungen nach der Größe 
der beteiligten Bodenfläche, bei Schuß- und Regulierungs- 
bauten. nad) dem Wert des zu jhlüißgenden Eigentums be- 
rechnet wird. , 
Dieje Ööjterreidhijdhe Gejekgebung ijt in 3zweifacher 
Binfidht zu eng begrenzt; jie umfaßt nicht alle Melio- 
cationen — zum Beifpiel nicht Aufforjtungen, die Anlage 
von Wegen, ujfw. — und die Dorausjegungen für eine 
Ausübung des relativen Zwanges find zu |qhwer. 
3. In mehrfacher Richtung hat die öfterreichijhe Gejeß- 
gebung eingegriffen, um die Finanzierung von Melio- 
rationen zu erleichtern. 
Zunächjt treffen die Wajjeragejege Dorkehrungen, um 
den eben erwähnten MWaffergenofjenjdhajften die Auf- 
bringung der Koljten zu ermögliqhen: Die Genoffjenjcdhaft 
hat das Recht, zur Deckung der Kolten der Unternehmung 
Zwangsumlagen auf die beteiligten Grundbejigungen 
zu Iegen, und diejfe Genoffenjhaftsbeiträge genießen ein 
Dfandprivileg, indem die dreijährigen Rückjtände auch 
ohne Eintragung in das Grundbuch) den Dorrang vor allen 
anderen Schulden haben und unmittelbar nach den jtaat- 
liden Steuern und Abcaben rangieren. Durch diefe Be- 
itimmung ijt den Genofjenjdhaften die Möglichkeit gegeben, 
au ohne jpezielle hnpothekarijhe Sicherjtellung, bloß 
durch Derpfändung der Genofjenjchaftsbeiträge, Kredit zur 
Beichaffung des Meliorationskapitals zu erlanaen. Die 
4%
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.