Full text : Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Prinzip ‚des relativen S3wanges. Die Dorausjegungen
dafür ind: Der Zweck der Genofjenfhaft muß entweder
die Ausführung von Wafjerbauten zum Schuße des Grunödgeigentums
 oder zur Regulierung eines Wafjerlaufes jein
oder die Durchführung von Entwälferungs- oder Bewälferungsanlagen;
 die geplante Unternehmung muß
jerner von unzweifelhaftem Mugen fein; es muß endlich
unmöglich) jein, fie ohne Ausdehnung auf die Grundjtücke
 der Minderheit zweckmäßig auszuführen. Liegen
dieje Dorausfegungen vor, jo kann die Minderheit dazu
gezwungen werden, der Genofjenjchaft beizutreten, die
Dornahme der Derbejferung auch .ihrer Grundjtücke zu
gejtatten und zu den gemeinjamen Koflten entjpredhend beizutragen.
 Für eine fjolche Beichlußfalfung ijt erforderlich:
bei Bewüäljerungsanlagen zwei Drittel, berechnet nach der
Größe der Grundfläche, für fonftige Genofjfjenfdhaften die
einfache Mehrheit, die bei Entwäljerungen nach der Größe
der beteiligten Bodenfläche, bei Schuß- und Regulierungsbauten.
 nad) dem Wert des zu jhlüißgenden Eigentums berechnet
 wird. ,
Dieje Ööjterreidhijdhe Gejekgebung ijt in 3zweifacher
Binfidht zu eng begrenzt; jie umfaßt nicht alle Meliocationen
 — zum Beifpiel nicht Aufforjtungen, die Anlage
von Wegen, ujfw. — und die Dorausjegungen für eine
Ausübung des relativen Zwanges find zu |qhwer.
3. In mehrfacher Richtung hat die öfterreichijhe Gejeßgebung
 eingegriffen, um die Finanzierung von Meliorationen
 zu erleichtern.
Zunächjt treffen die Wajjeragejege Dorkehrungen, um
den eben erwähnten MWaffergenofjenjdhajften die Aufbringung
 der Koljten zu ermögliqhen: Die Genoffjenjcdhaft
hat das Recht, zur Deckung der Kolten der Unternehmung
Zwangsumlagen auf die beteiligten Grundbejigungen
zu Iegen, und diejfe Genoffenjhaftsbeiträge genießen ein
Dfandprivileg, indem die dreijährigen Rückjtände auch
ohne Eintragung in das Grundbuch) den Dorrang vor allen
anderen Schulden haben und unmittelbar nach den jtaatliden
 Steuern und Abcaben rangieren. Durch diefe Beitimmung
 ijt den Genofjenjdhaften die Möglichkeit gegeben,
au ohne jpezielle hnpothekarijhe Sicherjtellung, bloß
durch Derpfändung der Genofjenjchaftsbeiträge, Kredit zur
Beichaffung des Meliorationskapitals zu erlanaen. Die

4%
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.